Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2579 6. Wahlperiode 24.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Förderprogramme für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt in den letzten 10 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird das Merkmal „behinderte Menschen“ nicht erhoben. Daten liegen nur zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Basis der Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen vor. Die Daten liegen bis zum Jahr 2011 vor. Die Veröffentlichung der Daten für 2012 erfolgt am 15. April 2014. Jahr schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung Mecklenburg-Vorpommern 2004 12.832 2005 13.052 2006 13.471 2007 14.066 2008 14.727 2009 15.345 2010 15.932 2011 16.763 Drucksache 6/2579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Ausgleichsabgaben in den letzten 10 Jahren (bitte auflisten)? Die Entwicklung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe seit 2004 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Spalte 2 enthält die tatsächlichen Einnahmen (Bruttoeinnahmen) und die Spalte 3 das Soll-Aufkommen, das dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach der Abführung an den Ausgleichsfonds und nach dem Ausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder tatsächlich zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen zur Verfügung steht. Jahr Einnahmen in TEUR Soll-Aufkommen in TEUR 1 2 3 2004 6.540,8 5.680,9 2005 5.978,3 6.780,3 2006 5.210,6 6.531,1 2007 5.888,9 6.735,0 2008 6.522,4 7.382,2 2009 6.416,5 8.336,0 2010 6.202,6 7.457,5 2011 6.083,0 7.538,1 2012 5.906,2 7.770,8 2013 6.470,2 (Angaben liegen noch nicht vor) Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat jährlich auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund fielen keine Ausgleichsabgaben an. 3. In welchem Umfang wurden in dieser Zeit behinderte Menschen in Einrichtungen der Landesregierung beschäftigt (bitte auflisten)? Der prozentuale Anteil schwerbehinderter Menschen, die in Einrichtungen der Landesregierung beschäftigt wurden, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2579 3 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anteil schwerbehinderte Menschen in % Ressort (aktuelle Behördenbezeichnungen) Staatskanzlei ke in e D at en v or ha nd en 7,69 8,01 8,96 7,92 6,68 6,20 5,23 7,54 D at en w er de n er st e rf as st Ministerium für Inneres und Sport 3,30 3,52 3,52 3,46 3,88 4,10 4,34 4,47 Justizministerium 4,84 5,00 5,60 5,49 5,83 5,65 5,92 6,09 Finanzministerium 6,70 7,05 6,80 7,14 7,34 7,32 7,47 8,35 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 6,05 5,57 7,18 10,41 8,54 7,29 6,77 7,79 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 5,15 6,26 8,36 8,86 8,99 8,88 9,53 7,73 Umweltministerium 9,44 10,20 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 4,68 4,73 5,01 5,20 5,33 5,42 6,02 6,41 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 7,31 7,93 8,46 8,61 8,00 6,13 Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung 5,47 8,09 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales 13,15 14,21 15,11 15,65 15,65 15,31 15,27 15,38 4. Zahl der Pflichtarbeitsplätze für behinderte Menschen (Pflichtquote) nicht entsprechend besetzt wurde? Die Zahl der Pflichtarbeitsplätze, die von Arbeitgebern nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt waren, wurde von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen erhoben. Die Daten liegen bis zum Jahr 2011 vor. Drucksache 6/2579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der folgenden Tabelle sind die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen: Jahr unbesetzte Pflichtarbeitsplätze 2004 3.362 2005 3.094 2006 3.165 2007 3.527 2008 3.495 2009 3.345 2010 3.273 2011 3.181 Gründe für die Nichtbesetzung von Pflichtarbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen werden statistisch nicht erfasst. 5. Welche Förderprogramme sind in Mecklenburg-Vorpommern bisher aufgelegt worden, um Menschen mit Behinderungen reguläre Arbeitsverhältnisse zu erschließen? Folgende Förderprogramme sind in Mecklenburg-Vorpommern bisher zur Integration von Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsverhältnisse aufgelegt worden: a) Richtlinie zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juli 2003 b) Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten C 2.3 vom 3. November 2008 (AmtsBl. M-V S. 1009), mit der auch Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen erschlossen werden c) Richtlinie Initiative Inklusion - Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 9. September 2011 (eBAnz AT 110 2011 B1), Umsetzung der Handlungsfelder: - gemäß Artikel 1 „Berufsorientierung“ durch die Kooperationsvereinbarung des Landes mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit mit Wirkung vom 31. Juli 2012 - gemäß Artikel 2 „neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ und gemäß Artikel 3 „neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen“ durch die Kooperationsvereinbarung des Landes mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit vom 19. Dezember 2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2579 5 6. Welche landesspezifischen Hilfen gibt es für Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Mit dem Integrationsprojekt „Inklusion durch die systematische Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration durch berufliche Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden auch Unternehmen bei der Einstellung von blinden oder sehbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern beraten und unterstützt. Träger des Projektes ist der Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V. Darüber hinaus fördert die Landesregierung Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Dabei bedient sich die Landesregierung des gesamten Instrumentariums des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung . Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Einzelplan 10 Kapitel 7204. 7. Welche Förderprogramme für die Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt plant die Landesregierung (bitte Programme, Verantwortliche und Zeiträume benennen)? Mit Projekten gemäß der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten C 2.3 können auch künftig Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen erschlossen werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Kapitel 2 Nummer 43 - Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung - des Maßnahmeplanes der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (LT-Drucksache 6/2213) Maßnahmen für die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt benannt. Die Entwicklung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe seit 2004 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Spalte 2 enthält die tatsächlichen Einnahmen (Bruttoeinnahmen) und die Spalte 3 das Soll-Aufkommen, das dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach d...