Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2603 6. Wahlperiode 05.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Lebensmittel-Überwachung und Liste der beanstandeten Betriebe und Produkte und ANTWORT der Landesregierung Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch kritisierte jüngst erneut die Lebensmittel-Überwachung in der Bundesrepublik Deutschland. Zum einen reichten die Kontrollen nicht aus und zum anderen seien Informationen über die Beanstandungen für die Bürgerinnen und Bürger kaum zu bekommen. „Die Politik schützt die Schmuddelbetriebe besser als die Verbraucher“, sagte ein Foodwatch-Sprecher anlässlich der Vorstellung eines Berichts. Seit Jahren werde in Deutschland jeder vierte Lebensmittelbetrieb und fast jede fünfte Fleischprobe beanstandet, ohne dass Verbraucher Namen von Unternehmen und Produkten erführen. Seit 2008 haben Verbraucher das Recht, mit Hilfe des sogenannten Verbraucher-Informations-Gesetzes (VIG) bei Behörden Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung abzufragen. In der Praxis, so Foodwatch, tun sich die Behörden bei der Umsetzung des VIG allerdings schwer; in vielen Fällen würden Informationen verweigert. Daran habe auch die 2012 erfolgte Novellierung des Gesetzes nur wenig zu ändern vermocht. 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem von Foodwatch geäußerten Vorwurf, wonach die Politik die beanstandeten Betriebe besser als die Verbraucher schütze? Die Auffassung von Foodwatch wird nicht geteilt. Drucksache 6/2603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der von Foodwatch erhobenen Forderung, die für die Lebensmittel-Überwachung zustän- digen Behörden gesetzlich zu verpflichten, ausnahmslos alle Kontroll- ergebnisse zu veröffentlichen und die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen direkt vor Ort in den Lebensmittelbetrieben auszuhängen? Die gesetzlichen Verpflichtungen sind geregelt im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist und im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das durch Artikel 4 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Die Anwendung der derzeit bestehenden Regelung im § 40 Absatz 1a LFGB wurde durch verschiedene Gerichtsurteile als nicht rechtmäßig beurteilt, wonach in verschiedenen Bundes- ländern (auch in Mecklenburg-Vorpommern) der Vollzug ausgesetzt wurde, bis der Wortlaut des Rechtstextes einen rechtmäßigen Vollzug ermöglicht. Außerdem soll durch eine regel- mäßige Evaluation des VIG sichergestellt werden, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Verbraucher und den Interessen der Wirtschafts- beteiligten gewahrt bleibt. 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der von Foodwatch erhobenen Forderung, Daten zu Futtermittel- und veterinärmedizi- nischen Kontrollen generell zu veröffentlichen, sie also nicht mehr an bestimmte Bußgeldgrenzen oder Grenzwertüberschreitungen zu knüpfen? Die Veröffentlichung an Bußgeldgrenzen oder Grenzwertüberschreitungen zu knüpfen, hat sich nicht bewährt (siehe Antwort zu Frage 2: Gerichtsurteile zum § 40 Absatz 1a LFGB). Unabhängig davon werden schon jetzt Ergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, wenn die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet ist (www.lebensmittelwarnung.de). Ferner werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Portal www.lebensmittelklarheit.de kompakt und verständlich über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln informiert. Sie können darüber hinaus Produkte nennen, von denen sie sich getäuscht fühlen, und deren Kennzeichnung und Aufmachung durch die Verbraucherzentrale einschätzen lassen. Die betreffenden Unter- nehmen haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Beschwerde sowie die Einschätzung der Verbraucherzentrale und die Stellungnahme des Herstellers werden im Portal veröffent- licht. Zusätzlich wird vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) ein Jahresbericht und ein Verbraucherfokus veröffentlicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2603 3 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Vorschlag, die für die Lebensmittel-Überwachung zuständigen Behörden gesetzlich zu verpflichten, auf ihren Internet-Seiten sowie in herkömmlicher, papierner Form, z. B. als Broschüre, in periodischen Abständen Auskunft über die beanstandeten Betriebe und Produkte zu erteilen? Eine gesetzliche Verpflichtung wird als nicht notwendig erachtet, da in Mecklenburg- Vorpommern schon jetzt Veröffentlichungen im Internet und als Printmedien zur Verfügung stehen. 5. Wie viele Verbraucher-Anfragen im Sinne des VIG gab es seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in Mecklenburg- Vorpommern (bitte in Jahresscheiben aufführen)? a) In wie vielen Fällen wurde dabei tatsächlich Auskunft erteilt (bitte jahrweise aufführen)? b) In wie vielen Fällen wurde dabei keine Auskunft erteilt und welche Gründe waren dafür maßgeblich (bitte jahrweise aufführen)? c) Wie viele Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich aufgrund von nicht erteilten Auskünften (bitte jahrweise aufführen)? 6. Welche Reaktionen erfolgten behördlicherseits auf die Beschwerden (bitte einzelfallbezogen darstellen)? Die Fragen 5, a), b), c) und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Angaben für die Jahre 2008 und 2009 basieren auf Abfragen in den nach dem VIG zuständigen Behörden im Land. Diese Abfragen waren im Rahmen der Evaluierung des VIG notwendig. Für die Jahre 2010 bis 2013 hat keine Abfrage stattgefunden. Die Zahlen beruhen auf der Kenntnis von Einzelfällen. Gesetzlich ist das Führen einer entsprechenden Statistik nicht vorgesehen. zu Frage 5 zu Frage a) zu Frage b) zu Frage c) zu Frage 6 2008 6 5 1 (Ruhen des Verfahrens) 0 entfällt 2009 1 1 0 entfällt entfällt 2010 3 3 0 entfällt entfällt 2011 0 entfällt 0 entfällt entfällt 2012 3 2 1 (Rücknahme des Antrages) 0 entfällt 2013 3 3 0 entfällt entfällt Drucksache 6/2603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Initiativen, die einer größeren Transparenz der Lebensmittel- überwachung im Sinne der unter anderem von Foodwatch erhobenen Forderungen dienen, hat das Land seit 2006 bis Ende 2013 ergriffen (bitte chronologisch aufführen)? Im Jahresbericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) werden die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung in zusammengefasster Form bereits regelmäßig veröffentlicht. 8. An welchen Initiativen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern in besagtem Zeitraum beteiligt gewesen (bitte chronologisch aufführen)? 9. Welche entsprechenden Initiativen will das Land wann ergreifen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren fortlaufend für eine verbesserte Verbraucherinformation im Bereich der Lebensmittelüberwachung eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Eine zusammengefasste Statistik der einzelnen Aktivitäten wird nicht geführt. Zuletzt hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf der 9. Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. Mai 2013 in Bad Nauheim als eines von zwölf Ländern für ein Gesetzgebungs- verfahren zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Modells zur Transparenzmachung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Lebensmittelunternehmen ausgesprochen. Die rechtliche Umsetzung bleibt abzuwarten.