Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2589 6. Wahlperiode 24.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Neue Strukturen bei der Umsetzung der Landesarbeitsmarktpolitik und ANTWORT der Landesregierung 1. Womit begründet die Landesregierung ihre Entscheidung, die Regionalbeiräte für die Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) betreuen zu lassen? In der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) ab 2014 ist eine Stärkung der Arbeit der Regionalbeiräte geplant. Zusätzlich zu den bisherigen Instrumenten sollen zwei weitere Förderpunkte an die Regionalbeiräte übergeben werden. Die zukünftige Betreuung der Regionalbeiräte durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales entspricht dieser Aufwertung. 2. Welche Aufgaben soll die GSA, insbesondere auch die bisher für die Regionalbeiräte zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, künftig stattdessen übernehmen? Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) wird in der neuen Förderperiode vor allem wirtschaftsnahe Förderinstrumente umsetzen. Die Umsetzung von Förderansätzen, die vorrangig auf den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zielen, erfolgt im Landesamt für Gesundheit und Soziales beziehungsweise direkt im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Drucksache 6/2589 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie stellt sich die Personalentwicklung innerhalb der GSA seit dem Jahr 2007 jährlich dar und welche Aufgaben sind entsprechend der Personalentwicklung seitdem jährlich hinzugekommen bzw. weggefallen ? Hier ist zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen und daraus resultierender unterschiedlicher Finanzierung zu unterscheiden: a) Die GSA beschäftigte zwischen 2007 und 2013 zwischen 30 und 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von diesen waren kontinuierlich zwischen 12 (2007) und 10 (2013) über die institutionelle Förderung gemäß dem Wirtschaftsplan (HH-Titel) für die Erledigung der satzungsgemäßen Kernaufgaben in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig. b) Fünf weitere Beschäftigte sind seit dem Jahr 2012 mit dem Aufbau und der Umsetzung eines zentralen Beteiligungscontrollings für das Land betraut. Die Satzung der GSA wurde für diesen Geschäftszweck angepasst. c) Alle weiteren Aufgaben werden auf der Basis von Dienstleistungsverträgen für das Land erledigt und sind vornehmlich aus dem ESF finanziert. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind befristet. Bis Ende des Jahres 2007 waren für die Betreuung der Beiräte und die Vorprüfung der dort votierten Anträge insgesamt 10 Beschäftigte tätig. Ab 2008 sank die Zahl der zu betreuenden Richtlinien, zugleich wurde die Antragsvorprüfung für alle von der GSA betreuten Richtlinien zentralisiert, so dass die entsprechenden Mitarbeiter aus den Geschäftsstellen der Beiräte in eine gesonderte Vorprüfungsgruppe bei der GSA eingegliedert wurden. Aus diesem Grund stieg die Zahl der Mitarbeiterinnen in der Antragsvorprüfung für ESF-Richtlinien von 2006 bis 2008 von 4 auf 7, wobei die Zahl der Beschäftigten in den Geschäftsstellen auf 5 Mitarbeiter sank. Die aktuellen Dienstleistungsverträge mit dem Land und die damit verbundenen Aufgaben laufen in der Regel mindestens seit dem Jahr 2007. Ein Dienstleistungsvertrag mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus für eine Mitarbeiterin läuft seit dem Jahr 2012 und hat als Vertragsgegenstand die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Antragsverfahren im Bereich der Förderung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2589 3 4. Wer zeichnet künftig für die Betreuung der Regionalbeiräte verantwortlich und wo sind die für die Betreuung der Regionalbeiräte künftig zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bzw. in der jeweiligen Behörde bzw. Einrichtung angebunden? a) Wie viele Stellen wurden diesbezüglich wann ausgeschrieben und zu welchem Termin sollen diese besetzt werden? b) Wenn keine Ausschreibung der zu besetzenden Stellen erfolgte, warum nicht? c) Welches Aufgabenspektrum sollen die Kolleginnen und Kollegen verantworten und mit welchen Kompetenzen und Entscheidungsbefugnissen sind diese ausgestattet? Die Fragen 4, a, b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Seit dem 1. Januar 2014 sind mit dem Wechsel der ESF-Förderperiode die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte direkt beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales angesiedelt. Das Stellenbesetzungsverfahren für drei Geschäftsstellen konnte zum Jahreswechsel 2013/2014 abgeschlossen werden. Die übrigen drei Stellen (eine Geschäftsstellenleiterstelle und zwei Sachbearbeiterstellen) wurden mit Bewerbungsfristen im Dezember 2013 ausgeschrieben. Das Stellenbesetzungsverfahren dauert noch an. Das konkrete zukünftige Aufgabenspektrum, die Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse werden sich im Zuge der Richtliniengestaltung ergeben. Die Richtlinien werden auf der Grundlage des Operationellen Programms zum ESF erarbeitet. Die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte sind im Ministerium direkt (Schwerin) beziehungsweise in den Räumen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGuS) angesiedelt (Rostock, Stralsund, Neubrandenburg). 5. Durch welche Umbesetzungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen wurden Kapazitäten in der neuen zuständigen Behörde bzw. Einrichtung freigesetzt? Die Aufgaben werden mit einem ähnlichen personellen Aufwand wie bislang umgesetzt. Derzeit sind 6 Beschäftigte in Planung. 6. Inwieweit verbindet sich mit der neuen Struktur eine Aufwertung der Regionalbeiräte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 6/2589 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Aufgaben sollen die Regionalbeiräte im Vergleich zur bishe- rigen Arbeit wahrnehmen bzw. welche Projekte für welche Zielgruppen und bis zu welcher maximalen finanziellen Größenordnung sollen künftig durch die Regionalbeiräte votiert werden? Derzeit findet der Planungsprozess auch für die Arbeit der Regionalbeiräte statt. Dazu wird es im Frühjahr auch eine Rückkopplung mit dem Landesbeirat geben. Das Budget und die Inhalte des Operationellen Programms (OP) befinden sich im Abstimmungsprozess mit der Europäischen Kommission. Insofern müssen für konkrete Aussagen dazu noch die Genehmigung und die konkrete Richtliniengestaltung abgewartet werden. 8. Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Genehmigung des Operationellen Programmes durch die EU-Kommission und welchen Zeitraum plant die Landesregierung nach der Genehmigung bis zur Veröffentlichung eines neuen bzw. weiterentwickelten Landesarbeitsmarktprogramms ? Die Genehmigung des Operationellen Programms (OP) liegt in den Händen der EU-Kommission und wird nicht vor dem Ende des 2. Quartals erwartet. Das Landesarbeitsmarktprogramm wird dann auf der Grundlage des genehmigten OP erarbeitet. 9. Mittel in welcher Höhe sollen für welche Förderziele in den Jahren 2014 und 2015 nach den jetzigen - auch bei der EU eingereichten - Planungen über die Regionalbeiräte je Region bewilligt werden? Die Zahlen in den Planungen, die derzeit mit der EU diskutiert werden, beziehen sich auf den gesamten Förderzeitraum. Einzelne Jahresscheiben oder projektbezogene Angaben spielen auf dieser Ebene keine Rolle. Erst nach der Genehmigung des Gesamtbudgets werden die Budgets für die Jahre 2014 und 2015 festgelegt werden.