Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2605 6. Wahlperiode 28.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Beschäftigte in Pflegeberufen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf bereits gestellte Kleine Anfragen zur Thematik sowie auf eine Anfang Juli 2013 veröffentlichte Sonder- auswertung der bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit für die Pflegeberufe (dazu siehe Verdi-Pressmitteilung vom 01.07.2013: „Repräsentativumfrage macht deutlich: Sehr schwere Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen - nur 20 Prozent glauben an ein Durchhalten bis zur Rente“) . 1. Gibt es für Mecklenburg-Vorpommern eine Erhebung oder Erhebun- gen zu den Arbeits- und Einkommensbedingungen in den Pflege- berufen (mögliche Gesichtspunkte dabei u. a.: Bruttomonatsverdienste in ausgewählten Pflegeberufen, Arbeitszufriedenheit und Arbeits- belastung, Überstunden, Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und Einkommen sowie Einkommen und Tarifvertrag, unbefristete und befristete Beschäftigung, Gehaltsdifferenz zwischen Männern und Frauen, Beurteilung der Arbeitsbelastung, Umfang des Einsatzes von Personal aus Zeitarbeitsfirmen, Berufsausstiegsabsicht, behindernde Faktoren in der täglichen Arbeitssituation)? Wenn ja, a) aus welchem Jahr/welchen Jahren stammt/stammen die Erhe- bung/die Erhebungen? b) wie viele Personen wurden dabei jeweils befragt (bitte auch das jeweilige Verhältnis zwischen der Zahl der ausgereichten Frage- bögen und der Zahl der Rückläufer aufführen)? c) wo ist die Erhebung/sind die Erhebungen abrufbar? Drucksache 6/2605 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Erhebungen zu den Arbeits- und Einkommensbedingungen vor. Die Landesregierung lässt derzeit einen „Bericht zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern“ durch das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) erstellen. Bestandteil dieser Untersuchung werden auch Aspekte der Arbeits- und Rahmenbedingungen in den Pflegeberufen sein. 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der von Gewerkschafts- seite erhobenen Forderung nach einer gesetzlichen Personal- bemessung in der Pflege? a) Welche diesbezüglichen Vorstöße wurden vonseiten des Landes seit 2006 mit welchen Erfolgen unternommen? b) Welche entsprechenden Vorstöße sollen ab wann unternommen werden (bitte auch evtl. Kooperationspartner nennen)? Die Fragen 2 bis 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der jeweilige differenzierte Personalbemessungsschlüsselkorridor nach Pflegestufen und Aufgabenbereichen ergibt sich aus dem gültigen Rahmenvertrag Abschnitt III, § 20 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Kommunalen Sozialverband Mecklenburg- Vorpommern, den kommunalen Landesverbänden, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen im Land Mecklenburg Vorpommern gemäß § 75 Absatz 2 Nummer 3 sowie Absatz 3 Nummer 1 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI). Das Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) vom 17. Mai 2010 (letzte Änderung §§ 1, 3 und 15 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012) definiert in § 3 die Qualitätsanforderungen/Voraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung. Dazu zählt gemäß Absatz 2 Nummer 2 die Sicherstellung eines mindestens 50-prozentigen Fach- kräfteanteils der Pflege- und Betreuungskräfte am Gesamtpersonal. Davon unberührt bleibt das zusätzlich für die Betreuung und Aktivierung der Bewohner beschäftigte Betreuungs- personal nach § 87b SGB XI sowie das über die Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI hinaus zusätzlich eingesetzte Personal. Demzufolge sind die Grundlagen für die Personalbemessung bundesrechtlich im SGB XI sowie die qualitativen Anforderungen zum Fachkräfteschlüssel im EQG M-V geregelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2605 3 3. Wie viele Betriebe im Bereich der Pflege gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Laut Bericht „Pflegeversicherung in Mecklenburg-Vorpommern“ mit Stand 15.12.2011 (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern in der stationären Pflege insgesamt 332 Pflegeheime (293 Pflegeheime für ältere Menschen, 22 Pflegeheime für Behinderte, 10 Pflegeheime für psychisch Kranke und 7 Pflegeheime für Schwerkranke und Sterbende). In der ambulanten Pflege sind laut Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern 438 Pflegedienste tätig. Im Übrigen wird auf die „Landesplanerischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur “ nebst Anlagen verwiesen, die in Kürze auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales eingestellt werden. 4. Wie viele dieser Betriebe haben a) unter 100 Beschäftigte? b) zwischen 100 und 500 Beschäftigte? c) über 500 Beschäftigte? Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.