Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2680 6. Wahlperiode 12.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger und Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach § 3 Absatz 1 und 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforder- lichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Des Weiteren ist der Arbeitgeber gemäß § 14 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch angehalten, in Zusammenarbeit mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Regelungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Diesen Anforderungen kommt die Landesregierung für Beschäftige an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfassend nach. Auf der Grundlage der „Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und dem Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) über die Übertragung der Aufgaben des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit sowie der betriebsärztlichen Betreuung“ vom 3. Juli 2006 wurden für alle öffentlichen Schulen und die vier Staatlichen Schulämter Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen entsprechend dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung für die öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die vier Staatlichen Schulämter wahr. Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die gesetzlich geforderte Bestellung der Betriebsärzte wird durch die TÜV Rheinland Group Arbeitsmedizinische Dienste GmbH für alle öffentlichen Schulen des Landes sowie für die vier Staatlichen Schulämter auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem TÜV Rheinland und dem BBL M-V realisiert. Im Rahmen der Tätigkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an den öffentlichen Schulen des Landes kooperieren in erster Linie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, die Schulträger, die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern und die vier Beratungslehrer für Gesundheitsförderung und Prävention an den Staatlichen Schulämtern. Seminare für Schulleitungen, Sicherheitsbeauftragte und Fachlehrkräfte werden auch von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Diese Angebote können unter folgendem Link für das Jahr 2014 eingesehen werden: http://www.unfallkasse-mv.de/content// download/seminar_schule_kita.pdf 1. Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften, die gesetzlich oder durch die Gesetzliche Unfallversicherung vorge- schrieben sind, wurden im Jahr 2013 durchgeführt und sind für 2014 geplant (bitte differenzieren nach beruflichen und allgemein bildenden Schulen)? a) Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für die jeweilige Maßnahmeart? b) Wie hoch waren bzw. sind die Gesamtkosten für 2013 und 2014? c) Aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden die Kosten jeweils gedeckt? Maßnahmen und Kosten werden von der Landesregierung nicht getrennt nach Schularten erfasst. Daher ist eine differenzierte Darstellung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nach beruflichen und allgemein bildenden Schulen nicht möglich. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der Deutsche Gesetzliche Unfallver- sicherung Vorschrift 2 haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte in erster Linie die Aufgabe, den Arbeitgeber beziehungsweise die Schulleitungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die sozialen und sanitären Einrichtungen, die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Arbeitsumgebung, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen oder die Untersuchung beziehungsweise arbeitsmedizinische Beurteilung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Entsprechend diesen Aufgaben arbeiteten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte an den öffentlichen Schulen. Es erfolgten Unterstützungsleistungen der Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, wie beispielsweise bei der Erstellung von Dokumentationen und der Erfüllung von Melde- pflichten. Ebenso wurden den Beschäftigten an den öffentlichen Schulen erforderliche Informationen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention gegeben, Beratungsgespräche über die ordnungsgemäße Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleistet und Hilfen sowie Hinweise bei der Erstellung der schulspezifischen Gefährdungsbeurteilung gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2680 3 Darüber hinaus wurden gemeinsame Begehungen des Schulgebäudes, des Sportbereiches und des Außenschulgeländes vorgenommen. Zur weiteren Unterstützung der Schulen wurden externe Leistungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Jahr 2013/2014 vertraglich gebunden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärzte nahmen an den regelmäßig stattfindenden Arbeitsschutzausschüssen in den Staatlichen Schulämtern teil und hielten Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Schulrätinnen und Schulräte ab. Darüber hinaus trat als übergreifendes unterstützendes Gremium der Beirat für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern regelmäßig zusammen. Am 30.10.2013 fand für alle Schulleitungen des Staatlichen Schulamtes Greifswald eine umfassende Tagesveranstaltung zum Thema Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz statt. Gleichwertige Veranstaltungen sind für das Jahr 2014 im Rahmen der Schulleiterberatung auch für alle anderen Staatlichen Schulämter vorgesehen. Zu 1 a) Für das Haushaltsjahr 2013 wurden insgesamt 303.500 Euro für den Arbeitsschutz bereitgestellt. Diese Mittel wurden für Leistungen des TÜV Rheinland (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) einschließlich externer Leistungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Grundlage der oben genannten Vereinbarung umgesetzt. Darüber hinaus standen 11.000 Euro für Untersuchungen beziehungsweise Impfungen, vor allem für Beschäftigte an Förderschulen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2014 sind 511.900 Euro vorgesehen. Laut Vertrag mit dem TÜV Rheinland werden 403.600 Euro (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) benötigt. Für externe Leistungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurden 108.300 Euro veranschlagt. Hierzu wurde eine vertragliche Regelung mit dem Ingenieurbüro Kindor für die zusätzlichen externen Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit getroffen. Darüber hinaus stehen 15.000 Euro für oben genannte Untersuchungen beziehungsweise Impfungen zur Verfügung. Zu 1 b) Die Gesamtkosten für das Jahr 2013 betrugen 314.500 Euro und für das Jahr 2014 526.900 Euro. Zu 1 c) Die Haushaltsmittel für den Arbeitsschutz der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen sind im Kapitel 0701 Titel 526.08 veranschlagt. Die Haushaltsmittel für die zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit im BBL M-V sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes des BBL M-V. Die Zuweisungen an den Wirtschaftsplan erfolgen über den Titel 1216 634.01 „Zuweisungen an den BBL M-V zum laufenden Betrieb“. Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften, die nicht gesetzlich oder durch die Gesetzliche Unfallversicherung vorge- schrieben sind, wurden im Jahr 2013 durchgeführt und sind für 2014 geplant (bitte differenzieren nach beruflichen und allgemein bildenden Schulen)? a) Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für die jeweilige Maßnahmeart? b) Wie hoch waren bzw. sind die Gesamtkosten für 2013 und 2014? c) Aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden die Kosten jeweils gedeckt? Maßnahmen und Kosten werden von der Landesregierung nicht getrennt nach Schularten erfasst. Daher ist eine differenzierte Darstellung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nach beruflichen und allgemein bildenden Schulen nicht möglich. Die Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsschutz für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen sind vielfältig und werden darüber hinaus von verschiedenen Aufgabenträgern angeboten (siehe Vorbemerkungen). Sie bilden ein umfassendes Unterstützungssystem für die Beschäftigten. Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird über die gesetzlichen vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus eine Vielzahl von freiwilligen Maßnahmen durch den Arbeitgeber durchgeführt. Zu 2 a) Die Kosten für Maßnahmen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, werden vonseiten der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Zu 2 b) Es wird auf die Antwort zur Frage 2 a) verwiesen. Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern sind für eine Betriebliche Gesundheitsförderung über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Haushalt 2014 Sachkosten in Höhe von 86.300 Euro und Personalkosten in Höhe von 133.400 Euro vorgesehen. Zu 2 c) Die Sachkosten sind im Kapitel 0750 Titel 546.30 veranschlagt. Das Ausbringen der Stellen ist mit einer vorgesehenen Finanzierung aus dem „50-Millionen-Euro-Paket“ im Kapitel 0756 veranschlagt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2680 5 3. Welche Schulungsangebote zur Prävention arbeitsbedingter Gesund- heitsgefahren und Reduzierung der psychosozialen Belastungs- faktoren von Lehrkräften wurden bzw. werden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 seitens des Arbeitgebers, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallkasse Mecklenburg- Vorpommern angeboten und wie viele Lehrkräfte wurden bzw. wer- den in diesem Zeitraum zu den genannten Themen geschult? Arbeitgeber: Die Landesregierung bietet den Lehrkräften an den öffentlichen Schulen einen breiten Umfang an Schulungsangeboten im Bereich der Verhaltens- und Verhältnisprävention, der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements mit dem Setting Schule an. Darüber hinaus wird auch den individuellen Anfragen der Schulen nach Interventionsmaßnahmen im Rahmen des Schutzes und der Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen folge geleistet. Daher kann nachfolgendes Angebot durch den TÜV Rheinland lediglich als Auswahl für die Angebote seit dem Jahr 2012 verstanden werden. Alle öffentlichen Schulen wurden und werden mittels eines Flyers über diese Angebote informiert. Gesunder Körper - gesunder Geist Stimmt die Stimme? Eine funktionierende Stimme ist Voraussetzung für den Lehreralltag. Neben einer theoretischen Einführung stehen praktische Übungen zum ökonomischen Umgang mit der eigenen Stimme im Vordergrund des Workshops. Der Mensch ist, was er isst. Eine ausgewogene Ernährung ist zentraler Baustein für die Leistungsfähigkeit und Gesunderhaltung. In dem praktisch orientierten Seminar decken unsere Ernährungswissenschaftler Ernährungsirrtürmer auf und zeigen Ihnen die Wirkung von Ernährung auf Stress. Gesunder Rücken - auf die Haltung kommt es an. Kurs 1 - MediMouse® Strahlenfreie Vermessung des Rückens und individuelle Beratung zu präventiven Verhaltensweisen. Kurs 2 - Heben und Tragen Falsches Heben und Tragen führt in vielen Fällen zur „Volkskrankheit Rückenschmerz“. Wir zeigen Ihnen anhand praktischer Übungen, wie Sie körperliche Belastungen verringern und Ihre Wirbelsäule stärken. Wieder Bewegung ins Leben bringen. Bewegungsmangel ist Hauptrisikofaktor für eine Vielzahl von Krankheiten. Sie schaffen es nicht, den „Inneren Schweinehund“ zu überwinden? Mit uns lernen Sie wieder Bewegung in Ihren Alltag zu integrieren. Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Psychosoziales Präventionsangebot Analyse psychischer Belastung im Kollegium. Mit dem Inventar zur Erfassung von Gesundheitsressourcen im Lehrerberuf analysieren wir in Anlehnung an die Potsdamer Lehrerstudie (Schaarschmidt, 2002) auf personenbezogener sowie organisatorischer Ebene die individuellen Belastungen an Ihrer Schule. Die Auswertung ermöglicht die spezifische Empfehlung von Maßnahmen. Mit den eigenen Kräften haushalten. Grundkurs Erfahren Sie mehr zu den Grundlagen des Stressmanagements, zum Thema Burnout und der Frage „Wie sich das Syndrom ankündigt und was dann zu tun ist?“. Zudem bringen wir Ihnen die verschiedenen Formen der Stressbewältigung näher. Aufbaukurs Unter Leitung desselben Trainers vertiefen Sie Ihr Wissen aus dem Grundkurs. Dieses wird ergänzt durch die Darstellung psycholo- gischer Mechanismen, die uns in der Gestaltung und Umsetzung von Zielen hindern oder unterstützen. Vertiefungskurs Wählen Sie für diesen Workshop Ihren thematischen Schwerpunkt: Kommunikation bei Konflikten Pausenentspannung Gewaltprävention Zeitmanagement Mobbing Ausgleich durch Bewegung Alle drei Workshops bauen thematisch aufeinander auf und werden durch praktische Übungen flankiert. Individuelle Angebote Externe Mitarbeiterberatung in Krisensituationen. Ob anonyme Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail oder umfassende Beratung in neutralen Räumen, holen Sie sich für individuelle Krisenmomente professionelle Unterstützung. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Kontaktwege, die nach Ihren Wünschen zu einer stimmigen Gesamtlösung zusammengestellt werden. Persönliche Wegbegleitung durch Coaching. Coaching ist eine zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Beratung des Einzelnen oder einer Gruppe. Im Rahmen unseres Coachings erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen. Die Eröffnung neuer Perspektiven steht dabei im Mittelpunkt. Supervision. Reflektieren Sie Ihre beruflichen Probleme. Unser Supervisor hilft bei der psychischen Entlastung. Stoßen Sie neue Entwicklungen an, entfalten Sie neue Sichtweisen und erarbeiten Sie Lösungsmög- lichkeiten, z.B. zum Thema „Wie können wir Inklusion in unserem Alltag bewältigen?“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2680 7 Angebote für die Schulleitung Gesundheitsfördernde Mitarbeiterführung. In unserem Führungskräfteseminar sensibilisieren unsere Experten die Führungsebene, sich der eigenen Vorbildfunktion in der Schule bewusst zu werden und sich den Belangen der Mitarbeiter zu öffnen. Moderation von Gesundheitszirkeln. Unsere Experten moderieren eine Gruppe zu allgemeinen Gesundheitsgefahren und den möglichen Maßnahmen zur Vermeidung. Die Teilnehmer kommen regelmäßig zusammen, um die Themen zu vertiefen und Strategien für die praktische Umsetzung zu erarbeiten. Gesundheitstage an Ihrer Schule. Wir übernehmen die inhaltliche Ausgestaltung Ihrer Gesundheitstage z. B. zu folgenden Themen: Kochen für den Schulalltag Medizinischer Check-up Screenings Psychischen Belastungen aktiv begegnen Entspannungstechniken kennenlernen Selbstmotivation neu ab Kalenderjahr 2014 Spezifische Angebote für Berufliche Schulen: Konfliktmanagement für den Umgang mit jungen Heranwachsenden Kommunikationspsychologie für „Quereinsteiger“ an beruflichen Schulen Spezifische Angebote für Förderschulen: Konfliktmanagement für den Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern Heben, Tragen, Entspannen Für diese Angebote wurde keine Gesamterfassung der Teilnehmerzahl und der Schulen erstellt. Darüber hinaus wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) eine Reihe von Fortbildungen für Beschäftigte an öffentlichen Schulen angeboten. Seitens des IQ M-V verteilt sich die Anzahl der Veranstaltungen und deren Teilnehmenden wie folgt: Jahr Anzahl Veranstaltungen Anzahl Teilnehmende 01.01. bis 31.12.2012 118 2.085 01.01. bis 31.12.2013 60 1.088 01.01. bis 06.03.2014 31 598 Staatliche Arbeitsschutzbehörde: Aufgabe der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde ist es zu überwachen, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nachkommt. Im Kontext der Aufsichtstätigkeit berät die Staatliche Arbeitsschutzbehörde auch den Arbeitgeber bei seinen Pflichten. Die Durchführung von Schulungsangeboten für Lehrkräfte gehört hingegen nicht zum Aufgabengebiet der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde. Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Unfallkasse: Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern hat in den Jahren 2012 und 2013 zu nachfolgen- den Themen Seminare und schulinterne Lehrerfortbildungsmaßnahmen geplant und/oder durchgeführt und plant im Jahr 2014 die Durchführung weiterer Veranstaltungen wie folgt: 2012 Teilnehmerinnen Teilnehmer 2013 Teilnehmerinnen Teilnehmer 2014 Schulsport / Schulschwimmen 27 Seminar für neubestellte Schulleitungen Absage (4 Anmeldungen) Der sichere Schulhof Fitnesstest in der Schule Absage (7 Anmeldungen) Handballausbildung schulgemäß Absage (10 Anmeldungen) Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich Seminar für Schulleitungen 18 Schulsport / Schulschwimmen 34 Organisation und Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schulsport/Schulsch wimmen 10 Der sichere Schulhof Absage (0 Anmeldungen) Lehrergesundheit und Führungsverhalten Gefährdungsbeurteilu ng in Sporthallen Absage (9 Anmeldungen) Stressprävention bei Lehrkräften 23 Mit der Schulklasse sicher unterwegs Basketballausbildung schulgemäß 23 Professionelle Abgrenzung in pädagogischen Berufen 20 Sicheres Arbeiten mit Holzbearbeitungsmasc hinen Fitnesstest in der Schule Absage (5 Anmeldungen) Schulsport/Schulschwi mmen 28 Burn out - Ursachen und Auswirkungen Gestaltung eines sicheren Unterrichts - (k)ein Widerspruch Absage (2 Anmeldungen) Volleyballausbildung schulgemäß Absage (4 Anmeldungen) Schwimmausbildung in der Schule Gestaltung eines sicheren Unterrichts - (k)ein Widerspruch Absage (3 Anmeldungen) Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich Absage 8 Anmeldungen) Basketballausbildung schulgemäß Kanu in der Schule 16 Sicherheitsstellung im Sport Terminverschie- bung wg. Krankheit (17 Anmeldungen) Handballausbildung schulgemäß Inline skaten in der Schule Absage (6 Anmeldungen) Zeit- und Stressmanagement Absage (3 Anmeldungen) Kleine Spiele im Schwimmunterricht Sicherheitsstellung im Sport 11 Basketballausbildung schulgemäß 14 Hilfestellung an den Geräten Kleine Spiele Absage (7 Anmeldungen) Fitnesstest in der Schule 12 Streetball in der Schule - vergessener Trend? Psychomotorische Förderarbeit in der Schule 24 Burn out – Ursachen und Auswirkungen Absage (5 Anmeldungen) Kajakausbildung in der Schule Psychomotorische Förderarbeit in der Schule 16 Alternative Nutzung von Sportgeräten Absage (12 Anmeldungen) Fitnesstest in der Grundschule Kanu in der Schule 15 Kleine Spiele im Freien 40 Seekajak in der Schule Ballsportausbildung I Absage (6 Anmeldungen) Gesundheitsförderung für Lehrer Absage (6 Anmeldungen) Fahrradtouren als Wanderfahrt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2680 9 Ballsportausbildung I Absage (3 Anmeldungen) Umgang mit verhaltensoriginellen Kindern 17 Fitnesstest für die Mittel- und Oberstufe - Warum neu erfinden, was es schon gibt? Sicherheit im Schulsport 29 Kanu in der Schule 20 Basketballausbildung schulgemäß - Aufbau Gefährdungsbeurteilu ng in naturwissenschaftlich en Unterrichtsräumen Absage (10 Anmeldungen) Kanu in der Schule 11 Handballausbildung schulgemäß - Aufbauseminar Sicherheitsstellung im Sport Absage (11Anmeldungen) Burn out 50 Spielplatz- und Gerätesicherheit Sicheres Arbeiten mit Holzbearbeitungsmas chinen 12 Psychomotorische Förderarbeit in der Schule Absage (5 Anmeldungen) Hausmeisterseminar für KITAs und Schulen - Aufbauseminar Gestaltung eines sicheren Unterrichts – (k)ein Widerspruch Absage (3 Anmeldungen) Seminar für neubestellte Schulleiter Absage (6 Anmeldungen) Professionelle Abgrenzung in pädagogischen Berufen Sicherheitsbeauftragt e für den innen Schulbereich Absage (12 Anmeldungen) Sicherheit im Schulsport 38 Sichere Gestaltung des Außengeländes und Spielplatzes Inline skaten in der Schule Aufbau Absage (6 Anmeldungen) Sicheres Arbeiten mit Holzbearbeitungsmasc hinen 9 Frühe Koordinations- schulung in Schulen und KITAs Sicherheitsbeauftragt e für den innen Schulbereich 20 Schulentwicklung im Sinne der Lehrergesundheit Absage (10 Anmeldungen) Mitreden, Mitbestimmen: Personal- und Betriebs- räte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsplatz Sporthalle Absage (9 Anmeldungen) Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich Absage (11 Anmeldungen) Professionelle Abgrenzung in pädagogischen Berufen - Aufbauseminar Lehrerpersonalräte Absage (6 Anmeldungen) Basketball – Grundlagenseminar Absage (10 Anmeldungen) 8 schulinterne Fortbildungen Alternative Nutzung von Sportgeräten Absage (12 Anmeldungen) Handball – Aufbauseminar Absage (5 Anmeldungen) Sicheres Arbeiten mit Holzbearbeitungsmas chinen 14 Lehrergesundheit und Führungsverhalten Absage (8 Anmeldungen) Heben und Tragen 18 Sicheres Arbeiten mit Holzbearbeitungsmasc hinen 11 Kleine Spiele 22 Burn out – Ursachen und Auswirkungen Absage (8 Anmeldungen) Lehrerpersonalräte 12 Ballspiele 30 8 schulinterne Fortbildungen Basketball – Aufbauseminar 20 Kleine Spiele 15 8 schulinterne Fortbildungen Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 4. In welchen zeitlichen Abständen werden die öffentlichen Schulen des Landes von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfall- kasse hinsichtlich der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorga- ben und im Sinne der Unfallprävention besichtigt? a) Wie viele und welche Schulen wurden in den Jahren 2012 und 2013 durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden des Landes und die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern besichtigt? b) Wie viele Beanstandungen hat es im Zusammenhang der Besichti- gungstätigkeit von Schulen im genannten Zeitraum gegeben, worauf bezogen sich Beanstandungen und welche Maßnahmen zur Erledigung und Behebung der festgestellten Mängel wurden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingeleitet? c) In wie vielen Fällen wurden die festgestellten Mängel zwischen- zeitlich nicht behoben? Im Arbeitsschutzgesetz gibt es keine Regelungen, in welchen zeitlichen Abständen die öffentlichen Schulen zu besichtigen sind. Geregelt ist in der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2 lediglich der Umfang der Einsatzzeiten (Stunden pro Jahr pro Beschäftigte) für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dies wird durch den Arbeitgeber sichergestellt. Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern sieht sich als Dienstleister und als Berater der Schulen. Ein starrer und für alle Einrichtungen gleichermaßen geltender Intervallschlüssel für die Durchführung von Besichtigungen ist deshalb nicht existent. Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte werden sowohl in allgemeinen als auch in zielgerichteten Beratungen auf verschiedenen Ebenen angesprochen und so für die Belange des Arbeits- und Gesundheits- schutzes wirksam erreicht. Detaillierte Angaben zu Besichtigungen der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern liegen nicht vor. Betriebsbesichtigungen in Schulen finden gemäß des risikobasierten Aufsichtskonzeptes der Arbeitsschutzbehörde überwiegend anlassbezogen statt. Zu 4 a) 2012/2013 besichtigte die Abteilung „Arbeitsschutz und technische Sicherheit“ des Landesamtes für Gesundheit und Soziales insgesamt elf Grundschulen und 30 weiterführende Schulen. Zu 4 b) Eine quantifizierte Aussage zu den festgestellten Mängeln ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, da keine zentrale statistische Erhebung zu Beanstandungen, Mängeln etc. vorliegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2680 11 Die nachfolgend genannten arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte stellten sich bei den Besichtigungen als Schwerpunkte heraus: - unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, - Mängel bei Fluchtwegen, - Prüfungen von technischen Anlagen und technischen Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung, - unsachgemäße Lagerung von beziehungsweise Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, - Technik zur Raumbelüftung und Raumentlüftung, - Defizite in der Umsetzung einer wirksamen arbeitsmedizinischen und sicherheitstech- nischen Betreuung der Beschäftigten, - Informationsbedarf zum Mutterschutz, - Informationsbedarf zu den „aushangpflichtigen Gesetzen“, - Informationsbedarf zur Prüfung ortsfester und ortsunabhängiger elektrischer Betriebs- mittel, - bauliche, arbeitshygienische und sicherheitstechnische Mängel, - Unklarheiten zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, - Verbesserungsbedarf bei der Organisation von Unterweisungen, der Gewährleistung der Ersten Hilfe und der Anzeige von Arbeitsunfällen, - bei staatlichen Schulen ist der persönliche Kontakt der Beschäftigten zu dem bestellten Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit oftmals nicht hergestellt. Aus einem Aufsichtsbereich der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde wurde gemeldet, dass die Entsorgung von acht Schulstrahlenquellen über die zentrale Sammelstelle Lubmin veranlasst wurde. Zu 4 c) Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Kenntnisse vor. 5. Wie hoch waren die Folgekosten für krankheitsbedingte Fehlzeiten von Lehrkräften in den Jahren 2011, 2012 und 2013 durch notwendige Vertretungsstunden sowie Beihilfen für Dienstunfälle? Eine Bezifferung der Folgekosten durch Krankheit ist der Landesregierung nicht möglich, da eine Erhebung des Unterrichtsausfalls durch die Schulen nach Gründen nicht erfolgt. Die Landesregierung ist bestrebt, ihren Schulen nur solche Berichtspflichten aufzuerlegen, die steuerungsrelevante Folgen haben. Im Rahmen der Vertretungs- und Ausfallstatistik wird lediglich erfasst, wie viele Stunden infolge von Krankheit zur Vertretung angefallen sind. Drucksache 6/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 6. Wie hoch waren die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung für die Lehrkräfte in den Jahren 2011, 2012 und 2013? Zur Durchführung der Unfallversicherung im Landesbereich gemäß § 128 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch werden an die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern Beiträge entrichtet. Eine Differenzierung nach einzelnen Personengruppen erfolgt dabei nicht. Insofern sind keine Angaben zu Beiträgen zur Gesetzlichen Unfallversicherung für die Lehrkräfte möglich. 7. Wie viele Arbeits- bzw. Dienstunfälle (ohne Wegeunfälle) von Lehr- kräften wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 verzeichnet und wie lange war die durchschnittliche Krankheitsdauer aufgrund dieser Unfälle? Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern hat im Meldezeitraum 2011 insgesamt rund 360, im Meldezeitraum 2012 insgesamt rund 320 und im Meldezeitraum 2013 insgesamt rund 300 entschädigungspflichtige Unfälle von Lehrkräften erfasst. Vollständige Angaben zu Arbeitsunfähigkeitszeiträumen liegen der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Der Landesregierung liegen keine Daten zu Abwesenheiten bei Arbeits- und Dienstunfällen sowie über die daraus folgende Krankheitsdauer vor. Diese Daten werden auch nicht im Rahmen der Vertretungs- und Ausfallstatistik erhoben. Der Datenschutz für Angaben zum Personal und der Arbeitsunfähigkeit spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle.