Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2577 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bewerbungen um Aufnahme von immateriellem Kulturerbe in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Deutschland ist seit dem 10. Juli 2013 Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert die Bewahrung und Pflege der in allen Weltregionen vorhandenen traditionellen Wissensformen, Kulturpraktiken und Alltagskulturen. Seit der Verabschiedung 2003 haben über 150 Staaten das Überein- kommen unterzeichnet. 1. Wie viele Bewerbungen um die Aufnahme als immaterielles Kultur- erbe liegen der Landesregierung derzeit vor? Es liegen insgesamt sechs Bewerbungen für Mecklenburg-Vorpommern vor. Drucksache 6/2577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wer hat sich mit welchen Vorschlägen an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gewandt? Folgende Vorschläge sind beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingegangen: - Malchower Volksfest, Stadt Malchow, Der Bürgermeister, Alter Markt 1, 17213 Malchow; - Die Musiktradition der geistlichen Konzerte in Ludwigslust des 18. Jahrhunderts, Herr Stefan Fischer, Schwerin; - Reetdach decken, Kreishandwerkerschaft Müritz-Demmin, Schlossberg 1, 17153 Stavenhagen; - Niederdeutsches Theater, Plattdeutsches Theater, Niederdeutsches Volkstheater, Plattdeutsche Bühnen, Bühnenbund Niedersachsen und Bremen e.V., Niederdeutscher Bühnenbund Schleswig-Holstein, Niederdeutscher Bühnenbund Mecklenburg- Vorpommern; - Traditionelles Köhlerhandwerk und Teerschwelerei, Gerd Heil, Rostock-Wiethagen; - Traditionelles Norddeutsches Grünkohlessen, Herr Thomas Hanik, Redaktion „Ponik & Petersen - Der NDR 2 Morgen“. 3. Welchen Fristen unterliegt das Verfahren? Bis zum 30. November 2013 konnten sich Vereine, Gemeinschaften, Organisationen und Einzelpersonen mit Vorschlägen um die Aufnahme in das Verzeichnis bewerben. Bis April 2014 werden alle Bundesländer eine Vorauswahl für das Verzeichnis treffen. Jedes Land kann zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz übermitteln. Sie erstellt aus den länderspezi- fischen Bewerbungen eine Vorschlagsliste, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das unabhängige Expertenkomitee evaluiert im September 2014 die Vorschläge aus den 16 Ländern und die länderübergreifenden Bewerbungen. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in dem bundesweiten Verzeichnis präsentiert. 4. Welchen Auswahlkriterien unterliegt die Prüfung der Bewerbungen? Die Prüfung der Bewerbungen unterliegt den folgenden Kriterien zur Aufnahme kultureller Ausdrucksformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. 1. Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2577 3 2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht: a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (zum Beispiel traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten); b) darstellende Künste (zum Beispiel Musik, Tanz, Theaterformen); c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (zum Beispiel Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele); d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (zum Beispiel traditio- nelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen); e) traditionelle Handwerkstechniken. 3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben. 4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet. 5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird. 6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. 7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenen- falls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewähr- leistet werden und nachweisbar sein (vergleiche Artikel 2 Absätze 1-2 und Artikel 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003). Der Kriterienkatalog kann durch das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission Änderungen oder Ergänzungen erfahren. Ferner gilt Folgendes: Es können nur diejenigen Bewerbungen berücksichtigt werden, bei denen die Bewahrung und Weitergabe des lebendigen kulturellen Erbes durch seine Träger ersichtlich ist. Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen können nur dann eine Bewerbung einreichen, wenn mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes nachweislich nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt werden. Für die Bewerbung innerhalb Deutschlands wurde ein einheitliches Bewerbungsformular entwickelt. Außerdem sind sachverständige Empfehlungsschreiben von zwei Expertinnen beziehungs- weise Experten beizufügen, die nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen sollten. Drucksache 6/2577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welches Prozedere ist für die Prüfung der Bewerbungen in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen? In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Landeskulturrat über die bei der Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzureichenden Vorschläge. 6. Wie wurde und wird die Öffentlichkeit über die Möglichkeit der Bewerbung um Aufnahme als immaterielles Kulturerbe informiert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informierte die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung Nr. 061-13 „Vorschläge für das Immaterielle Kulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern“ am 24.07.2013. Die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission hat ferner in Abstimmung mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland deutschlandweit Öffentlichkeitsarbeit für das Immaterielle Kulturerbe und das Bewerbungsverfahren betrieben, unter anderem durch eine Publikation, Informationsfaltblätter, Regionalforen (unter anderem am 3. Mai 2013 in Lübeck für die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern und Hamburg), ein Internetportal, einen E-Newsletter und kontinuierliche Pressearbeit. 7. Wie wird vonseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Transparenz beim Auswahlverfahren gewährleistet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht mit den Antragstellern in Kontakt und informiert die Öffentlichkeit über wichtige Ereignisse, Termine und Fristen. 8. Wann ist mit dem endgültigen Abstimmungsergebnis zu rechnen? Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, evaluiert das unabhängige Expertenkomitee im September 2014 die Vorschläge aus den 16 Ländern und die länderübergreifenden Bewerbungen. Anschließend werden - voraussichtlich im Dezember 2014 - die ersten Einträge in dem bundesweiten Verzeichnis präsentiert.