Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2655 6. Wahlperiode 13.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Palliativmedizin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie schätzt die Landesregierung die palliativmedizinische Versor- gung in Mecklenburg-Vorpommern ein? Die palliativmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern wird als bedarfsgerecht eingeschätzt. 2. Wo arbeiten ambulante Palliativ-Care-Teams? Spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird ausschließlich von Leistungserbringern (Palliativ-Care-Teams) nach § 132d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erbracht, die in einer interdisziplinären Versorgungsstruktur (qualifizierte Ärztinnen und Ärzte und Pflege- fachkräfte, Beteiligung der ambulanten Hospizdienste, gegebenenfalls stationäre Hospize) organisiert sind. Derzeit arbeiten landesweit 11 ambulante Palliativ-Care-Teams (mit den Regionalbezeich- nungen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Stralsund-Rügen, Ludwigslust und Umland, Vorpommern-Greifswald, Schwerin und Umgebung, Ueckermünde, Mecklenburgische Seen- platte, Landkreis Rostock, Nordwestmecklenburg, Neubrandenburg). Gegenüber dem Stand der Drucksache 6/1198 ist somit ein Team (Nordwestmecklenburg) hinzugekommen. Drucksache 6/2655 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Versorgungsbereich eines ambulanten Palliativ-Care-Teams ist nicht statisch. Als Richt- wert besteht ein Versorgungsradius von circa 30 km. Der tatsächliche Versorgungsbereich wird mit den Krankenkassen vereinbart und kann in Absprache mit diesen angepasst werden. Alle ambulanten Palliativ-Care-Teams sind grundsätzlich bereit, ihren Versorgungsbereich bei Bedarf zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Gewinnung von weiteren Palliativ- medizinerinnen und -medizinern sowie Palliativ-Pflegekräften. Der rege Kontakt der Teams untereinander und die Bereitschaft zu Kostenübernahmeerklärungen der Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommern macht die Versorgung in allen Teilen des Landes möglich. 2014 soll auch ein spezialisiertes ambulantes Palliativ-Team für die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen, das an der Universitätsmedizin Rostock (Universitäts-Kinder- und Jugendklinik) angesiedelt ist, die Arbeit aufnehmen. 3. Wie viele Patienten werden von Palliativ-Care-Teams in Mecklenburg-Vorpommern versorgt? Im Jahr 2012 wurden 1.236 Patientinnen und Patienten versorgt (zehn Palliativ-Care-Teams). 2013 wurden durch das Palliativ-Care-Team Neubrandenburg 233 Patientinnen und Patienten behandelt. Die weiteren neun Palliativ-Care-Teams versorgten 1.131 Patientinnen und Patien- ten im I. bis III. Quartal 2013 (Angaben für das IV. Quartal 2013 liegen noch nicht vor). Das elfte Palliativ-Care-Team hat erst im IV. Quartal seine Tätigkeit aufgenommen. 4. Wo gibt es Defizite und Lücken in der palliativmedizinischen Versor- gung? 5. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die Defizite und Lücken? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die palliativmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren positiv weiterentwickelt. Dennoch bleibt die Versorgung in einem dünn besiedelten Flächenland, wie Mecklenburg-Vorpommern, eine ständige Herausforderung, die es notwendig macht, die vorhandenen Versorgungsstrukturen optimal zu nutzen und die Vernetzung regionaler Leistungserbringer weiter auszubauen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2655 3 6. Wie und in welchem Zeitrahmen will die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Defizite und Lücken in der palliativmedizinischen Versorgung reduziert werden? Die Gewährleistung einer flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung ist primär eine Aufgabe der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Die Landesregierung wird den Dialog der Beteiligten auch weiterhin aktiv begleiten und nachhaltig unterstützen. So wird der im November 2007 gegründete „Runde Tisch - Hospiz und Palliativversorgung“ kontinuierlich mit Beteiligung der in der Hospiz- und Palliativversorgung aktiv Tätigen weitergeführt. Ziel des „Runden Tisches“ ist es, die Vernetzung von Versorgungsangeboten in den Bereichen Palliativmedizin und Hospiz zu befördern und die Umsetzung neuer Möglichkeiten der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung zu beschleunigen. Der bevorstehende Vertragsabschluss der Krankenkassen mit dem spezialisierten ambulanten Palliativ-Team für die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen, das an der Universitätsmedizin Rostock (Universitäts-Kinder- und Jugendklinik) angesiedelt ist, wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales moderierend unterstützt. 7. Wie schätzt die Landesregierung die palliativmedizinische Versor- gung in den Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern ein? Seit dem 1. April 2007 haben die Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrich- tungen nach § 37b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf spezia- lisierte ambulante Palliativversorgung. Eine stationäre Pflegeeinrichtung kann die Leistungs- erbringung der speziellen Palliativversorgung durch eigenes Pflegepersonal sicherstellen, wenn dieses aufgrund seiner Qualifikation in der Lage ist, spezialisierte Palliativversorgung zu erbringen. Geeignete Pflegeeinrichtungen schließen mit den Krankenkassen nach § 132d SGB V Verträge zur bedarfsgerechten Versorgung der oder des Versicherten ab. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Leistungen der spezialisierten Palliativ- versorgung kann auch in Kooperation mit externen Dienstleistern (sogenannten Palliativ- Care-Teams), die mit den Krankenkassen einen Vertrag nach § 132d SGB V abgeschlossen haben, erfolgen. Für die palliativmedizinische Versorgung in den Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell die zu Frage 2 genannten ambulanten Palliativ-Care-Teams bereit, die mit den Krankenkassen einen Vertrag nach § 132d SGB V abgeschlossen haben. Drucksache 6/2655 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie kann die palliativmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und insbesondere in den Pflegeheimen verbessert werden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Im Übrigen wird die palliativmedizinische Versorgung in Pflegeheimen Thema der nächsten Beratung des „Runden Tisches“ sein. 9. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung auf die Kranken- und Pflegekassen einzuwirken, um die palliativmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? Die Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist primär Aufgabe der Selbst- verwaltung. Mit dem „Runden Tisch - Hospiz und Palliativversorgung“, bei dem unter anderem auch die Krankenkassen vertreten sind, wurde ein Gremium geschaffen, in dem nicht nur ein regel- mäßiger Informationsaustausch über die Entwicklung der Palliativmedizin stattfindet. Dort werden auch Probleme identifiziert und angesprochen. Auf die Antworten zu Frage 6 und 8 wird verwiesen. Darüber hinaus steht das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in regelmäßigen Austausch mit den Kranken- und Pflegekassen, sodass akute Probleme kurzfristig adressiert werden können.