Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2634 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vermittlung der Rechtschreibung und Rechtschreibleistungen an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Ein Schweizer Wissenschaftler sprach kürzlich von der „orthographischen Verwahrlosung“ zahlreicher Schüler-Jahrgänge. Ein Frankfurter Kollege macht dafür unter anderem die Methode „Lesen durch Schreiben“ (Aufschreiben der Wörter nach Gehör, Verwendung einer „Anlauttabelle “) verantwortlich. Wie eine 2007 durchgeführte Studie ergab, beherrschen nur noch rund 20 Prozent der Neuntklässler in der Bundes- republik Deutschland die Rechtschreibung halbwegs sicher. In einer weiteren Untersuchung fand ein Sprachwissenschaftler heraus, dass Viertklässler im Jahr 1972 nur rund neun Fehler auf 100 Wörter machten. 2002 waren es bereits 12 und zehn Jahre später 16. Dass die Schüler im Schnitt heute kaum schlechtere Noten als vor 20 oder 30 Jahren hätten, hänge mit der schrittweisen Heruntersetzung der Bewertungsmaßstäbe zusammen. Drucksache 6/2634 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Grundschulen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Im Schuljahr 2013/2014 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 268 staatliche Grundschulen und Schulen mit Grundschule (weiterführende Schulen mit Grundschule sowie eine Förderschule mit Grundschule). 2. An wie vielen Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern kommt dabei die Methode „Lesen durch Schreiben“ zur Anwendung? Eine statistische Erfassung zu Unterrichtsmethoden erfolgt nicht. Gemäß § 79 Absatz 4 Nummer 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Fachkonferenz der jeweiligen Schule über die Umsetzung der Rahmenpläne und über didaktische und methodische Fragen des Faches. Insofern gilt an den Grundschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Methodenfreiheit. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Methode „Lesen durch Schreiben“? Die Beherrschung der Standardsprache in Wort und Schrift, der Erwerb von Lesefähigkeit und Lesestrategien sowie der sichere Umgang mit Texten sind Bildungs- und Erziehungsziele der Grundschule. Diese werden im Unterricht auf der Grundlage der bundesweit verbindlichen Bildungsstandards und des für Mecklenburg-Vorpommern verbindlichen Rahmenplans Deutsch umgesetzt. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Lehrkräfte diesem Bildungsauftrag am besten gerecht werden, wenn sie die Potenziale und Risiken verschiedener Methoden genau kennen, so dass sie kompetent über verschiedene Zugänge verfügen und diese entsprechend der heterogenen Zusammensetzung der jeweiligen Lerngruppe variabel und abgestimmt auf einzelne Schülerinnen und Schüler beziehungsweise konkrete Schwierigkeiten einsetzen können. Im Bereich der Fortbildung präferiert das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern die evidenzbasierten Methoden des Schriftspracherwerbs. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2634 3 4. An wie vielen Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern wird den Schülerinnen und Schülern das Schreiben mithilfe analytisch-synthe- tischer Methoden, so z. B. durch die Fibel-Methode, vermittelt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Grundschulen weisen im Bereich der Rechtschreibung bezüg- lich der beiden angewandten Methoden die besseren Ergebnisse auf und wie äußerten sich diese konkret im Schuljahr 2012/2013? Da keine statistische Erfassung zu Unterrichtsmethoden erfolgt, kann nicht benannt werden, welche Grundschulen die besseren Ergebnisse aufweisen. 6. Inwieweit wurden bei den diesjährigen Vergleichsarbeiten in Klasse 4 Lernentwicklungsstände der Schüler in der Rechtschreibung überprüft? Welche Lernstandniveaus haben die Grundschüler in Mecklenburg- Vorpommern in den Vergleichsarbeiten bezüglich der Rechtschrei- bung erreicht? In Klasse 4 werden an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern keine Vergleichsarbeiten geschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2325 verwiesen. 7. Welche konkreten Veränderungen gab es seit 1990 in Mecklenburg- Vorpommern hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für die Recht- schreibung (bitte in chronologischer Form aufführen)? Es gab seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für die Rechtschreibung keine Veränderungen. Drucksache 6/2634 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie viele Fehler auf 100 geschriebene Wörter unterliefen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 4 in Mecklenburg- Vorpommern jeweils in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2012? Eine Erfassung, wie viele Fehler auf 100 geschriebene Wörter den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 4 in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2012 unterlaufen sind, erfolgte nicht. 9. Gibt es auf Mecklenburg-Vorpommern bezogene Studien zur Beherr- schung der Rechtschreibung durch Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Jahrgangsstufe und/oder Jahrgangsstufen? a) Wenn ja, wann sind sie erschienen und auf welche Zeiträume beziehen sie sich jeweils, wer hat die Studien erstellt und welche Ergebnisse erbrachten die Studien (bitte jeweils kurz skizzieren und ggf. mit angeben, wo die Studien abrufbar sind)? b) Wenn nicht, sind entsprechende Studien geplant, wann sollen sie beginnen (bitte auch mit angeben, welche Schulamtsbereiche und/oder Jahrgangsstufen in die Untersuchung einbezogen werden sollen) und Mittel in welcher Höhe werden zur Verfügung stehen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebt keine flächendeckenden vergleichenden Daten bezüglich der Rechtschreibleistungen der Schülerinnen und Schüler über die Jahre hinweg. Die in den Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3, 6 und 8 getesteten Teilbereiche der Rechtschreibung bieten keinen Ansatz für die Auswertung in einer Studie. Zu 9 a) Entfällt Zu 9 b) Es sind keine auf Mecklenburg-Vorpommern bezogenen Studien zur Beherrschung der Rechtschreibung durch Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Jahrgangsstufe und/oder Jahrgangsstufen geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2634 5 10. Welche Initiativen, die auf eine Verbesserung der Rechtschreib- Leistungen abzielten, startete das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1998 auf der Kultusministerkonferenz und/oder gegenüber dem Rat für deutsche Rechtschreibung bzw. welche diesbezüglichen Initiativen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1998 unterstützt? a) Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die Initiativen? b) Inwieweit schließt sich die Landesregierung der Auffassung an, dass die sogenannte Rechtschreibreform der 1990er-Jahre - gerade, was die „reformierten“ Bereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung betrifft - die Verunsicherung und damit die Zahl der Recht- schreibfehler erhöht hat? c) Welche Anstrengungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1998 unternommen, um die Rechtschreib-Leistungen von Schülern in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern (bitte auch die messbaren Ergebnisse aufführen)? Zu 10 und 10 a) Die Fragen 10 und 10 a) werden zusammenhängend beantwortet. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 eingerichtet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im nachgefragten Zeitraum als Mitglied der Kultusministerkonferenz die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und/oder des Rates für deutsche Rechtschreibung bezüglich der Verbesserung der Rechtschreibleistungen mitgetragen. Alle Beschlüsse zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung haben Einstimmigkeit vorausgesetzt, weil es um die Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse geht. Zu 10 b) Es liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor, aus denen sich die in der Frage vorliegende These, die Zahl der Rechtschreibfehler habe sich in den Bereichen der Getrennt- und Zusammenschreibung sowie der Groß- und Kleinschreibung seit Einführung der Rechtschreibreform der 1990er-Jahre erhöht, bestätigen ließe. Aus diesem Grund kann die Landesregierung zu diesem Sachverhalt keine Einschätzung vornehmen. Zu 10 c) Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird im nachgefragten Zeitraum die Förderung der Rechtschreibung über die Rahmenpläne im Fach Deutsch geregelt. Diese weisen im Kompetenzbereich „Schreiben“ für alle Jahrgangstufen und Schularten curriculare Standards für die Rechtschreibung aus.