Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2588 6. Wahlperiode 16.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2014 bis 2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung unterstützt bereits seit 1999, mit Initiierung der „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“, die Förderung von Personalkostenzuschüssen für diese Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Schulsozialarbeit soll dabei so weiterentwickelt und neu profiliert werden, dass sie durch gezielte sozialpädagogische Hilfen das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist. Auf diese Weise sollen auch die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt erhöht werden. Jugendsozialarbeit soll die Integration in den 1. Arbeitsmarkt sowie die berufliche Bildung unterstützen und die hierfür erforderlichen Bedingungen für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig verbessern. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitswelt- bezogenen Jugendarbeit sollen solche jungen Menschen angesprochen werden, die durch Schul- beziehungsweise Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder sich selbst ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind. Drucksache 6/2588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Pressemitteilung Nummer 213 vom 03.12.2013 erklärte Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Schwesig, dass die Bescheide an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln für das Jahr 2014 Inaussichtstellungen von Zuwendungen in vergleichbarer Höhe auch für die Jahre 2015, 2016 und 2017 enthielten, die Höhe der Zuwendungen jedoch „abhängig von der dann im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt lebenden Anzahl von 10- bis 26-Jährigen und der Höhe des für diese Jahre feststehenden Gesamtbudgets“ sei. 1. Wie stellt sich die (Landes-ESF-)Förderung der Jugend- und Schul- sozialarbeit auf der Grundlage der - lt. Pressemitteilung - bereits ergangenen Bescheide für die Jugendsozialarbeit und für die Schul- sozialarbeit im Jahr 2014 für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt dar und welche Veränderungen ergeben sich gegenüber dem Jahr 2013? Im Rahmen der Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozial- arbeit (SSA) wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Haushaltsjahr 2014 Zuwendungen in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: Landkreise/Städte Einwohner/ -innen 10-26 Jahre 2013 ESF- Budget SSA 2013 Einwohn er /innen 10-26 Jahre 2014 verfügbares ESF-Budget SSA 2014 beantragte Zuwen- dungen 2014 nicht abge- forderte Zuwen- dungen in Euro (Budget ./. Antrag) Nordwest- mecklenburg 23.875 341.134,07 22.704 428.148,72 428.148,72 0,00 Landkreis Rostock 31.210 445.939,03 29.465 555.436,18 427.123,74 128.312,44 Ludwigslust- Parchim 31.981 456.955,34 30.392 573.007,85 534.088,55 38.919,30 Vorpommern- Rügen 31.767 453.897,63 30.246 570.007,81 570.007,81 0,00 Vorpommern- Greifswald 36.167 516.766,32 34.539 651.008,92 612.439,02 38.569,90 Mecklenburgische Seenplatte 38.661 552.401,44 36.566 689.152,30 578.950,96 110.201,34 Hansestadt Rostock 31.088 444.195,85 30.452 573.865,00 573.865,00 0,00 Landeshauptstadt Schwerin 13.481 192.621,08 13.014 245.146,22 245.146,22 0,00 Mecklenburg- Vorpommern 238.230 3.403.910,76 227.378 4.285.773,00 3.969.770,02 316.002,98 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2588 3 Von den insgesamt durch das Land bereit gestellten Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 4.285.773,00 Euro für das Jahr 2014 wurden durch die Landkreise und kreisfreien Städte 3.969.770,02 Euro beantragt. Das sind in der Gesamtheit 565.859,26 Euro mehr, als in 2013 zur Verfügung standen, aber 316.002,98 Euro weniger, als im Jahr 2014 vorgesehen. Im Bereich Jugendsozialarbeit (JSA) belaufen sich die für das Haushaltsjahr 2014 durch die örtlichen Jugendämter beantragten Zuwendungen auf: Landkreise/ Städte Einwohner /innen 10- 26 Jahre 2013 ESF- Budget JSA 2013 Einwohner /innen 10- 26 Jahre 2014 verfügbares ESF-Budget JSA 2014 beantragte Zuwen- dungen 2014 nicht abgefor- derte Zuwen- dungen in Euro (Budget ./. Antrag) Nordwest- mecklenburg 23.875 308.986,08 22.704 344.757,09 344.757,09 0,00 Landkreis Rostock 31.210 403.914,37 29.465 447.252,44 447.252,00 52,44 Ludwigslust- Parchim 31.981 413.892,52 30.392 461.401,62 461.401,62 0,00 Vorpommern- Rügen 31.767 411.122,97 30.246 458.985,91 458.985,88 0,03 Vorpommern- Greifswald 36.167 468.067,00 34.539 524.210,22 488.124,96 36.085,26 Mecklenburgisch e Seenplatte 38.661 500.343,92 36.566 554.924,32 536.762,82 18.161,50 Hansestadt Rostock 31.088 402.335,47 30.452 462.091,83 462.091,83 0,00 Landeshauptstadt Schwerin 13.481 174.468,75 13.014 197.398,45 197.398,45 0,00 Mecklenburg- Vorpommern 238.230 3.083.131,08 227.378 3.451.021,88 3.396.722,65 54.299,23 Von den bereitgestellten ESF-Mitteln im Bereich Jugendsozialarbeit wurden durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe insgesamt 3.396.722,65 Euro beantragt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat zudem Mehrbedarfe in Höhe von 41.498,38 Euro angemeldet. Im Haushaltsjahr 2013 standen für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit Zuwendungen in Höhe von 3.083.131,08 Euro zur Verfügung. Das verfügbare Budget für das Jahr 2014 beläuft sich auf 3.451.021,88 Euro. Demzufolge stellt das Land 367.890,80 Euro mehr für diesen Bereich bereit. 54.299,23 Euro wurden durch die Landkreise und kreisfreien Städte nicht abgefordert. Drucksache 6/2588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Welcher Finanzierungsanteil wird im Jahr 2014 laut Antragstellung durch die Landes-ESF-Förderung je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sichergestellt und woraus ergeben sich dabei unterschiedliche Förderanteile? Die Finanzierungsanteile gemäß Antragstellung setzen sich in der Schulsozialarbeit derzeit folgendermaßen zusammen: Landkreise/Städte Einwohner/ -innen 10-26 Jahre 2014 Beantragte Zuwendungen 2014 SSA geplanter Anteil ESF (in %) geplanter Anteil Kommune (in %) geplanter Anteil freie Träger (in %) Nordwest- mecklenburg 22.704 428.148,72 44,73 55,27 0,00 Landkreis Rostock 29.465 427.123,74 49,9 50,1 0,00 Ludwigslust-Parchim 30.392 534.088,55 49,68 50,02 0,3 Vorpommern-Rügen 30.246 570.007,81 50,0 48,15 1,85 Vorpommern- Greifswald 34.539 612.439,02 49,58 50,42 0,00 Mecklenburgische Seenplatte 36.566 578.950,96 50,0 50,0 0,00 Hansestadt Rostock 30.452 573.865,00 49,48 50,3 0,22 Landeshauptstadt Schwerin 13.014 245.146,22 44,1 55,9 0,00 Mecklenburg- Vorpommern 227.378 3.969.770,02 Der durchschnittliche ESF-Finanzierunganteil der derzeit geplanten Personalkostenfinanzierung beträgt 48,43 Prozent. Die kommunale Ebene (einschließlich freie Träger) erbringt demzufolge laut Personalkostenplanung 51,57 Prozent der Personalkosten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2588 5 Die Finanzierungsanteile gemäß Antragstellung setzen sich in der Jugendsozialarbeit derzeit folgendermaßen zusammen: Landkreise / Städte Einwohner 10-26 Jahre 2014 Beantragte Zuwen- dungen 2014 JSA geplanter Anteil ESF (in %) geplanter Anteil Kommune (in %) geplanter Anteil freie Träger (in %) geplanter Anteil Sonstiger (in %) Nordwest- mecklenburg 22.704 344.757,09 43,25 54,12 2,63 0,00 Landkreis Rostock 29.465 447.252,00 47,68 51,6 0,72 0,00 Ludwigslust- Parchim 30.392 461.401,62 48,99 38,12 4,08 8,81 Vorpommern- Rügen 30.246 458.985,88 50,0 41,0 9,0 0,00 Vorpommern- Greifswald 34.539 488.124,96 47,8 42,1 6,3 3,8 Mecklenburgische Seenplatte 36.566 536.762,82 50,0 50,0 0,00 0,00 Hansestadt Rostock 30.452 462.091,83 49,24 50,08 0,68 0,00 Landeshauptstadt Schwerin 13.014 197.398,45 46,0 54,0 0,00 0,00 Mecklenburg- Vorpommern 238.230 3.083.131,08 Somit setzen sich die durchschnittlichen Finanzierunganteile der derzeitig geplanten Personalkostenfinanzierung im Bereich Jugendsozialarbeit folgendermaßen zusammen: 47,87 Prozent ESF-Mittel, 50,55 Prozent kommunale Ebene (einschließlich freie Träger) und 1,58 Prozent sonstige Finanzierungsanteile. Laut Zuwendungsbescheid müssen sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und/oder die kreisangehörigen Gemeinden, die Letztempfänger, die Schulträger oder andere Zuwendungsgeber mit mindestens 50 Prozent an den zuwendungsfähigen Personalausgaben finanziell beteiligen. Diese Fördervoraussetzung wurde von allen Landkreisen und kreisfreien Städten erfüllt. Über die Höhe der tatsächlichen finanziellen Beteiligung entscheidet der jeweilige örtliche Jugendhilfeausschuss im Rahmen der örtlichen Selbstverwaltung. Drucksache 6/2588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 3. Mit welcher Begründung ist die Landesregierung in der Vergangenheit von ihrem jahrelang proklamierten und nur in Ausnahmen praktizierten 50-prozentigen Anteil an der Förderung der Stellen für die Jugend- und Schulsozialarbeit durch das Land abgewichen und mit welcher Begründung tut sie dies weiterhin? Siehe Antwort zu Frage 2 (letzter Absatz). Die Landkreise und kreisfreien Städte haben sich entsprechend den Zuwendungsbescheiden in den vergangenen Jahren immer mit 50 vom Hundert oder teilweise auch mit weiteren Eigenmitteln der Kreise, Gemeinden, Träger oder Sonstiger beteiligt. Das bewertet die Landesregierung als eine Leistung gemäß Achtem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der zuständigen Jugendhilfeträger und als Zeichen, dass dieses langjährige Programm auf der örtlichen Ebene gut angenommen und mit Engagement umgesetzt wird. 4. Womit begründet die Landregierung die künftige Kopplung der Landes-ESF-Förderung für die Jugend- und Schulsozialarbeit an die Anzahl der 10- bis 26-Jährigen und gilt diese Kopplung für beide Bereiche (Jugendsozialarbeit bzw. Schulsozialarbeit) gleichermaßen? Vergleichbar den Regelungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V und der Jugendförderungsverordnung wird zukünftig in beiden ESF-Programmen, Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit, die Anzahl der in den Landkreisen und kreisfreien Städten lebenden 10- bis 26Jährigen den Anteil bestimmen, nach dem das jährliche ESF-Budget auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt wird. Es wird nochmals klargestellt, dass kein Euro-Betrag mit der jeweiligen Anzahl der 10- bis 26Jährigen, wie es bis 31.12.2013 im ESF-Programm Jugendsozialarbeit noch der Fall gewesen war, multipliziert wird. 5. Mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung die von allen Praktikerinnen und Praktikern für notwendig erachtete Ausweitung der Landesförderung in der Jugendarbeit auf die 6- bis unter 10- Jährigen ab? Die Altersfestlegungen auf die 10- bis 26Jährigen ist bestimmt durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V und wird hier vergleichbar angewandt. Keinesfalls ist durch die Altersbegrenzung zugleich eine Einschränkung der Förderung auf eine bestimmte Altersgruppe festgelegt oder initiiert. Die Programme Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit wenden sich grundsätzlich an junge Menschen unter dem 26. Lebensjahr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2588 7 6. Wie wird sich die Anzahl der 10- bis 26-Jährigen und die Anzahl der 6- bis unter 10-Jährigen pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt aus heutiger Sicht in den Jahren 2014 bis 2020 entwickeln? Die Anzahl der betreffenden Altersgruppe (10-26-jährige) wird sich laut Hochrechnung wie folgt entwickeln (Berechnungsgrundlage sind die Statistiken des Statistischen Landesamtes M-V Stand 31.12.2011): Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Nordwestmecklenburg 22.704 21.934 21.368 20.911 21.097 21.396 21.796 Landkreis Rostock 29.465 28.891 28.360 27.992 28.355 28.767 29.273 Ludwigslust-Parchim 30.392 29.565 28.811 28.135 28.162 28.475 28.870 Vorpommern-Rügen 30.246 29.077 28.006 27.090 27.213 27.558 28.065 Vorpommern- Greifswald 34.539 32.916 31.306 29.915 29.583 29.648 30.131 Mecklenburgische Seenplatte 36.566 35.191 34.034 33.177 33.460 33.851 34.293 Hansestadt Rostock 30.452 27.789 25.366 22.902 22.187 22.295 22.908 Landeshauptstadt Schwerin 13.014 12.322 11.737 11.210 11.161 11.233 11.470 Mecklenburg- Vorpommern gesamt 227.378 217.685 208.988 201.332 201.218 203.223 206.806 Die Erhebung der Zahlen der 6- bis 10-jährigen erfolgt auf der Grundlage der Statistik zum 01.01. des Vor-vor-Jahres. Für die Jahre 2018-2020 kann somit keine verbindliche Aussage über die Zahl der 6- bis 10-jährigen getroffen werden. 7. Welcher Förderbetrag pro 10- bis 26-Jährigen soll für beide Bereiche in den Jahren 2014 bis 2017 in Anwendung kommen und wie ist die Verteilung der Mittel gekoppelt an die Formulierung „und der Höhe des für diese Jahre feststehenden Gesamtbudgets“ in diesem Zusammenhang zu verstehen? Über die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung der ESF-Programme Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit ab 2015 ist noch nicht abschließend entschieden worden. Es sei auch hier darauf hingewiesen, dass ab 2015 kein Förderbetrag pro 10- bis 26-Jähriger/Jährigem festgelegt wird, sondern dass die Altersgruppe der 10- bis 26Jährigen lediglich einen Geldanteil bestimmt, der auf die jeweiligen Gebietskörperschaften verteilt wird.