Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2676 6. Wahlperiode 27.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Mögliche Unterstützung von Veranstaltungen parteinaher Organisationen durch Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der „Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken“ veröffentlichte am 13. Januar dieses Jahres auf seiner Internetseite einen Bericht unter der Überschrift „Das war Rosa & Karl 2014“. Aus dem Artikel geht hervor, dass die eigenständige , in Teilen mit der SPD in Verbindung gebrachte Jugendorganisa- tion an einem sogenannten Rosa-und-Karl-Wochenende im Kurt- Löwenstein-Haus in Werneuchen teilgenommen hat. Nach Angaben der Falken soll die Fahrt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) M-V unterstützt worden sein. Drucksache 6/2676 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales den Landesverband M-V der „SJD - Die Falken“ im oben genannten Sinne unterstützt hat? Wenn ja, a) in welcher Höhe wurden durch das LAGuS Mittel zur Verfügung gestellt (bitte mit Einzelplan, Haushaltskapitel und -titel angeben bzw. den in Anspruch genommenen Fördertopf benennen sowie zur besseren Einordnung die Gesamtkosten für Fahrt, Teilnahme, Verpflegung, etc. aufführen)? b) aus welchen Gründen wurde die Fahrt unterstützt? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) fördert die Arbeit der auf Landesebene tätigen Jugendverbände auf Grundlage der §§ 12, 73, 74 und 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit §§ 2 bis 5 Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) sowie nach Richtlinie 5 zum Landesjugendplan per Zuwendungsvertrag. Grundlage dieser Förderung ist eine Jahres- übersicht über die aus der Richtlinie mitzufinanzierenden Maßnahmen. Ein Rückschluss auf einzelne Maßnahmen (hier: Fortbildungsmaßnahmen) inhaltlicher wie finanzieller Art ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht möglich, da es sich um Planungsziele handelt, die im Laufe des Jahres immer wieder an aktuelle Entwicklungen angepasst werden können. Gesicherte Informationen, ob und in welchem Umfang die in Rede stehende Veranstaltung mitfinanziert wurde, liegen erst mit dem Verwendungsnachweis vor, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes bis zum 30. April 2015 vorzulegen ist. Zu a) Sofern eine Mitfinanzierung aus Landesmitteln erfolgt, die sich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises feststellen lässt, erfolgt sie aus Titel 1025-684.61 MG 61. Die Kosten der Teilnahme an dieser Fremdveranstaltung (Unterkunft, Verpflegung, Seminar- teilnahme) sind mit 200 Euro und mit Fahrtkosten von 200 Euro geplant. Dem gegenüber sind 250 Euro Teilnahmebeiträge und eine Mitfinanzierung aus dem Zuwendungsvertrag in Höhe von 150 Euro veranschlagt. Zu b) Siehe Antwort zu Frage 1. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2676 3 2. In welchem konkreten Umfang beteiligten sich Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und/oder ihnen nachgeordnete Behörden seit 2002 an der Finanzierung von Veranstaltungen partei- naher Organisationen (bitte mit Jahr, Zuwendungsgeber, -empfänger, Verwendungszweck/Veranstaltung, förderfähiger, beantragter und bewilligter Summe, Fördertopf/-programm - aufgeschlüsselt nach EU-, Bundes- und Landesmitteln -, den jeweiligen Förder-Richtlinien sowie den jeweiligen Ergebnissen der Verwendungsnachweis- Prüfungen, einschließlich der Höhe ggf. zurückgeforderter Mittel aufführen)? 3. Inwieweit lässt sich die Unterstützung von Veranstaltungen partei- naher Organisationen durch die Landesregierung mit dem Grundsatz parteipolitischer Neutralität vereinbaren? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Begriff „parteinahe Organisationen“ ist nicht definiert. Der Landesregierung ist es daher nicht möglich, die Fragen 2 und 3 zu beantworten.