Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2673 6. Wahlperiode 03.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Bewerberzahlen und Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Einstellungen in den höheren Justizdienst des Landes erfolgen nicht jährlich zu festgelegten Terminen, sondern vielmehr nach Bedarf und der konkreten Stellensituation. Stellen für Berufsanfänger werden in Form einer im Regierungsportal eingestellten Stelleninformation dauerhaft ausgeschrieben. Bewerbungen hierauf können jederzeit erfolgen. Es wird allein für den höheren Justizdienst des Landes eingestellt, ohne dass zwischen richterlichem und staatsanwaltschaftlichem Dienst unterschieden wird. Nach dem Personalentwicklungskonzept des Justizministeriums sollen sich Probebeamte vielmehr in beiden Bereichen bewähren. Bewerbungen werden bei Erfüllung der in der Stelleninformation genannten Examensnoten auf eine Warteliste gesetzt, worüber die Bewerberinnen und Bewerber informiert werden. Bei Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden die Unterlagen zeitnah zurück gesandt. Bei Einstellungsbedarf wird die erforderliche, über die Zahl der zu besetzenden Stellen hinausgehende Anzahl der bestgeeignetsten Bewerberinnen und Bewerber aus der Warteliste zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem strukturierten Gespräch wird die Ausprägung persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten ermittelt und bewertet. Seit 2007 wird die Warteliste nach Einstellung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber aufgelöst und die Bewerbungsunterlagen werden mit dem Hinweis auf eine erneute Bewerbungsmöglichkeit zurückgesandt. Sollte es keine Einstellungen gegeben haben, wird die Warteliste spätestens nach einem Jahr entsprechend aufgelöst. Drucksache 6/2673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den Jahren 2000 bis 2013 Neueinstellungen vorzunehmen (bitte für Richter und Staatsanwälte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen)? Eine konkrete Zahl der in einem Kalenderjahr vorzunehmenden Neueinstellungen lässt sich nicht ausweisen. Neueinstellungen im Richterverhältnis auf Probe erfolgen bei Bedarf nur auf freie beziehungsweise planbar frei werdende Stellen. Dabei werden Proberichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Stellen geführt, die mindestens die Wertigkeit des jeweiligen Statusamtes haben, ohne dass dabei notwendigerweise eine Person dauerhaft einer Planstelle zugeordnet ist. So kann zum Beispiel eine Proberichterin oder ein Proberichter im Statusamt R 1 auf einer Stelle der Wertigkeit R 2 und höher und auch bei einem anderen Gericht oder einer Staatsanwaltschaft geführt werden, als er oder sie tatsächlich eingesetzt ist. Bei der Stellenführung treten zum Beispiel durch Beförderungen und Abgänge ständig Verschiebungen ein, so dass eine jahrgangsmäßige Betrachtung nicht möglich ist. Zusätzliche Möglichkeiten ergeben sich durch die Führung auf sogenannten Leerstellen, die etwa im Falle längerfristiger Abwesenheiten eingerichtet werden können. Neueinstellungsmöglichkeiten können sich auch durch unvorhersehbare Abgänge wie zum Beispiel Versetzungen in andere Bundesländer oder andere Geschäftsbereiche, Laufbahn- wechsel oder bei Ausscheiden aus dem Dienst ergeben. Insgesamt sind dadurch im Anfragezeitraum mehr Einstellungen erfolgt als freie Stellen nach dem Stellenplan zum Haushaltsplan ausgewiesen waren. Zu den tatsächlich erfolgten Neueinstellungen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 2. Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in den jeweiligen Ein- stellungsjahren eingegangen? Bei der in der Vorbemerkung beschriebenen Praxis wird die Zahl der jährlich eingehenden Bewerbungen nicht erfasst. Eine dauerhafte Erfassung von Bewerberdaten würde nicht mit § 84 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG M-V) im Einklang stehen. Insgesamt lag zu jedem Einstellungstermin eine ausreichende Anzahl an berücksichtigungsfähigen Bewer- bungen vor. 3. Welchen Notenbereichen waren diese Bewerbungen zuzuordnen? Die Bewerber und Bewerberinnen wiesen Examensnoten zwischen „ausreichend“ und „gut“ vor. Bewerber mit ausreichenden Leistungen gab es im Hinblick auf das veröffentlichte Anforderungsprofil eher selten. Auch Bewerber mit weit überdurchschnittlichen Abschlüssen gab es wenige. Am häufigsten kommen die Examensnoten „befriedigend“ und „vollbefriedigend “ vor. Ebenso wie die Zahl der insgesamt eingegangenen Bewerbungen ist die Erfassung des Notenspektrums nicht erforderlich und erfolgt demgemäß nicht (§ 84 Absatz 1 LBG M-V). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2673 3 4. Welche Noten mussten die Bewerber im 1. und 2. Staatsexamen vorweisen, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden (formale Einstellungsvoraussetzung, bitte jeweils für die einzelnen Jahre darstellen)? Seit Beginn des Anfragezeitraums und ab dem Jahr 2003 auf Grundlage eines schriftlich festgelegten Verfahrenskonzepts mussten für die Aufnahme in die Warteliste im zweiten Staatsexamen mindesten 9,0 Punkte (vollbefriedigend) erreicht worden sein. Bewerbungen mit Punktzahlen von 8,0 bis 8,99 Punkten wurden nur bei einem herausragenden Ergebnis im ersten Staatsexamen berücksichtigt. Seit 2007 erfüllen Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den im Regierungsprotal eingestellten Informationen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste, die die zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit „vollbefriedigend“ absolviert haben sowie ihre Bereitschaft erklären, in allen Landesteilen sowie allen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt zu werden. Bewerberinnen und Bewerber, die die zweite juristische Staatsprüfung mit „befriedigend“ abgelegt haben, können mit einer herausragenden ersten juristischen Staatsprüfung ausnahmsweise in Betracht kommen. Für eine Aufnahme in die Warteliste sollten aus beiden Examina mindestens 16 Punkte erreicht worden sein. Bei Einstellungsbedarf wird aus der Warteliste ausgewählt. Seit 2013 wird beim Ranking das Ergebnis des zweiten Examens dann doppelt so hoch gewichtet wie das Ergebnis des ersten Examens. 5. Wie viele Neueinstellungen sind tatsächlich vorgenommen worden? Jahr Anzahl der Einstellungen 2000 13 2001 24 2002 13 2003 12 2004 8 2005 3 2006 - 2007 2 2008 11 2009 13 2010 19 2011 10 2012 5 2013 4 Drucksache 6/2673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Schwankungen bei den Neueinstellungen sind durch die Umsetzung der Einsparvorgaben aus dem Personalkonzept 2004 und 2010 bedingt und liegen nicht an einem mangelnden Interesse der Bewerberinnen und Bewerber. Wegen der Altersstruktur des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personalkörpers, wegen der Vielzahl der abzudeckenden Standorte und für eine dementsprechende ordnungs- gemäße Personalbewirtschaftung ist eine größere Zahl von Probebediensteten unabdingbar. Insbesondere der problematischen Altersstruktur des Personalkörpers ist durch kontinuierliche Neueinstellungen zu begegnen. 6. Welche Noten wiesen die eingestellten Bewerber auf (bitte Differenzierung nach Jahrgängen und Notenbereichen)? Die eingestellten Bewerber konnten folgende Noten vorweisen: Jahr Anzahl der Einstellungen Anzahl der Bewerber mit der gleichen Notenkonstellation Note 1. Examen Note 2. Examen 2000 13 4 3 1 3 2 vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend vollbefriedigend 2001 24 7 1 16 vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend vollbefriedigend befriedigend vollbefriedigend 2002 13 5 5 3 vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend 2003 12 9 1 2 vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend 2004 8 6 1 1 vollbefriedigend vollbefriedigend gut vollbefriedigend befriedigend vollbefriedigend 2005 3 1 1 1 vollbefriedigend gut gut vollbefriedigend vollbefriedigend gut 2006 - 2007 2 2 vollbefriedigend vollbefriedigend 2008 11 5 1 4 1 vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend befriedigend vollbefriedigend gut Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2673 5 Jahr Anzahl der Einstellungen Anzahl der Bewerber mit der gleichen Notenkonstellation Note 1. Examen Note 2. Examen 2009 13 7 4 1 1 vollbefriedigend befriedigend gut gut vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend gut 2010 19 5 4 6 3 1 vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend gut befriedigend vollbefriedigend befriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend * 2011 10 2 3 1 1 1 2 vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend befriedigend gut vollbefriedigend befriedigend gut vollbefriedigend gut vollbefriedigend 2012 5 1 2 2 vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend vollbefriedigend befriedigend gut 2013 4 1 1 1 1 vollbefriedigend gut vollbefriedigend gut vollbefriedigend vollbefriedigend gut befriedigend * Die Bewerberin lag in einem vergleichsweise schwächeren Bewerberfeld um nur 0,6 Punkte unter vollbefriedigend im zweiten Staatsexamen und wies eine verwendungsbezogene abgeschlossene Berufsaus- bildung mit Berufserfahrung vor. 7. War und ist es möglich, durch Zusatzqualifikationen (zum Beispiel eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt) eine Punktzahl unterhalb der offiziellen Grenznoten ausgleichen zu können? Wenn ja, wie groß ist der zulässige Spielraum dabei und inwieweit hat er sich über die Jahre verändert? Einen pauschalen Notenbonus für Vortätigkeiten in juristischen Berufen gibt es grundsätzlich nicht. Gegebenenfalls können Zusatzqualifikationen als Kriterium bei der Auswahl von nach den Examensnoten gleichgeeigneten Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden (vgl. * zu 6). Drucksache 6/2673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie viele Bewerber sind nach einem Einstellungsgespräch in den einzelnen Jahrgängen als ungeeignet abgelehnt worden? Da zu Einstellungsgesprächen nur im Sinne der oben genannten Kriterien geeignete Bewerberinnen und Bewerber eingeladen wurden, wurden nach einem Vorstellungsgespräch auch keine Bewerber als ungeeignet abgelehnt. In diesem Verfahrensstadium konnte der Grund für eine Absage nur eine besser geeignete Mitbewerberin oder ein besser geeigneter Mitbewerber sein. 9. Wie viele Bewerber haben nach einer Zusage aus der Justiz ihre Bewerbung wieder zurückgezogen (bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahrgängen aufschlüsseln)? 2010: 3 2011: 2 2012: 2 2013: 1 Für die Zeit vor 2010 können dazu keine gesicherten Angaben gemacht werden, da hierüber keine Statistiken beziehungsweise Übersichten geführt werden (§ 84 Absatz 1 LBG M-V).