Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2684 6. Wahlperiode 05..03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche spezifischen Bedarfe ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung aus den allgemein anerkannten Charakteristika der Branche, wie Kleinteiligkeit, Heterogenität und der Orientierung auf wissensintensive , nichttechnologische Dienstleistungen und Angebote im Hinblick auf eine passgenaue Förderung der Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern? Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird im Gegensatz zu den klassischen Wirtschaftszweigen durch Besonderheiten, beispielsweise Branchenstruktur mit vielen unterschiedlichen Teilmärkten und fast 80 Prozent Kleinstunternehmen, durch Verknüpfungen und Nähe zu den Bereichen der Kunst und Kultur sowie durch Schaffung von überwiegend immateriellen, kulturellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen für andere Wirtschaftszweige, unternehmens- und wirtschaftspolitisch meist undifferenziert oder nur in Teilsegmenten wahrgenommen. Das gilt auch für die Stärke der Branche als Innovationstreiber, Ideen- und Impulsgeber sowie als Dienstleister für andere. Die auf einem kreativen und schöpferischen Akt beruhende Wertschöpfung oder auch als Softinnovation bezeichneten Tätigkeiten beruhen vor allem auf wissenschaftlichen, wissensorientierten, sozialen, organisatorischen, kulturellen, ästhetischen und interdisziplinären Talenten, Werten und Leistungen. Diese Fähigkeiten und Fertigkeiten der angewandten Kreativität in den Unternehmen der Kulturwirtschaft sollen für das Wirtschaftswachstum stärker genutzt werden. Seit dem Start der Bundesinitiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ im Jahr 2008 und den Aktivitäten in den Bundesländern gelingt es zunehmend, den Stellenwert der Branche als Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor sowie ihren Beitrag zur Bruttowertschöpfung erfolgreich in die öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung zu bringen. Drucksache 6/2684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die vorhandenen Förderinstrumente der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern sind auch für die Bedarfe der Unternehmen und Selbständigen der Branche geöffnet. Es besteht bis auf wenige Ausnahmen bei der Investitions- und Projektförderung kein Förderausschluss der Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges. Ein Bedarf besteht allerdings darin, Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Innovationen und kreativen Ideen der Branche mit Unterstützung der Kreditwirtschaft zu verbessern. Viele Unternehmen der Branche haben nach wie vor erhebliche Probleme, ihre Ideen und Projekte zu finanzieren und umzusetzen. Die Schaffung neuer und zusätzlicher Förderinstrumente für die Branche ist in MecklenburgVorpommern und auch in den anderen Bundesländern nicht notwendig. 2. Welche Erkenntnisse, Erhebungen oder Studien liegen der Landesregierung zu ausgewählten Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vor? 2009 beteiligte sich das damalige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern an der Erarbeitung des „Leitfadens für die länderübergreifende Erfassung und Auswertung vergleichbarer statistischer Daten zur Kultur- und Kreativwirtschaft “. Dieser Leitfaden war eine wichtige Grundlage für die regelmäßige bundesweite und länderübergreifende Vergleichbarkeit und Veröffentlichung kulturwirtschaftlicher Daten, beispielsweise die Anzahl der Unternehmen in den Teilmärkten, Umsätze und Anzahl der Erwerbstätigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung keine weiteren Studien zu ausgewählten Teilmärkten oder der Gesamtbranche in Auftrag gegeben. Für die Arbeit und Argumentation wurden und werden die veröffentlichten Berichte und Studien der Bundesregierung und deren Ergebnisse und Empfehlungen genutzt und landesweit bekannt gemacht. Dies sind unter anderem folgende Erhebungen, Studien und Veröffentlichungen: - BMWi, Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, Berlin 2009, - dito, Fortschreibungsberichte bis 2012, - BMWi, Monitoring zu ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft, Berlin 2011, - BMWi, Das Handwerk in der Kultur- und Kreativwirtschaft, Berlin 2011, - BMWi. Alles, nur kein Gründer? Tipps für Gründerinnen, Gründer und Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft, Berlin 2012, - BMWi, Die Kultur- und Kreativwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungs- kette, Berlin 2012, - BMWi, Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen des öffentlich geförderten und intermediären Kultursektors, Berlin 2012. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2684 3 3. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen der Kultur-und Kreativszene und der Immobilienwirtschaft zu verbessern, insbesondere bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Präsentationsräumen? In aller Regel suchen die Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft nach Standorten und Räumlichkeiten, die bestimmte Anforderungen wie attraktive Lage, Erreichbarkeit, Bekanntheit, Bausubstanz, Miete, temporäre Verfügbarkeit, Gestaltung und technische Infrastruktur besitzen. Zu den Standortfragen sind Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern und/oder Immobiliengesellschaften nötig. Diese Prozesse und Verhandlungen sind durch übergeordnetes Interesse und Einflussnahmen der Landesregierung nicht lösbar oder beeinflussbar. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern setzt jedoch die vorhandenen Förderinstrumente der Städtebau-, Wirtschaftsförderung, der Denkmalpflege und Kulturförderung zur Unterstützung und Entwicklung der kulturellen und kulturwirtschaftlichen Szene sowohl im ländlichen wie auch im städtischen Bereich bereits gezielt ein, um derartige Standorte, Immobilien, Quartiere, Standortbrachen und sanierungsbedürftige Objekte auch dem kulturellen, kulturwirtschaftlichen und kulturtouristischen Markt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es erfolgreiche Förderbeispiele, unter anderem aus der Städtebauförderung. Letztlich können eine aktive Kultur- und Kreativszene und sogenannte kreative Zentren nur auf lokaler und regionaler Ebene, durch privates, gemeinnütziges und öffentliches Engagement und im konkreten Zusammenwirken aller Akteure und Projektträger entstehen. Die Landesregierung sowie landeseigene Gesellschaften als Eigentümer von Immobilien, denkmalgeschützten Objekten und Liegenschaften könnten den speziellen Bedürfnissen der Branche nach solchen Nutzungsmöglichkeiten in landeseigenen Objekten zukünftig eine noch höhere Aufmerksamkeit schenken. Aber auch hier gibt es bereits positive Beispiele für multifunktionale Nutzungen und Nachnutzungen dieser Immobilien und Liegenschaften durch die Kulturwirtschaft. 4. Welche Maßnahmen beurteilt die Landesregierung als hilfreich, um die Verständigung der regionalen Akteure in den Bereichen Kulturförderung und Tourismusentwicklung zu verbessern und auf welche Weise unterstützt sie diese? Kulturförderung stellt grundsätzlich auch einen Beitrag zur Tourismusentwicklung dar. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Musik, Museen, Galerien, Theater, Orchester und die Denkmalpflege. Beachtung finden gemeinsame Initiativen wie beispielsweise die „Wege zur Backsteingotik“ und die daraus entstandene Kultur- und Tourismusroute „Europäische Route der Backsteingotik“, die „Klosterroute“ oder thematische Ausstellungen in den mehr als 200 Museen und landeseigenen Immobilien, zum Beispiel in den Schlössern. Aktionen wie „Kunst offen“, „Kunst heute“, der „Tag des offenen Denkmals“ oder die zahlreichen lokalen Kulturveranstaltungen und Events in der Tourismussaison sind besonders geeignet, regionale Akteure zu motivieren und einzubeziehen. Drucksache 6/2684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Mehrheit der touristischen Gäste und Urlauber wählt Urlaubsziele auch nach deren kultureller Attraktivität und nutzt kulturelle Ereignisse, Veranstaltungen und Erlebnisse. Mecklenburg-Vorpommern ist eine kulturtouristisch besonders beliebte und attraktive Region in Deutschland. Kulturtourismus wurde und wird gezielt gefördert. Die Verbesserung der Datengrundlage über das kulturelle Potential auf lokaler und regionaler Ebene wird als hilfreich angesehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus arbeitet beispielsweise bei der Neupositionierung des Kulturportals mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammen. Besonders wichtig ist dabei die technische Kompatibilität zwischen den touristischen und kulturellen Termin- und Veranstaltungskalendern und deren Aktualität. Über das Markensegment „Genuss & Kultur“ bewerben die Tourismusverbände die kulturellen Angebote in den Regionen. Die spezifischen Stärken, Profile, und Strukturen der Kunst und Kultur sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft könnten im Rahmen der Image-, Standort- und Marketingmaßnahmen der verschiedenen landesweit tätigen Akteure im Land noch besser gemeinsam erschlossen und vermarktet werden. Diese weitere Professionalisierung wird angestrebt. Mit Hilfe der Instrumente der Wirtschaftsförderung werden gewerbliche Investitionen der Tourismusunternehmen und Investitionen in die kommunale bzw. wirtschaftsnahe touristische Infrastruktur unterstützt. Die Förderung von Kunst und Kultur unter Trägerschaft der öffentlichen Hand und/oder nicht öffentlicher Projektträger erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 5. Wie stellt sich die interministerielle Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Kultur- und Kreativwirtschaft in MecklenburgVorpommern dar? Die fachliche Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Kultur- und Kreativwirtschaft ist federführend im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus angesiedelt. Die interministerielle Zusammenarbeit und Abstimmung erfolgt themen-, einzelfall- und projektbezogen . Eine institutionalisierte ressortübergreifende Arbeitsgruppe existiert nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2684 5 6. Welche Zuständigkeiten haben die jeweiligen Ministerien für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Unterstützung und Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern? Die administrative Zuständigkeit für die erwerbswirtschaftlichen Bereiche der Branche und klassischen Förderinstrumente der Wirtschaftsförderung und Städtebauförderung sind im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Für das Branchensegment und Thema der Medienpolitik/Medienwirtschaft liegt die Zuständigkeit in der Staatskanzlei. Für die Unterstützung und Förderung der Themen Existenzgründung, Gründergeschehen und Arbeitsmarktförderung ist das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zuständig. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert ausschließlich Projekte und Initiativen von öffentlichen und/oder nicht öffentlichen Trägern auf der Grundlage der Richtlinie zur Projektförderung im kulturellen Bereich. Andere Ministerien der Landesregierung werden interdisziplinär, thematisch und/oder fallweise einbezogen und/oder direkt durch die Unternehmen angefragt. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Kultur- und Kreativwirtschaft“ aus Vertretern der Ressorts und Akteuren der Kulturwirtschaft - wie beispielsweise Kammern, Unternehmen, Hochschulen - zu gründen, um Strategien und Handlungsschwerpunkte zum Thema „Kultur- und Kreativwirtschaft “ zu entwickeln und wie sollte sich diese Arbeitsgruppe personell zusammensetzen? Die Entwicklung, Schwerpunktsetzung und Sichtbarkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft sollte sich durch die Branche selbst, durch ihre eigenen Verbände und Strukturen und möglichst ohne administrative Vorgaben und Einflussnahme der Landesregierung vollziehen. Als Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Februar 2014 das landesweite Projekt „Kreativmacher Mecklenburg-Vorpommern - ausgezeichneter Unternehmergeist“ (Laufzeit 2014 - 2015) gestartet. Dieses Förderprojekt soll vorhandene Strukturen und Netzwerke der Branche stärken, Unternehmen und ihre Produkte sichtbarer machen, soll beraten und neue Unternehmensideen und Konzepte zur Umsetzung bringen. Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sollen darüber auch verstärkt Informationsveranstaltungen zum Thema Gründung und Förderung der Branche, Foren und regionale Anlaufadressen mit und für die Branche angeboten werden. Drucksache 6/2684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie haben sich Umsätze, Bruttowertschöpfung, Beschäftigten- und Unternehmenszahlen in den einzelnen Teilmärkten (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt der Darstellenden Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Games-Industrie und Kunsthandwerk) in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 entwickelt? Die verfügbaren statistischen Angaben (Quellen: Statistisches Amt M-V, Bundesagentur für Arbeit) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Cluster WZ08 30.06.2010 2010 30.06.2011 2011 Betriebe SvB AO Umsatz Betriebe SvB AO Umsatz Summe der Cluster (bereinigt um Doppelzählungen) 1.363 9.744 655 1.378 9.788 713 Musikwirtschaft 34 750 39 40 747 43 Buchmarkt 92 624 40 93 610 32 Kunstmarkt 136 636 29 145 677 31 Filmwirtschaft 60 216 21 63 223 24 Rundfunkwirtschaft 17 535 6 19 530 7 Markt für darstellende Künste 40 1.530 34 46 1.523 35 Designwirtschaft 308 1.080 83 300 1.089 89 Architekturmarkt 271 1.055 109 265 1.073 126 Pressemarkt 197 1.523 245 203 1.530 263 Werbemarkt 209 841 64 209 859 70 Software-/Game-Industrie 168 1.444 83 167 1.452 88 Sonstiges 58 1.020 3 57 989 14 Cluster WZ08 30.06.2012 30.06.2013 Betriebe SvB AO Betriebe SvB AO Summe der Cluster (bereinigt um Doppelzählungen) 1.368 9.816 1.357 9.800 Musikwirtschaft 39 727 41 732 Buchmarkt 94 596 96 568 Kunstmarkt 150 693 139 660 Filmwirtschaft 59 218 56 229 Rundfunkwirtschaft 18 566 16 555 Markt für darstellende Künste 48 1.544 53 1.535 Designwirtschaft 300 932 299 954 Architekturmarkt 253 1.041 273 1.095 Pressemarkt 189 1.492 183 1.408 Werbemarkt 215 702 207 707 Software-/Game-Industrie 180 1.641 169 1.725 Sonstiges 58 1.006 56 999 Anmerkungen: Betriebe = Betriebsstätten mit SvB gemäß Beschäftigungsstatistik SvB = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort gemäß Beschäftigungsstatistik Umsatz = Umsatz aus Lieferungen und Leistungen gemäß Umsatzsteuerstatistik, in Mio. Euro, soweit Angaben verfügbar; Angaben für 2012 und 2013 liegen (noch) nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2684 7 9. Welche Angebote der Nachgründungsförderung (länger als 5 Jahre am Markt) stehen den freiberuflich und einzelunternehmerisch tätigen Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung? Grundsätzlich stehen auch dafür die vorhandenen Förderinstrumente und Programme der Landesregierung zur Verfügung. Die Beratungen und Prüfungen erfolgen jeweils einzelfallbezogen . 10. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um das Innovationspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft auch für andere Felder der Gesellschaft und der Wirtschaft nutzbar zu machen? Welche Maßnahmen sind darüber hinaus in der Zukunft geplant? Das Innovations- und Wachstumspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft wird in allen gesellschaftlichen Bereichen genutzt. Es ist notwendig, diesen Bereich und seine Akteure zukünftig noch stärker sichtbar zu machen und gemeinsam mit anderen Branchen und Unternehmen mehr Wertschöpfung zu generieren. Das oben genannte Projekt „Kreativmacher Mecklenburg-Vorpommern - ausgezeichneter Unternehmergeist“ verfolgt auch die Ziele, das Innovationspotenzial der Branche für andere Wirtschaftszweige sichtbarer zu machen und die Zusammenarbeit zu stärken.