Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2633 6. Wahlperiode 05.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Flucht eines Insassen des Maßregelvollzugs am 18. September 2013 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich vornehmlich auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2224 und eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 19. September des Vorjahres, wonach der Ärztliche Direktor des Universitäts-Klinikums Rostock als Konsequenz aus der Flucht eines als gefährlich eingestuften Häftlings erwogen hätte, ein Zahnarztzimmer einzurichten , um Patienten innerhalb der Forensischen Klinik behandeln zu können. In ihrer Antwort auf Frage 4 der o. g. Kleinen Anfrage verweist die Landesregierung im Hinblick auf die mögliche Einrichtung eines Zahnarztzimmers auf den beträchtlichen Aufwand: So müssten zum einen „die dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die in den Bestandsbauten nur mit einem sehr hohen Aufwand eingerichtet werden können. Zum Anderen müsste die Beschaffung von sehr teuren, aber nur zeitweilig ausgelasteten medizinischen Geräten erfolgen. Dieser Aufwand wird im Rahmen der Prüfung dem gegenüber zu stellen sein, dass ein solches Vorkommnis erstmalig eingetreten ist.“ Drucksache 6/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wäre es aus dem Blickwinkel des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern nicht zwingend geboten, zumindest die zahnärztliche Behandlung innerhalb der Forensischen Klinik durchzuführen ? Nach 23 Jahren Maßregelvollzug in Mecklenburg-Vorpommern ist es erstmalig zu einem Vorkommnis gekommen, das mit einer Ausführung zum Zahnarzt im Zusammenhang stand. Da zudem die Ursache in einem individuellen, künftig vermeidbaren Fehler des ausführenden Personals zu sehen ist, kann die Gefahr einer Wiederholung eines solchen Vorfalls als sehr gering eingeschätzt werden. Demzufolge besteht aus Gründen der Sicherheit keine Notwendigkeit, zahnärztliche Behandlungsräume in der Forensischen Klinik einzurichten. Daneben ist darauf zu verweisen, dass auch bei der Einrichtung einer Zahnarztpraxis innerhalb der Mauern der Klinik nur ein Teil der notwendigen Behandlungen in dieser Praxis stattfinden könnte und demzufolge weitere Ausführungen zum Zahnarzt unvermeidlich wären. 2. Wird innerhalb der Forensischen Klinik ein Zahnarztzimmer eingerichtet ? Wenn ja, a) innerhalb welches Zeitraums soll dies geschehen? b) mit welchen Kosten wird die Einrichtung eines Zahnarztzimmers bzw. entsprechender Räumlichkeiten innerhalb der Forensischen Klinik voraussichtlich verbunden sein (bitte auch die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe mit angeben)? Nein. 3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um eine Wiederholung eines solchen Vorkommnisses zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 6/2224 wird Bezug genommen. Im Hinblick auf das festgestellte individuelle Fehlverhalten des an der Ausführung beteiligten Personals wurden die Mitarbeiter im Maßregelvollzug noch einmal umfangreich geschult und belehrt, wie Ausführungen zu erfolgen haben. In besonderen Einzelfällen werden auszuführende Patienten zusätzlich mit Fußfesseln gesichert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2633 3 4. Inwieweit wäre aufgrund der Gefährlichkeit des entwichenen Insassen eine zusätzliche Fußfesselung angemessen gewesen? Zum Zeitpunkt der Ausführung gab es für die Klinik keine Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit des Insassen. 5. Welche Ergebnisse erbrachten die nach dem Vorfall durch die Fachaufsicht aufgenommenen Überprüfungen zu dem Ereignis? a) Warum wurde im vorliegenden Fall für die Begleitung zum Arzt keine Amtshilfe der Polizei angefordert, obgleich die Gefährlichkeit des Insassen doch bekannt gewesen sein müsste? b) Warum verging nach der Flucht des Mannes fast eine Stunde bis zur Alarmierung der Polizei? c) Welche dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen gab es? Zu a) Siehe Antwort zu Frage 4. Zu b) Die Mitteilung des Vorkommnisses durch die an der Ausführung beteiligten Bediensteten an die Klinik, die Einschätzung der Lage in der Klinik sowie die Zusammenstellung der Unterlagen und die Übermittlung dieser Unterlagen an die Polizei hat nach den Überprüfungen circa 45 Minuten in Anspruch genommen. Die Klinik ist angewiesen, diese Zeitdauer bei ähnlich gelagerten Fällen erheblich zu verkürzen. Zu c) Im Hinblick auf festgestelltes individuelles Fehlverhalten des ausführenden Personals hat die Leitung der Universitätsklinik Rostock arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. 6. Ist das Entlassungsdatum mittlerweile bekannt? Wenn ja, wann wird die Entlassung erfolgen? Der Insasse ist am 15.01.2014 vom Maßregelvollzug in den Justizvollzug verlegt worden. Drucksache 6/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Inwieweit liegen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Abschie- bung des Bosniers vor (bitte auch die Voraussetzungen nennen, die mittlerweile erfüllt sind)? Der Betroffene ist seit dem 18. Juli 2000 Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis). Da er damit einen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt, liegen die Voraussetzungen für eine Abschiebung gemäß § 58 des Aufenthaltsgesetzes derzeit nicht vor.