Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2628 6. Wahlperiode 04.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Stand und Perspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Bedeutung wird der Schaf- und Ziegenhaltung für die Landschaftspflege und die extensive Grünlandbewirtschaftung beigemessen und wie haben sich die Tierbestände und die Anzahl der Halterbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb seit 2006 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? a) Wie haben sich in diesem Zeitraum die durchschnittlichen Tier- bestandszahlen in den erfassten Betrieben entwickelt und welche Rassen sind dabei bestimmend? b) Welcher Anteil des Gesamtbestandes wird in mehrzweigig organisierten Betrieben gehalten? Zu 1, a) und b) Der Schaf- und Ziegenhaltung wird für die Landschaftspflege und die extensive Grünlandbewirtschaftung eine große Bedeutung beigemessen. Die Rassestruktur ist breit gefächert, wobei Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk und Rauhwolliges Pommersches Landschaf am häufigsten vertreten sind. Die Lammfleischproduktion erfolgt überwiegend über Kreuzungstiere. Bei den Ziegen sind die Rassen Burenziege und Weiße Deutsche Edelziege am häufigsten vertreten. Drucksache 6/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Entwicklung der Tierbestände sowie die Anzahl der Tierhalter sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Die für das Jahr 2010 enthaltenen Angaben für die Schafe basieren auf der Landwirtschaftszählung nach Agrarstatistikgesetz (AgrStatG). Die übrigen Angaben resultieren aus den regulären Viehzählungen im Mai beziehungsweise November (ab 2009). Die Erhebungen im Bereich der Ziegen erfolgen im Rahmen der Agrarstrukturerhebung. Diese werden laut § 24 AgrStatG in den Jahren 2010, 2013 und 2016 durchgeführt. Weitergehende Zahlenangaben liegen hierzu nicht vor. Tabelle 1: Entwicklung der Tierbestände bei Schafen und Ziegen Jahr Schafe Ziegen (Erfassung erst ab 2010) gesamt (in Tausend) Halter (in Tausend) gesamt (in Tausend) Halter 2006 101,5 0,6 2007 105,6 0,7 2008 104,3 0,7 2009 99,1 0,7 20101 83,7 0,5 2,3 136 2011 67,5 0,3 2012 69,2 0,3 2013 67,4 0,3 2,2 Angaben liegen noch nicht vor Quelle: Statistisches Amt 1 Mit der Fassung des AgrStatG von 2009 wurden die Erfassungsgrenzen der Agrarstatistiken für die Landwirtschaftsbetriebe neu festgelegt. Durch die Anhebung der Mindestgrößen sind die Ergebnisse nur eingeschränkt mit denen früherer Erhebungen vergleichbar. Bezüglich der Betriebsstrukturen wird auf die Tabelle 2 verwiesen. Die Angaben werden im Rahmen der Landwirtschaftszählung erhoben und liegen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur für das Jahr 2010 vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2628 3 Tabelle 2: Schaf- und Ziegenhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben 2010 nach Rechtsformen und sozialökonomischen Betriebstypen Tierart Einheit Insgesamt davon Einzelunter - nehmen davon Personengemeinschaften , Personengesellschaften juristische Personen Haupt- erwerbsbetriebe Nebenerwerbs - betriebe Schafe Betriebe Anzahl 529 437 156 281 50 42 Tiere 83.670 53.603 38.801 14.802 19.675 10.392 Tiere je Betrieb 158 123 249 53 394 247 Ziegen Betriebe 136 113 42 71 13 10 Tiere 2.325 1.533 676 857 465 327 Tiere je Betrieb 17 14 16 12 36 33 Quelle: Statistisches Amt Zur Frage der Mehrzweigigkeit der Betriebe liegen ebenfalls nur Daten aus der Landwirtschaftzählung im Jahr 2010 vor. Es wird auf Tabelle 3 verwiesen. Tabelle 3: Futterbaubetriebe (Weideviehbetriebe): Schafe, Ziegen und andere Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Anzahl der Betriebe Spezielle Schafbetriebe 166 Schaf- und Rindviehverbundbetriebe 13 Spezielle Ziegenbetriebe 10 Sonstige Futterbaubetriebe (Betriebe mit verschiedenem Weidevieh) 417 Insgesamt 606 Quelle: Statistisches Amt 2. Werden die Produkte der Schaf- und Ziegenhaltung hauptsächlich in der Region verarbeitet und vermarktet und welche Absatzpotentiale könnten aus Sicht der Landesregierung noch erschlossen werden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Geht man von den Schlachtstatistiken aus, werden circa ein Viertel der Schafe im Land geschlachtet. Im Übrigen erfolgt die Lebendvermarktung in andere Länder oder die Direktvermarktung. Auch die Milchprodukte werden überwiegend direkt vermarktet. Drucksache 6/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den generellen Rück- gang der Schaf- und Ziegenhaltung, aber auch für die geringe Steigerung des Schafbestandes in den beiden letzten Jahren? Als Ursache für den Rückgang der Schafhaltung wird die unzureichende Rentabilität gesehen, die insbesondere aus steigenden Futter- und Energiekosten resultiert. Hinzu kommen Kosten, die sich aus staatlichen Vorgaben ergeben. Dazu zählt zum Beispiel die verpflichtende elektronische Kennzeichnung, die trotz Widerstand Mecklenburg-Vorpommerns EU-weit eingeführt wurde. Zur Bestandsentwicklung bei den Ziegen können keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da die statistische Erfassung erst seit 2010 erfolgt. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der bislang erfolgten Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung und welche wesentlichen Fördermaßnahmen wurden seit 2006 angeboten? Die Schaf- und Ziegenhaltung wird durch die Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete sowie folgende Agrarumweltprogramme unterstützt beziehungsweise werden Leistungen der extensiven Wirtschaftsweise honoriert: - Förderung des ökologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie) - Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung - Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosions- mindernden Ackerfutterbaus - Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen Im Rahmen der Richtlinie „Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen“ werden derzeitig durch 35 Landwirtschaftsbetriebe nur circa 480 ha entsprechend den vorgegebenen Verpflichtungen dieser Richtlinie bewirtschaftet. Die Kulisse für das Förderprogramm umfasst 174.000 ha. Insgesamt wurde für diese Fördermaßnahme eine höhere Akzeptanz erwartet, es ist aber auch davon auszugehen, dass viele Betriebe Verpflichtungen im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie und der Richtlinie Naturschutzgerechte Grünlandnutzung haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2628 5 5. Welche Zielstellung für die Entwicklung der Schaf- und Ziegen- bestände hat die Landesregierung für die neue Förderperiode bis 2020 und wie soll diese nach Vorstellung der Landesregierung erreicht werden? Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die heimischen Schäfereibetriebe in ihrer Existenz zu sichern und die Anzahl der Tierhalter und die Tierbestände zu erhalten beziehungsweise wenn möglich zu erhöhen. Daher soll in der Ausgestaltung der Maßnahmen in der neuen Förderperiode die besonders umweltschonende und tierartgerechte Haltung von Schafen und Ziegen entsprechend berücksichtigt und honoriert werden. Dies betrifft insbesondere die Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren, die Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung und die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen. 6. Wie steht die Landesregierung, trotz des grundsätzlichen Ausschlusses produktgebundener Zahlungen, zum Einsatz von Umverteilungsmitteln aus der ersten Säule für eine gesonderte Landesförderung der Schaf- und Ziegenhaltung, ihrer Produkte und deren Vermarktung und welche Maßnahmen und welcher Mitteleinsatz sind dafür evtl. vorgesehen ? Entsprechend den Verhandlungen der World Trade Organisation (WTO) und den damit in Verbindung stehenden Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Gewährung von produktbezogenen Zahlungen nicht zulässig. Eine gesonderte Regelung für den Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. 7. Welchen Einfluss will die Landesregierung auf die Politik der Bundesregierung für eine Förderung und Unterstützung der Schafund Ziegenhalter ausüben und welche Vorhaben hat sie dafür konzipiert ? Neben den zuvor dargestellten Maßnahmen (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5) dient beispielsweise auch das aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geförderte „Programm zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen“ der Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung. Die Landesregierung unterstützt die Beibehaltung dieser Fördermaßnahme. Drucksache 6/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie hat sich das Einkommen der Schäfer im Haupt- und Nebenerwerb seit 2006 im Lande auch im Vergleich zum Bundestrend entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor. 9. Welche Rolle spielt die Schafhaltung bei der Pflege der Schutzdeiche? a) Wie wird diese seit 2006 finanziell angereizt? b) Welche Förderungen, bzw. Anreize sind für die neue Förder- periode vorgesehen? Die Beweidung von Landesschutzdeichen mit Schafen hat für die Landesregierung auch zukünftig einen hohen Stellenwert. Gemäß § 74 Absatz 4 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) soll daher das Beweiden von Deichen mit Schafen als spezielle Deichpflege auch weiterhin finanziell gefördert werden. Zu a) Die Deichpflege mit Schafen basiert bislang auf mehrjährigen Leistungsverträgen (Rahmenverträge ), in denen neben der Beweidung auch Art und Umfang der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten (beispielsweise Abschleppen und Nachmahd) mit dem Ziel der funktionsgerechten Bauwerksunterhaltung geregelt wurden. Die Entgeltbestimmung erfolgte auf Basis der Durchschnittswerte der technischen Mahd des jeweils letzten Jahres. Dabei wird seit 2004 zwischen den Deichen im Elbgebiet und an der Küste unterschieden. Angesichts des deutlichen Preisanstiegs in der technischen Mahd wurden die Entgelte für 2014 auf der Basis der Werte von 2013 „eingefroren“. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit für die Schäfereien, die Betriebsprämie auch für Flächen der Landesschutzdeiche zu beantragen (sofern Zahlungsansprüche vorhanden waren). Zu b) Auch in der neuen Förderperiode sollen die Flächen der Landesschutzdeiche betriebsprämienfähig bleiben. Außerdem ist auch weiterhin vorgesehen, die Deichpflege durch entsprechende Entgelte finanziell zu unterstützen. Ab 2015 ist jedoch vorgesehen, die Entgelte von der Preisentwicklung der technischen Mahd zu entkoppeln. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2628 7 10. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung in Umsetzung der Forderung des Landesrechnungshofes zur Veränderung der bisherigen Praxis der Deichbewirtschaftung, insbesondere der geforderten Ausschreibungen der Vergabe auf die heimischen Schäfereibetriebe? a) Welches mögliche Einsparpotenzial liegt diesen Überlegungen zugrunde und wie wurde das ermittelt? b) Rechtfertigt dieses mögliche Einsparpotenzial angesichts mög- licher anderer gesellschaftlicher Nachteile, wie z. B. des weiteren Rückgangs der heimischen Tierbestände und der Berufsgruppe der Schäfer aus der Sicht der Landesregierung dieses Herangehen und wie will die Landesregierung endgültig verfahren? Zu 10, a) und b) Die Landesregierung prüft derzeit noch, wie die vom Landesrechnungshof geforderten Veränderungen der Deichbewirtschaftung im Einzelnen umgesetzt werden. Dabei wird sie die Belange der heimischen Schäfereibetriebe einbeziehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.