Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2600 6. Wahlperiode 24.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Finanzierung des Neugeborenenscreenings auf Mukoviszidose und ANTWORT der Landesregierung Das landesweite und in Deutschland einzigartige Screening Neugeborener auf Mukoviszidose ermöglicht eine etwaige Erkrankung bereits sehr frühzeitig zu diagnostizieren und eröffnet Chancen darauf, dass langfristige Überleben der betroffenen Kinder erheblich zu verbessern. Dieses Screening wird derzeit über ein INTEREG IV A Projekt gefördert und ist noch bis zum 30.6.2014 gesichert. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Neugeborenen- screening auf Mukoviszidose in Mecklenburg-Vorpommern bei? Die Landesregierung begrüßt das Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose. Die Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, dass die Krankheit frühzeitig erkannt und behandelt wird. Organschädigungen könnten so vermieden und der allgemeine Entwicklungszustand verbessert werden. Drucksache 6/2600 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Art und Weise und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt die Landesregierung das Neugeborenenscreening auf Mukoviszidose ab dem 01.07.2014 zu fördern? Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind keine Mittel vorgesehen. Möglichkeiten könnten in der Verwendung etwaiger Rücklaufmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Deutschland und Polen, im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG IV A) bestehen. Diese Möglichkeiten werden derzeit geprüft. 3. Mit welchen Initiativen setzt sich die Landesregierung für eine bundesweite Einführung des Mukoviszidosescreenings ein? Ende August 2013 hat sich das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales an den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit der Bitte gewandt, das Erweiterte NeugeborenenScreening als bundesweite Kassenleistung einzuführen. In der Antwort des GBA vom 9. September 2013 hieß es, dass eine Entscheidung über eine Einführung eines Screenings im Rahmen der Kinderuntersuchungsrichtlinien in Kürze zu erwarten ist.