Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2609 6. Wahlperiode 07.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Stand der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ist Gegenstand verschiedener gesetzlicher Regelungen. 1. Für die bundesrechtlich geregelten Berufsqualifikationen - dies betrifft eine Vielzahl von Ausbildungsberufen - schafft das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) die rechtliche Grundlage. 2. Für die landesseitig geregelten Berufe - dies sind in erster Linie solche im Gesundheits- und Pflegewesen sowie im Erzieherbereich - bildet das Berufsqualifikationsfeststellungs- gesetz des Landes (BQFG M-V) die rechtliche Grundlage. 3. Schließlich besteht eine Besonderheit im Beamtenbereich. Der Erlass von Vorschriften über den Erwerb einer Laufbahnbefähigung nach beamtenrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst und den Allgemeinen Dienst) liegt in der Kompetenz der Länder, da das Laufbahnrecht gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 Grundgesetz von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes ausgenommen ist. Drucksache 6/2609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode _________________________________________________________________________________ 2 Damit findet zunächst das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes keine Anwendung. Dies trifft darüber hinaus auch für das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes zu, das gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 Landesbeamtengesetz (LBG M-V) mit Ausnahme von § 17 BQFG M-V nicht anzuwenden ist. Für die Herausnahme des Beam- tenbereichs war ausschlaggebend, dass im Beamtenrecht Regelungen zum Erwerb einer Laufbahnbefähigung auf der Grundlage von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bereits bestehen und ausreichend sind (vergleiche amtliche Begründung auf Drucksache 6/1209 zu Artikel 2 des Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, mit dem in § 16 Absatz 1 LBG M-V Satz 3 angefügt worden ist). § 17 BQFG M-V regelt lediglich das Führen einer Statistik über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und enthält damit keine materiell-rechtlichen Bestimmungen. In der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden diese verschiedenen Fallgruppen nicht berücksichtigt, sondern es wurde eine gemeinsame Beantwortung vorgenommen. 1. Wie viele der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben bisher eine Anerkennung nach dem Berufsqualifikations-feststellungsgesetz mit welchem Ergebnis beantragt (bitte nach Berufen darstellen)? a) Wie viele der Anträge wurden mit einer vollständigen oder einer teilweisen Anerkennung beschieden (bitte nach Berufen dar- stellen)? b) Bei wie vielen Anträgen konnte keine Anerkennung erteilt werden und warum nicht? Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Beruf Vollständige oder teilweise Anerkennung Keine Anerkennung Kaufmännische Assistenz 3 - Technische Assistenz 1 - Lehrkräfte 43 40*, davon drei Ableh- nungen** Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher 18 19*** Gesundheits- und Kranken- pflege 14 - Physiotherapie 2 - Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz - 1**** Medizinisch-technische Radiologieassistenz 1 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2609 3 Beruf Vollständige oder teilweise Anerkennung Keine Anerkennung Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 - Ärztinnen/Ärzte 148 - Zahnärztinnen/Zahnärzte 10 - Apothekerinnen/Apotheker 1 - Tierärztinnen/Tierärzte 6 - Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann 1 - Fachangestellte/Fachangestell- ter für Bäderbetriebe - 1***** Gesamt * Zwischen den nachgewiesenen Lehrkräftequalifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Lehramtsqualifikationen bestehen wesentliche Unterschiede, die nicht durch sonstige Befähi- gungsnachweise oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden konnten. ** Es wurde keine im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufes befähigende Qualifikation nachgewiesen. *** Zwei Ablehnungen im Widerspruchsverfahren, 17 Anträge noch nicht bearbeitet beziehungsweise sind in Bearbeitung. **** Antrag wurde wegen erforderlicher Ausgleichsmaßnahme nicht entschieden. ***** Der Antrag ist bisher unvollständig. Die nachgeforderten weiteren Unterlagen hat der Antragsteller noch nicht vorgelegt. 2. Wie viele der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen konnten im Falle einer Teilaner- kennung eine Nachqualifizierung in den erlernten Berufen beginnen (bitte nach Berufen darstellen)? Von den 37 Lehrkräften, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt worden sind und nach Wahl des Antragstellers diese Unterschiede durch Anpassungslehrgang oder Ablegen einer Eignungsprüfung im Inland ausgeglichen werden können, haben vier einen Antrag auf Nachqualifizierung gestellt, davon hat eine Antragstellerin beziehungsweise ein Antragsteller mit der Nachqualifizierung begonnen. Teilanerkennungen sind im Bereich der Gesundheitsfachberufe auf Grund geltenden Rechts nicht möglich. Weitere Erkenntnisse über mögliche Nachqualifizierungen zu den unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Personen liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/2609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode _________________________________________________________________________________ 4 3. Wie viele der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen konnten im Falle einer Teilaner- kennung eine Nachqualifizierung bereits erfolgreich abschließen (bitte nach Berufen darstellen)? Gegenwärtig keine, da erst mit einer Nachqualifizierung einer Lehrkraft begonnen wurde. 4. Wie und durch wen werden Migrantinnen und Migranten, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, gezielt für eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit in Berufen geworben, in denen Fachkräfte benötigt werden, darunter in Gesundheits- und Pflege-berufen sowie als Erzie- herinnen und Erzieher? Soweit Migrantinnen und Migranten bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Jobcentern ratsuchend (Ausbildungssuche), arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind und sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsauf- nahme auf dem deutschen Arbeitsmarkt erfüllen, werden sie ausnahmslos in die Vermitt- lungsbemühungen mit einbezogen. 5. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sowie mit auslän- discher Staatsangehörigkeit sind derzeit in Berufen tätig oder absolvieren eine Ausbildung bzw. Weiterqualifizierung in Berufen, in denen verstärkt Fachkräfte benötigt werden, darunter in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie als Erzieherinnen und Erzieher? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Tierärztinnen beziehungsweise Tierärzte sind in ihrem Beruf in Mecklenburg-Vorpommern tätig. In der Landespolizei sind im Polizeivollzugsdienst derzeit 16 Menschen mit Migrations- hintergrund oder ausländischer Staatsangehörigkeit tätig. Zwei Beamtinnen und Beamte mit Migrationshintergrund beziehungsweise ausländischer Staatsangehörigkeit absolvieren eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird statistisch nicht nach Personen mit Migrationshintergrund, sondern nur nach Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterschieden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2609 5 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berufsgruppen (KldB 2010) Eintritte und Bestand von ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach Schulungszielen (Klassifikation der Berufe (KldB) 2010) Durchschnittlicher Bestand Januar bis September 2013 Zugang Januar bis September 2013 Insgesamt 128 203 811 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 2 * 821 Altenpflege 14 8 831 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege 5 3 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte am Arbeitsort nach Staatsangehörigkeit und Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe (KldB) 2010) Mecklenburg-Vorpommern Stand: 30.06.2013 Berufs-gruppen (KldB 2010) Sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte darunter Auszu- bildende Geringfügig entlohnte Beschäftigte Insge- samt darunter Auslände- rinnen/ Ausländer Insge- samt darunter Auslände- rinnen/ Ausländer Insge- samt darunter Auslände- rinnen/ Ausländer Insgesamt 533.174 8.800 20.823 258 91.484 2.014 811 Gesundheits- und Kranken- pflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 20.783 94 1.730 25 922 5 821 Altenpflege 11.368 69 687 18 638 4 831 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungs- pflege 22.554 104 48 - 1.198 11 Ohne Angabe 1.765 84 60 * 3.658 97 Drucksache 6/2609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode _________________________________________________________________________________ 6 6. Wie viele Personen wurden im Rahmen einer Fachkräfteoffensive für den Einsatz in Gesundheits- und Pflegeberufen zu welchem Zeitpunkt aus welchen Ländern nach Mecklenburg-Vorpommern angeworben (bitte detaillierte Angaben zu den Zeitpunkten, den Ländern und dem Status der angeworbenen Fachkräfte machen)? Detaillierte Angaben für Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit erhebt lediglich die Anzahl der Personen, die nach Deutschland gekommen sind, differenziert nach Herkunftsländern und nach Berufsgruppen. Seit 2013 sind dies bundesweit insgesamt 46 Medizinerinnen beziehungsweise Mediziner und 282 Pflegekräfte. 7. Wie viele der angeworbenen Personen befinden sich derzeit in einer Ausbildung, einem Studium oder in einer Weiterbildungsmaßnahme in den genannten Berufen? Im Rahmen der Initiative zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ nahmen bislang 441 Personen eine Beschäftigung oder Ausbildung in Mecklenburg- Vorpommern auf, davon 42 im Gesundheits- und Sozialwesen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). 8. Wie viele der angeworbenen Personen besitzen bereits eine auslän- dische Berufsqualifikation für den Einsatz in Gesundheits- und Pflegeberufen? a) Wie viele der angeworbenen Personen haben eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifika- tionsfeststellungsgesetz beantragt? b) Wie viele der angeworbenen Personen haben den Bescheid über eine Voll- bzw. Teilanerkennung der ausländischen Berufsqualifi- kation erhalten? c) Wie viele der angeworbenen Personen haben einen Ablehnungs- bescheid zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erhalten und aus welchen Gründen? Die Fragen 8, 8 a), 8 b) und 8 c) werden zusammenhängend beantwortet. Zu diesem Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2609 7 9. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung und Wirkung des Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erwor- bener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welchen Änderungsbedarf am Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern oder an anderen Landes- bzw. Bundesgesetzen sieht die Landesregierung, um die Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen in der Bundesrepublik Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? b) Bis wann will die Landesregierung welche Landesgesetze, Verord- nungen, Erlasse oder Richtlinien ändern, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen in Mecklenburg- Vorpommern zu verbessern? Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur konnte der überwiegende Teil der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Lehrkräfte) nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vollständig oder zumindest teilweise antragsgemäß beschieden werde. Zu 9 a) Derzeit sind keine Änderungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vorgesehen. Zu 9 b) Es ist vorgesehen, die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern (EG-Lehreranerkennungsverordnung) vom 09.10.2007 zu überarbeiten. Zurzeit wird ein Inkrafttreten im Jahr 2014 angestrebt.