Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2649 6. Wahlperiode 17.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flughafen Rostock-Laage und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Passagiere haben in den Jahren 2008 bis 2012 den Flug- hafen Rostock-Laage genutzt (bitte jährlich und unterschieden nach Linien-, Charterflügen, gewerblichen Schulungsflügen und sonstigen Flügen angeben)? Die Anzahl der Passagiere in den Jahren 2008 bis 2012 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und beruht auf den der Landesregierung übermittelten Angaben der Flughafen- gesellschaft. Jahr Linienflüge Charterflüge gewerbliche Schulungsflüge sonstige Flüge 2008 42.688 111.182 45 21.487 2009 66.472 74.473 50 20.810 2010 78.065 86.385 22.032 33.007 2011 86.701 80.143 36.018 20.654 2012 82.550 63.577 33.468 24.395 Drucksache 6/2649 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Passagiere haben im Jahr 2013 den Flughafen Rostock- Laage genutzt (bitte monatsweise und unterschieden nach Linien-, Charterflügen, gewerblichen Schulungsflügen und sonstigen Flügen angeben)? Im Jahr 2013 haben insgesamt 177.464 Passagiere den Flughafen Rostock-Laage genutzt. Die monatsweise Verteilung der angefragten Verkehrsarten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und beruht auf den der Landesregierung übermittelten Angaben der Flughafen- gesellschaft. Monat Linienflüge Charterflüge gewerbliche Schulungsflüge sonstige Flüge Januar 3.191 1.757 1.394 803 Februar 3.582 3.061 1.836 657 März 4.580 4.855 2.600 1.114 April 5.420 5.861 3.131 2.373 Mai 6.914 6.656 4.579 3.127 Juni 7.407 5.776 4.075 2.475 Juli 6.704 5.904 4.470 2.264 August 8.497 2.476 4.348 1.525 September 7.055 6.607 3.461 2.534 Oktober 5.388 8.092 3.587 2.016 November 3.811 1.824 2.029 814 Dezember 4.722 1.282 558 272 3. Welche Arten von Flügen werden unter den „sonstigen Flügen“ erfasst und wie hoch ist jeweils das Passagieraufkommen (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2013 angeben)? Das Passagieraufkommen, das nicht den planmäßigen Linien- und Charterflügen sowie den gewerblichen Schulungsflügen zuzuordnen ist, ist unter den „sonstigen Flügen“ erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2649 3 Hierzu zählen zum Beispiel Flüge der Allgemeinen Luftfahrt (unter anderem Rundflüge, Geschäftsflüge und Werkverkehr), Touch-and-Go-Flüge, Sondercharterflüge für kleinere Gruppen sowie übrige Kleinflugbewegungen (unter anderem Flugsport, Ambulanzflüge und Flüge der Polizeihubschrauberstaffel). Die Zuordnung beruht auf den der Landesregierung übermittelten Angaben der Flughafengesellschaft. Passagiere der sonstigen Flüge insgesamt davon: Allgemeine Luftfahrt Touch-and- Go-Flüge Sondercharter übrige Kleinflüge 2008 21.487 4.927 11.953 2.653 1.954 2009 20.810 5.165 10.388 3.364 1.893 2010 33.007 4.776 17.921 4.905 5.405 2011 20.654 4.676 8.164 3.914 3.900 2012 24.395 5.874 11.697 3.479 3.345 2013 19.974 5.588 7.738 3.597 3.051 4. Werden die Flüge der Polizeihubschrauberstaffel unter den „sonstigen Flügen“ erfasst und wenn ja, in welcher genauen Höhe tragen sie zum „Passagieraufkommen“ des Flughafens bei? Die Flüge der Polizeihubschrauberstaffel, die während der zivilen Öffnungszeiten des Flughafens Rostock-Laage stattfinden, werden vom Flughafen unter den „sonstigen Flügen“ erfasst. Das „Passagieraufkommen“ dieser Flüge betrug 948 im Jahr 2012 und 1.282 im Jahr 2013, wobei es sich hierbei um die Anzahl der bei Start und Landung an Bord befind- lichen Besatzungsmitglieder handelte. 5. Wie viele Linien- und Charterflüge wurden im Jahr 2013 durchgeführt (bitte unterschieden nach Linien- und Charterflügen und der jeweils maximalen Passagierkapazität der eingesetzten Flugzeuge angeben)? Im Jahr 2013 wurden nach Angaben der Flughafengesellschaft 833 Linienflüge und 499 Charterflüge durchgeführt, hierbei betrug die maximale Kapazität der eingesetzten Flug- zeuge (bezogen auf das Gesamtjahr) 102.712 Sitzplätze bei den Linienflügen und 87.050 Sitz- plätze bei den Charterflügen. Drucksache 6/2649 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Laut Jahresabschluss 2012 sind 70 Prozent der einfliegenden Passagiere aus Linienflügen Urlauber. a) Worauf basiert diese Aussage? b) Wie hoch war der Anteil 2013 absolut und relativ? Zu 6 a) Die Aussage basiert auf einer Passagierbefragung des Flughafens Rostock-Laage im Jahre 2009. Da sich die Struktur der Linienverkehre nicht grundlegend verändert hat, wurde von der weiteren Gültigkeit der Ergebnisse der Passagierbefragung ausgegangen. Zu 6 b) Eine Passagierbefragung wurde 2013, insbesondere aufgrund des erforderlichen zeitinten- siven Aufwandes, vom Flughafen nicht durchgeführt. Daher liegen dazu keine aktuellen Daten vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 a) verwiesen. 7. Wie viele Tonnen Luftfracht wurden im Jahr 2013 umgeschlagen? Im Jahr 2013 wurden 30,3 Tonnen Luftfracht umgeschlagen. 8. Wann wird Rostock Airways den Flugbetrieb am Flughafen Rostock- Laage aufnehmen? Die Frage betrifft das operative Geschäft der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2649 5 9. Wurden Rostock Airways Gebührenrabatte oder sonstige Preis- ermäßigungen eingeräumt, die von den üblichen Gebühren und Preisen abweichen? Wenn ja, a) in welchem Umfang bzw. in welcher genauen Höhe? b) mit welcher Begründung? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Frage betrifft das operative Geschäft der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wie schließt die Landesregierung aus, dass es sich bei den Rabatten und Ermäßigungen des Flughafens gegenüber Fluglinien um unzu- lässige Beihilfen an Fluglinien handelt, solange der Flughafen auf Landeszuschüsse angewiesen ist? Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH handelt eigenverantwortlich in Bezug auf die rechtskonforme Abwicklung ihrer Rechtsgeschäfte. Hinsichtlich der gewährten und geplanten Betriebskostenzuschüsse des Landes an die Flug- hafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH bestehen die im Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie dem jeweiligen Zuwendungsbescheid normierten Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Bewilligungsbehörde. Die Bewilligungsbehörde überwacht insofern auch die Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen.