Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2640 6. Wahlperiode 06.02.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Armut und Armutsgefährdung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Begriffe „Kinderarmut“ oder „Armut“ gibt es keine einheitliche Definition. Neben der materiellen Situation werden Gesundheit und Sicherheit, Bildung, Familie und Umfeld, Verhalten und Risiken sowie subjektives Wohlbefinden häufig als weitere Dimensionen von Armut betrachtet. Demnach wird als arm bezeichnet, wer über so geringe materielle, kultu- relle und soziale Mittel verfügt, dass eine Lebensweise, die als Minimum hinnehmbar wäre, nicht möglich ist. Nicht nur fehlendes Einkommen, sondern auch der Mangel an Möglich- keiten der gesellschaftlichen Teilhabe sowie das Fehlen individueller Ressourcen, Fertig- keiten und Fähigkeiten, die für eine aktive Lebensgestaltung notwendig sind, führen demnach in eine unsichere Lebenssituation. Materielle Armut wird in der Regel durch die Armutsrisikoquote ausgedrückt. Sie gibt den Anteil an der Bevölkerung an, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen pro Kopf (Netto- äquivalenzeinkommen) weniger als 60 % des statistischen Zentralwertes (Median) in der Gesellschaft beträgt. Aber auch die Empfänger von sozialen Sicherungsleistungen werden als arm betrachtet. Nach dieser politisch-normativen Armutsdefinition hängt die Existenz von Armut maßgeblich vom System der sozialen Sicherung und deren normativen Setzungen der Anspruchsberechtigung ab. Demzufolge gelten Personen als arm, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Das Armutsrisiko von Kindern ist auf das Engste verbunden mit der Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Eltern. Die Existenz von Kinderarmut und ihr Ausmaß können nur aus der Gesamtbetrachtung aller Armutsindikatoren beurteilt werden. Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Alters- gruppen 0 - u 3, 3 - u 6, 6 - u 10, 10 - u 14, 14 - u 18, 18 - u 20, 20 - u 25, 25 - u 27 Jahre lebten in den Jahren 2011 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern und wie viele von ihnen sind von Armut betroffen oder bedroht (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheiden)? Daten zur Armutsgefährdung für die Länder werden aus dem Mikrozensus berechnet. Hierbei handelt es sich um eine seit 2009 jährliche Sonderaufbereitung der Daten des Mikrozensus, welche das Statistikamt IT Nordrhein-Westfalen für alle Länder mit gleichartiger Methodik durchführt. Bezüglich der Armutsgefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen sind detaillierte Auswertungen nicht enthalten, sondern die Quoten für unter 18-Jährige. Des Weiteren sind Rückschlüsse auf unterschiedlich armutsgefährdende Familiensituationen mög- lich (zum Beispiel Alleinerziehende). Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesdaten 2009 bis 2012 (Jahresdurchschnitt) mittels eines Statistischen Sonderberichts veröffentlicht, welcher unter http://service.mvnet.de/statmv/daten_stam_berichte/e-bibointerth 01/bevoelkerung--haushalte--familien--flaeche/a-i__/a153s__/daten/a153s-2012-00.pdf abge- rufen werden kann. Daten für Landkreise und für kreisfreie Städte liegen nicht vor. 2. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Landesregierung ein Migrationshintergrund bei der Armutsgefährdung von Familien und Kindern? a) Welche Besonderheiten sowie Unterschiede gibt es bezüglich der jeweiligen Herkunftskontexte und Herkunftsländer? b) Welchen Aufenthaltsstatus haben die besonders armutsgefährdeten bzw. sich in Armut befindenden Familien und Kinder mit Migra- tionshintergrund? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Motive zur Migration sind äußerst vielfältig, die Bevölkerung mit Migrationshintergrund stellt keine homogene Gruppe dar. So können sich Beweggründe der Migration, wie Vertrei- bung, Flucht und Trennung, aber auch Sprachbarrieren, ungeklärte Aufenthaltsperspektiven, fehlende anerkannte Schul- oder Berufsabschlüsse und nachrangiger Arbeitsmarktzugang, unterschiedlich auf Zugänge in Arbeit, Qualifizierung und Beruf, auf kulturelle Teilhabe, Einkommen und spätere Rente auswirken. Die Rolle des Migrationshintergrunds für die Armutsgefährdung sollte somit nicht generalisierend betrachtet werden. Landesspezifische Daten zur Armutsgefährdung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landes- regierung nicht vor. Ebenso liegen keine spezifischen Daten zu herkunftsland- beziehungs- weise aufenthaltsstatusbezogenen Besonderheiten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 3 Ausweislich des zweiten Berichts zum Integrationsmonitoring der Länder von März 2013 ist das Armutsrisiko der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den neuen Bundesländern insgesamt deutlich höher als das der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Nach Berech- nungen auf der Grundlage des Bundesmedians 2011 wiesen 43,9 % der Personen mit Migrationshintergrund ein Armutsrisiko auf. Während jedoch bundesweit bei ausländischen Personen der Anteil an Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit 15,4 % gut doppelt so hoch war wie bei der deutschen Bevölkerung (7,2 %), ist dieser Unterschied zwischen der ausländischen und der deutschen Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern mit 4,7 % eher gering. Solange in der Vergangenheit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden, die deutlich unterhalb des Niveaus anderer Hilfeleistungen lagen, war damit - auch infolge des Arbeitsverbotes, eingeschränkter kultureller und sozialer Teilhabe sowie mangeln- der Anpassung an die Preisentwicklung - eine besondere Armutsgefährdung für die Leistungsbezieher verbunden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) beziehen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz nahezu identische Regelsatzleistungen, wie sie Sozialhilfeempfänger erhalten. 3. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Alters- gruppen 0 - u 3, 3 - u 6, 6 - u 10, 10 - u 14, 14 - u 18, 18 - u 20, 20 - u 25, 25 - u 27 Jahre lebten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2013 in Haushalten, die Sozialleistungen (Grund- sicherung nach dem SGB II, Wohngeld, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung) bezogen haben (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden, Anzahl der Kinder pro Familie unterscheiden sowie nach Sozial- leistungen getrennt auflisten)? Der Landesregierung liegen keine eigenen statistischen Daten zur Grundsicherung nach SGB II, zum Wohngeld, zur Erhebung der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbs- minderung in den geforderten Altersgruppen vor. In den nachfolgenden Tabellen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern sind die Haushalte mit Kindern, die in den Jahren 2011 und 2012 Wohngeld bezogen haben, dargestellt. Als Kinder erfasst sind alle Personen, für die Kindergeld geleistet wurde. Das Alter dieser Personen wurde statistisch nicht erhoben. Die Wohngeldstatistik für das Jahr 2013 liegt noch nicht vor. Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Haushalte mit Wohngeld nach Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder im Haushalt am 31.12.2011 Mecklenburg-Vorpommern Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 22.399 22.399 - X X X X X X X X 2 4.745 1.480 3.265 - X X X X X X X 3 2.550 32 1.200 1.318 - X X X X X X 4 2.880 6 29 2.571 274 - X X X X X 5 1.013 - 5 21 935 52 - X X X X 6 290 - - - 6 259 25 - X X X 7 110 1 - 1 - 1 101 6 - X X 8 33 - - - 1 - - 30 2 - X 9 16 - - - - - - 1 15 - - 10 o. mehr 11 - - - - - - - 1 8 2 Insgesamt 34.047 23.918 4.499 3.911 1.216 312 126 37 18 8 2 Hansestadt Rostock Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.472 3.472 - X X X X X X X X 2 652 152 500 - X X X X X X X 3 353 3 184 166 - X X X X X X 4 298 1 4 257 36 - X X X X X 5 75 - - - 70 5 - X X X X 6 21 - - - 1 20 - - X X X 7 7 - - 1 - 1 5 - - X X 8 3 - - - - - - 3 - - X 9 1 - - - - - - - 1 - - 10 o. mehr 1 - - - - - - - - 1 - Insgesamt 4.883 3.628 688 424 107 26 5 3 1 1 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 5 Landeshauptstadt Schwerin Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 1.605 1.605 - X X X X X X X X 2 300 58 242 - X X X X X X X 3 133 - 46 87 - X X X X X X 4 113 - 1 94 18 - X X X X X 5 30 - - 1 26 3 - X X X X 6 14 - - - 1 11 2 - X X X 7 3 - - - - - 2 1 - X X 8 - - - - - - - - - - X 9 - - - - - - - - - - - 10 o. mehr - - - - - - - - - - - Insgesamt 2.198 1.663 289 182 45 14 4 1 - - - Mecklenburgische Seenplatte Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.670 3.670 - X X X X X X X X 2 885 292 593 - X X X X X X X 3 446 5 192 249 - X X X X X X 4 540 - 6 485 49 - X X X X X 5 170 - 2 3 156 9 - X X X X 6 55 - - - 2 49 4 - X X X 7 17 1 - - - - 14 2 - X X 8 9 - - - - - - 9 - - X 9 2 - - - - - - - 2 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - - 2 - Insgesamt 5.796 3.968 793 737 207 58 18 11 2 2 - Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Landkreis Rostock Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 2.679 2.679 - X X X X X X X X 2 602 209 393 - X X X X X X X 3 304 1 156 147 - X X X X X X 4 412 - 2 370 40 - X X X X X 5 185 - 1 2 174 8 - X X X X 6 48 - - - 1 43 4 - X X X 7 16 - - - - - 14 2 - X X 8 7 - - - - - - 6 1 - X 9 2 - - - - - - 1 1 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - - 2 - Insgesamt 4.257 2.889 552 519 215 51 18 9 2 2 - Vorpommern-Rügen Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.507 3.507 - X X X X X X X X 2 774 245 529 - X X X X X X X 3 382 9 172 201 - X X X X X X 4 431 2 5 387 37 - X X X X X 5 137 - 1 1 127 8 - X X X X 6 44 - - - 1 41 2 - X X X 7 14 - - - - - 14 - - X X 8 4 - - - - - - 4 - - X 9 3 - - - - - - - 3 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - 1 - 1 Insgesamt 5.298 3.763 707 589 165 49 16 4 4 - 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 7 Nordwestmecklenburg Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 1.882 1.882 - X X X X X X X X 2 408 109 299 - X X X X X X X 3 260 1 121 138 - X X X X X X 4 307 - 1 277 29 - X X X X X 5 145 - - 7 131 7 - X X X X 6 35 - - - - 33 2 - X X X 7 11 - - - - - 11 - - X X 8 3 - - - 1 - - 2 - - X 9 4 - - - - - - - 4 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - - 2 - Insgesamt 3.057 1.992 421 422 161 40 13 2 4 2 - Vorpommern-Greifswald Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.388 3.388 - X X X X X X X X 2 679 261 418 - X X X X X X X 3 398 8 212 178 - X X X X X X 4 440 1 7 397 35 - X X X X X 5 129 - 1 1 120 7 - X X X X 6 27 - - - - 24 3 - X X X 7 16 - - - - - 16 - - X X 8 1 - - - - - - 1 - - X 9 2 - - - - - - - 2 - - 10 o. mehr 1 - - - - - - - - - 1 Insgesamt 5.081 3.658 638 576 155 31 19 1 2 - 1 Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Ludwigslust-Parchim: Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 2.196 2.196 - X X X X X X X X 2 445 154 291 - X X X X X X X 3 274 5 117 152 - X X X X X X 4 339 2 3 304 30 - X X X X X 5 142 - - 6 131 5 - X X X X 6 46 - - - - 38 8 - X X X 7 26 - - - - - 25 1 - X X 8 6 - - - - - - 5 1 - X 9 2 - - - - - - - 2 - - 10 o. mehr 1 - - - - - - - - 1 - Insgesamt 3.477 2.357 411 462 161 43 33 6 3 1 - 1) Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird Haushalte mit Wohngeld nach Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder im Haushalt am 31.12.2012 Mecklenburg-Vorpommern Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 20.252 20.035 217 X X X X X X X X 2 4.252 1.239 2.960 53 X X X X X X X 3 2.291 26 980 1.276 9 X X X X X X 4 2.427 - 25 2.119 282 1 X X X X X 5 930 - 1 12 865 50 2 X X X X 6 287 - - 3 6 251 27 - X X X 7 97 - - - - - 91 6 - X X 8 40 - - - - - - 38 2 - X 9 14 - - - - - - - 14 - - 10 o. mehr 11 - 1 - - - - - 2 5 3 Insgesamt 30.601 21.300 4.184 3.463 1.162 302 120 44 18 5 3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 9 Hansestadt Rostock: Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.162 3.089 73 X X X X X X X X 2 589 136 436 17 X X X X X X X 3 330 4 158 167 1 X X X X X X 4 234 - 2 199 33 - X X X X X 5 71 - - - 66 5 - X X X X 6 15 - - - 1 14 - - X X X 7 6 - - - - - 6 - - X X 8 3 - - - - - - 3 - - X 9 1 - - - - - - - 1 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - - 1 1 Insgesamt 4.413 3.229 669 383 101 19 6 3 1 1 1 Landeshauptstadt Schwerin Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 1.406 1.381 25 X X X X X X X X 2 243 57 183 3 X X X X X X X 3 112 - 41 70 1 X X X X X X 4 100 - 2 79 19 - X X X X X 5 32 - - - 30 2 - X X X X 6 10 - - - 1 7 2 - X X X 7 2 - - - - - 1 1 - X X 8 - - - - - - - - - - X 9 - - - - - - - - - - - 10 o. mehr - - - - - - - - - - - Insgesamt 1.905 1.438 251 152 51 9 3 1 - - - Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Mecklenburgische Seenplatte Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.200 3.180 20 X X X X X X X X 2 758 234 513 11 X X X X X X X 3 412 4 170 234 4 X X X X X X 4 420 - 5 368 46 1 X X X X X 5 164 - - 5 150 7 2 X X X X 6 60 - - - 2 52 6 - X X X 7 16 - - - - - 15 1 - X X 8 11 - - - - - - 11 - - X 9 2 - - - - - - - 2 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - 1 - 1 Insgesamt 5.045 3.418 708 618 202 60 23 12 3 - 1 Landkreis Rostock Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 2.471 2.459 12 X X X X X X X X 2 566 171 391 4 X X X X X X X 3 308 5 128 174 1 X X X X X X 4 359 - 2 311 46 - X X X X X 5 161 - - 1 155 5 - X X X X 6 47 - - - - 44 3 - X X X 7 18 - - - - - 15 3 - X X 8 4 - - - - - - 4 - - X 9 3 - - - - - - - 3 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - - 2 - Insgesamt 3.939 2.635 533 490 202 49 18 7 3 2 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 11 Vorpommern-Rügen Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.212 3.196 16 X X X X X X X X 2 710 207 499 4 X X X X X X X 3 362 4 154 203 1 X X X X X X 4 387 - 7 347 33 - X X X X X 5 117 - 1 1 108 7 - X X X X 6 41 - - - 1 37 3 - X X X 7 13 - - - - - 13 - - X X 8 5 - - - - - - 5 - - X 9 1 - - - - - - - 1 - - 10 o. mehr 2 - - - - - - - 1 1 - Insgesamt 4.850 3.407 677 555 143 44 16 5 2 1 - Nordwestmecklenburg Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 1.645 1.631 14 X X X X X X X X 2 385 106 275 4 X X X X X X X 3 205 1 80 124 - X X X X X X 4 274 - - 232 42 - X X X X X 5 116 - - 3 103 10 - X X X X 6 37 - - 2 - 30 5 - X X X 7 11 - - - - - 11 - - X X 8 5 - - - - - - 5 - - X 9 3 - - - - - - - 3 - - 10 o. mehr 1 - - - - - - - - 1 - Insgesamt 2.682 1.738 369 365 145 40 16 5 3 1 - Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Vorpommern-Greifswald Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 3.148 3.095 53 X X X X X X X X 2 592 205 380 7 X X X X X X X 3 344 5 166 172 1 X X X X X X 4 383 - 2 345 36 - X X X X X 5 138 - - 1 129 8 - X X X X 6 38 - - - 1 32 5 - X X X 7 11 - - - - - 10 1 - X X 8 5 - - - - - - 4 1 - X 9 1 - - - - - - - 1 - - 10 o. mehr 1 - - - - - - - - - 1 Insgesamt 4.661 3.305 601 525 167 40 15 5 2 - 1 Ludwigslust-Parchim Haushalte Insgesamt Davon mit ... Kindern 1) im Haushalt mit … Personen keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 o. mehr 1 2.008 2.004 4 X X X X X X X X 2 409 123 283 3 X X X X X X X 3 218 3 83 132 - X X X X X X 4 270 - 5 238 27 - X X X X X 5 131 - - 1 124 6 - X X X X 6 39 - - 1 - 35 3 - X X X 7 20 - - - - - 20 - - X X 8 7 - - - - - - 6 1 - X 9 3 - - - - - - - 3 - - 10 o. mehr 1 - 1 - - - - - - - - Insgesamt 3.106 2.130 376 375 151 41 23 6 4 - - 1) Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 13 4. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Alters- gruppen 0 - u 3, 3 - u 6, 6 - u 10, 10 - u 14, 14 - u 18, 18 - u 20, 20 - u 25, 25 - u 27 Jahre lebten in den Jahren 2011 bis 2013 in Bedarfsgemeinschaften, in denen Arbeitslosengeld II zur Aufstockung des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Existenzminimums bezogen wurde (bitte nach Landkreisen und kreis- freien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder pro Familie unterscheiden)? Der Landesregierung liegen keine eigenen statistischen Daten zur Anzahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften, in denen Arbeitslosen- geld II zur Aufstockung des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Existenzminimums bezogen wurde, vor. 5. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Alters- gruppen 0 - u 3, 3 - u 6, 6 - u 10, 10 - u 14, 14 - u 18, 18 - u 20, 20 - u 25, 25 - u 27 Jahre lebten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2013 in Familien an und unter der Mindest- einkommensgrenze, die keine sozialen Transferleistungen bezogen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder pro Familie unter- scheiden)? Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den gefragten Altersgruppen in Familien vor, die unter der Mindest- einkommensgrenze leben. Deshalb können keine Rückschlüsse zum Anteil von Familien gezogen werden, die keine sozialen Transferleistungen beziehen. 6. Wie viele Familien haben in den Jahren 2011 bis 2013 einen oder mehrere Anträge auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt (bitte nach Landkreisen und kreis- freien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden sowie Anzahl und Alter der Kinder unterscheiden)? a) Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden in welcher Höhe in den Jahren 2011 bis 2013 bewilligt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder unterscheiden)? b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt und warum (bitte nach Land- kreisen und kreisfreien Städten, Zwei-Eltern-Familien und Allein- erziehenden sowie Anzahl der Kinder unterscheiden)? c) Bei wie vielen Anträgen handelt es sich um Folgeanträge? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zu Anträgen auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit vor. 7. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Alters- gruppen 0 - u 3, 3 - u 6, 6 - u 10, 10 - u 14, 14 - u 18, 18 - u 20, 20 - u 25, 25 - u 27 Jahre lebten in den Jahren 2011 bis 2013 in Familien mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Zwei-Eltern- Familien und Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder pro Familie unterscheiden)? Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten von Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz mit Familienbezug vor. 8. Welche besonderen Situationen, Lebenslagen und Übergangsphasen im Lebensverlauf von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen bzw. deren Eltern weisen nach Kenntnis der Landesregierung erhöhte Risiken auf, im weiteren Lebensverlauf in Armut zu geraten? Erhöhte Risiken einer Armutsgefährdung im Lebensverlauf von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen, wenn Eltern - Langzeitarbeitslose und/oder Alleinerziehende sind, - über keinen Berufsabschluss verfügen, - Geringverdienerinnen oder Geringverdiener sind, - in wirtschaftlich schwach entwickelten Regionen leben, - über mangelnde Mobilität verfügen, - Probleme in der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit haben - beziehungsweise einen Migrationshintergrund besitzen. 9. Welche Maßnahmen und Regelungen sind nach Ansicht der Landesregierung geeignet, um einer Armutsgefährdung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt entgegenzuwirken? Um der Armutsgefährdung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegen- zuwirken, sind unter anderem Aktivitäten für Familien geeignet, die längerfristig von Arbeits- losigkeit betroffen sind und bei denen die Beschäftigungs- und Einkommensprobleme der Eltern zu schlechteren Chancen für die Kinder führen. Für Zielgruppen mit besonderen Zugangsproblemen zum Arbeitsmarkt kommt es häufig darauf an, die entsprechenden Personen zunächst zu aktivieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu stärken, um so die Voraussetzungen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 15 Die Landesregierung unterstützt mit Strukturen und Angeboten der Familienarbeit, der Eltern- und Familienbildung, mit Familienhebammen sowie einem breit gefächerten Beratungsnetz- werk Eltern in schwierigen Lebenssituationen und trägt somit zur Stärkung ihrer Eltern- kompetenz bei. Bildung ist ein wesentlicher Faktor, um Armut und Armutsgefährdung entgegenzuwirken, daher sind alle bildungspolitischen Schritte der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Bildungschancen von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern. Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen ist unter anderem von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft abhängig. Daher unterstützt die Landesregierung die frühkindliche Bildung insbesondere mit: - der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten zum Schuljahresbeginn 2013/2014 auf 1:16 und zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auf 1:15. - der anteiligen Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer Kinder im Jahr vor dem voraussichtlichen Eintritt in die Schule sowie der anteiligen Entlastung der Eltern von Beiträgen bei der Förderung ihrer Kinder unter drei Jahren ab dem Schuljahresbeginn 2012/2013. Zudem setzt sich die Landesregierung für Ganztagsschulangebote ein. 10. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die Armut von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mecklenburg-Vorpommern gezielt zu bekämpfen? Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, um langzeitarbeitslose Eltern (insbesondere Mütter und Alleinerziehende) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäfti- gungsverhältnis zu vermitteln. Diese Familien benötigen Unterstützung und Hilfsangebote in ihrer Gesamtheit. Unter diesem Aspekt fördert das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zwei Modellprojekte (neben den Integrationsprojekten) zur Überwindung von Arbeitslosigkeit in Familien: - AQUA - „Alleinerziehende in Qualifizierung und Arbeit“ in der Landeshauptstadt Schwerin und der Region Westmecklenburg In diesem Projekt helfen Beraterinnen und Berater Alleinerziehenden auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Mit Hilfe von Berufscoaching und gezielter individueller Qualifizierung soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelingen, eine Arbeit aufzunehmen. - Familiencoach „FC-Dierkow“ in Rostock In diesem Projekt unterstützen Beraterinnen und Berater auf Wunsch die ganze Familie nicht nur in Bewerbungsfragen, sondern auch bei medizinischen, finanziellen oder anderen sehr persönlichen Problemen, die für die Familien oft belastend sind und für die Eltern Hindernisse bei Bewerbungen darstellen. Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Die Landesregierung plant zeitnah nach Bewilligung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds die Erstellung eines neuen Landesarbeitsmarktprogramms. Eine präzise Ausrichtung der Förderung kann erst erfolgen, sobald das Operationelle Programm durch die Europäische Kommission genehmigt worden ist. In der Anlage werden weitere Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung von Armut von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Landesregierung aufgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 17 Anlage Maßnahmenkatalog der Landesregierung, die direkt oder indirekt das Armutsrisiko senken bzw. die Finanzsituation von Kindern, Jugendlichen und Familien verbessern Thema Inhalt Zielgruppe Förderung und Unterstützung bestimmter Zielgruppen Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ (Bundes- und Landesstiftung ) - Hilfen für schwangere Frauen - Hilfen für unverschuldet in Not geratene Familien, Allein- erziehende und alleinstehende Frauen Familien, Alleinerziehende, Frauen Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter drei- jährigen Kinder sowie für die Förde- rung ihrer Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule - Kostenentlastung für Eltern von unter dreijährigen Kindern i. H. v. 100 € für einen Ganztagsplatz, 60 € für Teilzeit- und 40 € für einen Halbtagsplatz in der Krippe und 40 € für einen Ganztagsplatz , 24 € für einen Teilzeit- und 16 € für einen Halbtagsplatz in der Kindertagespflege Kostenentlastung für Eltern von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule i. H. v. 80 € für einen Ganztagsplatz, 48 € für einen Teilzeit- und 32 € für einen Halbtagsplatz . Eltern und Kinder kostenfreie Verpflegung für bedürftige Kinder in Kindertagesförderung (bis zum Schuleintritt) - Übernahme der Aufwendungen für die häusliche Ersparnis durch das Land an den Verpflegungskosten für Kinder in Kindertages- förderung, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 KiföG zur Übernahme des Elternbeitrages ganz oder teilweise verpflichtet ist. Eltern und Kinder Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Thema Inhalt Zielgruppe Spezifische Angebote zur Stärkung der Finanzkompetenz Landesmodellprojekt „Integration von präventiv-wirtschaftlichen Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien“ Integration präventiv-wirtschaftlicher Bildungs- und Beratungs- angebote für Familien, Kindertageseinrichtungen und Schulen, um in den Familien einen bewussten Umgang mit Geld zu erreichen sowie Überschuldung und Armut zu vermeiden beziehungsweise einzu- dämmen. Eltern und Kinder Förderung von strukturellen Unterstützungs- sowie Beratungsangeboten zur Stärkung von Kompetenzen und Schaffung von Möglich- keiten des Zusammentreffens Förderung von multifunktionalen Familienzentren (MFZ) und Familien- begegnungsstätten Förderung von Angeboten der Bildung, Beratung, Begegnung und Betreuung in MFZ und Familienbegegnungsstätten; Stärkung der Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern und der Selbst- hilfeaktivitäten; Öffentlichkeitsarbeit Familien Familienbildung und -beratung und Projektförderungen zur Stärkung familiärer Kompetenz Unterbreitung von Angeboten - die auf die Bedürfnisse und Interessen von Familien in unter- schiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen - die Befähigung der Familien zur Aktivierung von Selbsthilfe- und anderen Hilfepotentialen sowie - zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Förderung von Projekten - zur Vermeidung von Gewalt in der Familie - zur Stärkung der wirtschaftlichen Kompetenz und zur Stärkung der Elternkompetenz Familien Familienhebammen/Familien-, Ge- sundheits- und Kinderkrankenpflege- rinnen Psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung junger Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr Eltern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2640 19 Thema Inhalt Zielgruppe Schwangerschaftsberatungsstellen Informationen zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familien- planung und Schwangerschaft, z. B. Projekt - Babybedenkzeit (Eltern auf Probe, Informationen zu Erziehung, Elternverantwortung, Verein- barkeit von Beruf und Familie und Sexualaufklärung, präventiv gegen Gewalt in der Familie) Werdende Eltern Ehe-, Familien- und Lebensberatungs- stellen Vorhalten eines flächendeckenden Netzes von integrativen Bera- tungsstellen, die den Richtlinien für die Anerkennung von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen entsprechen. Familien Frühkindliche Bildung Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) - Gewährung von Landesmitteln für jeden in Anspruch genommenen in Vollzeitäquivalente umgerechneten Platz nach § 18 Absatz 2 KiföG M-V (Grundförderung); Kofinanzierung durch die örtlichen Jugendhilfeträger und Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthalts - Individueller Anspruch auf Kindertagesförderung für Kinder im Alter 0 - 1 Jahren - Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung für alle Kinder ab Voll- endung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule - Übernahme der Aufwendungen für die häusliche Ersparnis durch das Land an den Verpflegungskosten für Kinder in Kindertages- förderung, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 KiföG zur Übernahme des Elternbeitrages ganz oder teilweise verpflichtet ist. - Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder sowie für die Förderung ihrer Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule. Kinder und deren Eltern Förderung von Modellprojekten, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V Rechnung tragen langfristige Prävention durch den Erwerb bildungs- und gesundheitsrelevanter Kompetenzen Kinder in Kindertageseinrich- tungen und Kindertagespflege und deren Eltern Drucksache 6/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Thema Inhalt Zielgruppe Berufliche Bildung Förderung von Schulsozialarbeit (SSA) und Jugendsozialarbeit (JSA) SSA: durch gezielte sozialpädagogische Hilfen soll das Leistungs- vermögen derjenigen Schüler/innen erhöht werden, deren Schul- erfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist, - Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der späteren Intergra- tionschance in den Arbeitsmarkt, - Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems und Verbesse- rung der Bildungschancen, der Motivation und des Leistungsver- mögens junger Menschen. JSA: Anwendung von gezielter Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit Schülerinnen und Schüler, Fachkräfte der Schulsozialarbeit Junge Menschen, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist Produktionsschulen ArBI F.1 Durch hohe Praxis- und Handlungsorientierung aller Lernprozesse soll den jungen Menschen eine Berufsausbildung und Beschäftigung bzw. das Nachholen eines Schulabschlusses ermöglicht und zugleich die soziale Integration unterstützt werden und somit langfristig vor Beschäftigungslosigkeit bewahrt werden. (52 % erhalten Leistungen aus dem SGB II) Jugendliche im Übergang Schule - Beruf im Alter von 14 - 25 Jahren Freiwilliges Soziales Jahr ArBI B.3 Mit der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) soll durch freiwilliges soziales Lernen die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre Berufswahlkompetenz und Studienentscheidung, ihre Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden. Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt haben