Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2643 6. Wahlperiode 05.02.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vertretungsunterrichtung und Unterrichtsausfall im Schuljahr 2012/2013 und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage „Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall im Schuljahr 2012/2013 (Drucksache 6/2425 vom 28.11.2013)“ stelle ich Nachfragen, die sich auf die Antworten der Landesregierung beziehen. 1. Warum gewährleistet die Landesregierung keine konsequente und zeitnahe Auswertung der Daten über die Krankheitsquote der Lehrkräfte ? 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung die sechsmonatige Verzögerung der Auswertung der Daten über den Krankenstand der Lehrkräfte? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Daten zur Krankheitsquote der Lehrkräfte werden im Rahmen der Statistik der Krankenstandentwicklung der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Diese Statistik folgt festen periodischen Zeiträumen und wird demnach rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr einmal pro Jahr erstellt. Unter anderem wird damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet. Ferner sind die Schwankungen der Krankheitsquote der Lehrkräfte zwischen den genannten Erhebungszeiträumen geringfügig. Ein kurzfristigeres Monitoring würde kaum relevante Veränderungen aufzeigen. Drucksache 6/2643 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Gründe führt die Landesregierung an, die bei der Berechnung der Krankenquote der Lehrkräfte eine siebentägige Arbeitswoche zu Grunde legt? In den Staatlichen Schulämtern werden die Krankentage der Beschäftigten erfasst. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Beschäftigten werden Samstage, Sonntage und Feiertage nicht herausgerechnet. Sofern sich die Krankschreibung über derartige Tage oder über mehrere Wochen erstreckt, werden diese Tage ebenfalls als Krankentage erfasst. Darüber hinaus beziehen sich die Krankenkassen in ihren jährlichen Gesundheitsreporten ebenfalls auf eine 7-Tage-Arbeitswoche. Somit können einheitliche Bezugsgrößen und deren bundesweite Vergleichbarkeit sichergestellt werden. 4. Welche Ergebnisse resultieren aus den Einzelpunkten des „10-PunkteProgramms “ der Landesregierung vom Frühjahr 2012 a) bezogen auf den zur Vertretung angefallenen Unterricht, b) bezogen auf die positiven Auswirkungen zur Erhöhung der Lehrer- gesundheit und c) bezogen auf die Entwicklung der Krankheitsquote bei den Lehr- kräften für das Schuljahr 2012/2013? Zu a) Als entlastende Maßnahme erfolgte unter anderem die unbefristete zusätzliche Einstellung von Vertretungslehrkräften an Grundschulen und weiterführenden Schulen und die befristete Beschäftigung externer Vertretungslehrkräfte an Grundschulen. Die erkennbare Reduzierung der durch Klassenzusammenlegungen vertretenen Unterrichtsstunden legt nahe, dass diese Maßnahme bereits Wirkung entfaltet. Der Anteil, der infolge von Exkursionen, Wandertagen und Klassenfahrten einer anderen Klasse zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden an den zu erteilenden Unterrichtsstunden laut Stundentafel, ist ebenfalls leicht gesunken. Dies spricht für die Wirksamkeit von Punkt 6 des „10-Punkte Programms zur Vermeidung von Unterrichtsausfall“: Konzentration von Klassenfahrten und Wandertagen. Außerdem fielen aufgrund der Reorganisation von Fort- und Weiterbildung, hin zu einer Form außerhalb der Unterrichtszeiten, anteilmäßig weniger Stunden aus diesem Grund zur Vertretung an. Zu b) Weitere Maßnahmen zur Lehrergesundheit greifen hauptsächlich ab dem 01.08.2014. Abschließende Ergebnisse können aufgrund dessen derzeit nicht vorgelegt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2643 3 Zu c) Die Landesregierung wertet keine statistischen Daten dahingehend aus, inwiefern sich die einzelnen Punkte des „10-Punkte-Programms der Landesregierung“ auf die Krankheitsquote bei den Beschäftigten der öffentlichen Schulen auswirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass jährlich lediglich 40 öffentliche Schulen bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt werden sollen? Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt der Arbeitgeber für alle Beschäftigten an den öffentlichen Schulen. Ebenso erhalten alle eine umfassende Unterstützung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. In Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements des Arbeitgebers werden vielfältige Maßnahmen für die öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2425). Darüber hinaus stehen allen Schulen Fortbildungsbudgets zur Verfügung. Alle Schulen haben daher bereits heute die Möglichkeit, im Rahmen der Entscheidungen im Sinne selbständiger Schulen zusätzliche Angebote der Gesundheitsförderung zu realisieren. Zusätzlich zu diesen Angeboten werden ab dem Schuljahr 2014/2015 jährlich circa 40 öffentliche Schulen durch die Landesregierung intensiv unterstützt. Dieses Konzept ist im Rahmen einer Landessteuergruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Universitäten, Institutionen, die sich mit dem Thema Gesundheit auf Landesebene befassen, Personalvertretungen und Gewerkschaften besteht, abgestimmt worden. Dieses Vorgehen rechtfertigt sich vor allem dadurch, dass Schulen in unterschiedlichem Maße von zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden aufgrund der Erkrankung von Lehrkräften betroffen sind. Insbesondere diesen Schulen zusätzliche Angebote zu unterbreiten, rechtfertigt sich daher sowohl aus den Fürsorgepflichten des Landes gegenüber seinen Beschäftigten als auch aus den Erfordernissen eines sparsamen Einsatzes von Steuermitteln.