Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2644 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Gefährdungsanalyse für Rote Listen und ANTWORT der Landesregierung Die Methodik der Gefährdungsanalyse für Rote Listen des Bundesamtes für Naturschutz führt zu den Bedingungen der Herabstufung von Arten folgendes aus: „Arten, die aufgrund früherer Rückgänge in eine der Gefährdungskategorien 1 bis 3 oder in die Kategorie V eingestuft wurden, werden in bestimmten Fällen um jeweils eine Kategorie (bis zur Katego- rie „ungefährdet“) herabgestuft. Hier kann zwischen kurzfristig und eher mittelfristig erreichbaren Umstufungen unterschieden werden. Durch diese Mechanismen, die über die Struktur des Einstufungsschemas opera- tionalisiert werden, können Arten die Rote Liste also wieder verlassen, wenn sie sich erholt oder stabilisiert haben. Das Wiedererreichen eines historischen Bestandes ist hierfür keine notwendige Bedingung. Die Annahme, Rote Listen würden die Arten trotz nicht wieder herstellbarer historischer Zustände „bis in alle Ewigkeit“ in den Gefährdungskategorien festhalten, trifft folglich nicht zu. Allerdings werden dramatische historische Rückgänge von Arten in der Regel weiterhin in der Roten Liste dokumentiert, wenn sie gegenwärtig nur gestoppt wurden.“ Drucksache 6/2644 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Arten von Wir- beltieren wurden in den vergangenen 10 Jahren in ihrer Gefährdungs- kategorie zurückgestuft? In den letzten 10 Jahren erfolgte - bezogen auf Wirbeltiere - lediglich eine Aktualisierung der Roten Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. In der Roten Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns vom November 2003 wurden gegenüber der Fassung vom Februar 1992 folgende Abstufungen in der Gefährdungskategorie vorgenommen: Gefährungs- kategorie Vogelart 0 → 1 Wanderfalke, Uhu 1 → 2 Gänsesäger 2 → 3 Raubwürger 2 → V Baumfalke 3 → V Wespenbussard, Schwarzmilan, Uferschwalbe 4 → V Gebirgsstelze 1 → * Wachtelkönig 2 → * Schwarzhalstaucher, Kolbenente, Seeadler, Fischadler, Wachtel, Tüpfelsumpfhuhn, Schleiereule, Blaukehlchen, Ortolan 3 → * Zwergtaucher, Schellente, Rotmilan, Rohrweihe, Habicht, Sperber, Turmfalke, Kranich, Flussregenpfeifer, Hohltaube, Mittelspecht, Braunkehlchen, Rohrschwirl, Schilfrohrsänger, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Bartmeise, Neuntöter, Grauammer 4 → * Rothalstaucher, Waldwasserläufer, Wacholderdrossel, Schlagschwirl, Zwergschnäpper, Beutelmeise, Karmingimpel I → * Eiderente, Rauhfußkauz, Schwarzkehlchen, Birkenzeisig Erläuterung: 0 = ausgestorben bzw. Bestand erloschen 1 = vom Aussterben bedroht bzw. Vom Erlöschen bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet 4 = potenziell gefährdet V = Vorwarnliste I = unregelmäßig brütende Arten, Vermehrungsgäste * = keine Gefährdungskategorie Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2644 3 2. Welche in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Arten von Wirbeltieren wurden in den vergangenen 10 Jahren in ihrer Gefähr- dungskategorie heraufgestuft? In der Roten Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns vom November 2003 wurden gegenüber der Fassung vom Februar 1992 folgende Höherstufungen in der Gefährdungs- kategorie vorgenommen: Gefährungs- kategorie Vogelart 1 → 0 Moorente, Sumpfohreule, Seggenrohrsänger 2 → 1 Rohrdommel, Küstenseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Ziegenmelker, Brachpieper 3 → 1 Mittelsäger, Austernfischer, Dohle 4 → 1 Sandregenpfeifer 3 → 2 Krickente, Löffelente, Rebhuhn, Säbelschnäbler, Flussseeschwalbe, Wendehals, Steinschmätzer 4 → 2 Schwarzkopfmöwe, Brandseeschwalbe * → 2 Tafelente, Kiebitz I → 2 Mantelmöwe * → 3 Haubentaucher, Brandgans, Reiherente, Lachmöwe, Sturmmöwe, Turteltaube * → V Haubenlerche, Wiesenpieper, Schafstelze, Haussperling, Feldsperling Erläuterung: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie wird die Bestandsentwicklung der besonders gefährdeten Wirbel- tierarten in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Landesregierung eingeschätzt? Die Tendenz der Bestandsentwicklung gefährdeter Wirbeltierarten ist nicht einheitlich. Es sind sowohl gefährdete Wirbeltierarten mit abnehmendem Bestand als auch solche mit konstantem, schwankendem oder zunehmendem Bestand zu verzeichnen. Auch sind Arten zu verzeichnen, für die die verfügbare Datenbasis keine verlässlichen Aussagen zur Bestands- entwicklung zulässt. Verallgemeinernd kann auf die Aussage im Konzept „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ (LU M-V, 2012, S. 41) verwiesen werden, wonach beim Vergleich der Gefährdungssituation der Wirbeltiere deutlich wird, dass alle heimischen Amphibien- und Reptilienarten gefährdet sind; bei den restlichen Tiergruppen gelten zwischen 40 % und 60 % des Artenbestandes als gefährdet. Drucksache 6/2644 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Für welche in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Arten von Wirbeltieren ist mit einer Anpassung der Gefährdungskategorie in welche Richtung zu rechnen? Die Einstufung von Arten in Gefährdungskategorien erfordert eine sorgfältige Analyse von Daten (insbesondere Bestand, Verbreitungsgebiet, langfristiger und kurzfristiger Trend), aus denen anhand einer festgelegten Methodik die Gefährdungskategorie ermittelt wird. Eine Einschätzung, mit welchen Anpassungen der jeweiligen Gefährdungskategorie von Wirbeltieren innerhalb von Roten Listen zukünftig zu rechnen ist, kann nur für Artengruppen getroffen werden, für die eine Gefährdungsanalyse auf der Grundlage von belastbaren Daten vorgenommen wurde. Diese Voraussetzung ist aktuell nur für die Gruppe der Brutvögel gegeben, für die eine Aktualisierung der Roten Liste für das Jahr 2014 vorgesehen ist. Diese aktualisierte Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns führt nach vorläufigem Stand im Vergleich zur letzten Fassung von 2003 voraussichtlich für eine Reihe von Arten zu Anpassungen der Gefährdungskategorie. Eine Detailauflistung kann an dieser Stelle aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Endbewertung nicht erfolgen. Beispielhaft seien folgende voraussichtliche Anpassungen genannt: Gefährungs- kategorie Vogelart 0 → 1 Moorente, Sumpfohreule 1 → 2 Wanderfalke, Austernfischer, Uhu 3 → * Brandgans, Eisvogel, Grünspecht 1 → 0 Steinkauz 3 → 2 Weißstorch, Sturmmöwe, Turteltaube, Saatkrähe * → 3 Schleiereule, Feldlerche, Mehlschwalbe