Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2690 6. Wahlperiode 11.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Unterstützung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Neben Imkerei, Jagd und Angelfischerei ist für die Koalitionsregierung das Kleingartenwesen eine ökologisch wertvolle Form der Naturnutzung, welche durch die Koalition weiterhin unterstützt wird (vgl. Koalitions- vereinbarung 2011 - 2016, Ziff. 181). 1. Durch welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Landesregierung seit 2012 auf eine Umsetzung o. g. Zielstellung hingewirkt? Kleingärten leisten aus Sicht der Landesregierung insbesondere innerhalb des städtischen Umfeldes einen wichtigen klimatischen und ökologischen Beitrag. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung in Ziffer 181 der Koalitionsvereinbarung für die Unterstützung des Kleingartenwesens als ökologisch wertvolle Form der Naturnutzung ausgesprochen. In Umsetzung dieser Zielstellung wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) beispielsweise im Rahmen eines LEADER-Projektes der LEADER-Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte-Müritz die Initiative „Natur im Garten“ unterstützt. Im Jahr 2012 wurde ein neuer Träger mit der Fortführung dieser Initiative betraut. Diese Initiative fördert ökologisches Handeln und naturgemäßes Gärtnern. Eine wesentliche Zielgruppe der Initiative sind die Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern. Zu den einzuhaltenden Kriterien gehört der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und Pflanzenschutzmittel und auf Torf. Weiterhin müssen bestimmte ökologische Gartenelemente vorhanden sein und bestimmte naturnahe Bewirtschaftungsweisen eingehalten werden. Zu weiteren Maßnahmen wird auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen verwiesen. Drucksache 6/2690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Formen bzw. Möglichkeiten staatlicher Förderung von Klein- gartenanlagen bzw. -vereinen existieren in Mecklenburg-Vorpommern und wie stellt sich deren Inanspruchnahme seit 2012 im Einzelnen dar? 3. Welche Ressorts der Landesregierung unterstützen das Kleingarten- wesen mit welchen finanziellen Zuwendungen und anderen Maß- nahmen seit 2012? Zu 2 und 3 Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die gegenwärtig gültige Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg- Vorpommern wurde im Jahr 2010 verabschiedet. Sie ersetzt die vorherige Richtlinie aus dem Jahr 2007 und ermöglicht so die kontinuierliche Förderung von Kleingartenverbänden in unserem Bundesland. Seit 1999 wurden auf dieser Basis insgesamt 1,18 Mio. Euro Fördermittel für Vereinsheime, Außeneinfriedungen, Kinderspielplätze, Erholungs- und sanitäre Einrichtungen, Anlagen zur Abwasserentsorgung, Pflanzungen von Bäumen und Gehölzen sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ausgereicht, davon 90.000,- Euro im Jahr 2012 und 69.755,- Euro im Jahr 2013. Weiter wurden speziell für die Anpassung der Abwasserentsorgung an den Stand der Technik zusätzliche Fördermittel in Höhe von 148.816,- Euro aus Mitteln der Abwasserabgabe zur Unterstützung von Abwassermaßnahmen in Kleingartenanlagen ausgezahlt, davon 37.382,- Euro im Jahr 2012 und 94.008,- Euro im Jahr 2013. Zusätzlich wurden die Schulungskosten für über 100 Mitglieder von Kleingartenvereinen übernommen, die zu Dichtheitsprüfern für vorhandene Abwasseranlagen ausgebildet wurden. Das Landesmarketing unterstützt den Verein „Offene Gärten Mecklenburg-Vorpommern“ e. V., dem über 140 Gärten landesweit angeschlossen sind, seit 2012 bei der Vorbereitung und Durchführung der Aktion „Offene Gärten in Mecklenburg-Vorpommern“ aus Mitteln des EFRE in Höhe von insgesamt 2.000 Euro. Darüber hinaus sind Kleingartenvereine mögliche Zuwendungsempfänger für Förderungen aus der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz (Klimaschutz-Förderrichtlinie) und der Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutz-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutz-Darlehensprogramm) des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Es wurden allerdings seit 2012 keine Anträge gestellt und daher an Kleingartenvereine weder Zuschüsse noch Darlehen aus den vorbezeichneten Programmen ausgereicht. In steuerlicher Hinsicht gelten die allgemeinen gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsätze. Danach können Kleingartenvereine wegen der Förderung des gemeinnützigen Zwecks der Kleingärtnerei nach § 52 Absatz 2 Nr. 23 Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt werden. Sie sind dann – mit Ausnahme von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2690 3 Darüber hinaus können - insoweit mittelbar fördernd - insbesondere Zuwendungen an die Vereine als Spende steuermindernd geltend gemacht oder auch nebenberufliche Tätigkeiten im Verein bis zu einem Betrag von 720,- Euro nach § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EStG) einkommensteuerfrei vergütet werden. Zudem wird die Entwicklung des Kleingartenwesens durch den beim LU angesiedelten Landeskleingartenausschuss begleitet. Mitglieder dieses Ausschusses unter der Leitung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sind Vertreter der Landesklein- gartenverbände, des Landtages, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages. Der Landeskleingartenausschuss berät den Minister in grundsätzlichen Fragen des Kleingarten- wesens. 4. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür bzw. dagegen, die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung in einem Landesförderprogramm für das Kleingartenwesen in Mecklenburg-Vorpommern zu bündeln und zu koordinieren? Fördermittel für die Entwicklung des Kleingartenwesens werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V 2010, S. 317) vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ausgereicht. Zuwendungsempfänger sind Kleingartenorganisationen, die die Voraussetzungen nach § 2 des Bundeskleingartengesetzes erfüllen. In den anderen Ressorts bestehen keine Regelungen, die sich speziell an die Kleingarten- organisationen richten. Die Fördermaßnahmen sind dort maßnahmenspezifisch (zum Beispiel Klimaschutz), nicht aber nach speziellen Zuwendungsempfängern ausgerichtet. Sollten verschiedene Mittel (Landesmittel und EU-Strukturfondsmittel, Zuschüsse und Darlehen etc.) zur Förderung des Kleingartenwesens vorgesehen sein beziehungsweise werden, so wären diese Unterstützungen je nach Herkunft der Mittel an verschiedene Voraussetzungen und Pflichten der Zuwendungsempfänger zu knüpfen. Diese in einem Landesprogramm zusammenzufassen, erscheint im Hinblick auf die Lesbarkeit, Verständlichkeit als auch die gegebenenfalls erforderlichen Nachweis- und Berichtspflichten gegenüber der EU- Kommission nicht praktikabel. 5. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Entwicklung des Kleingartenwesens (Mitgliedsverbände, Vereine, Parzellen, nicht organisierte Kleingartenparzellen) seit 2002 dar? Durch die Landesregierung werden dazu keine statistischen Erhebungen durchgeführt, daher können keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. sind nach dessen Angaben aktuell (2014) 67.531 Mitglieder organisiert. Die im Landesverband der Gartenfreunde organisierten Vereine verfügen über 67.973 Kleingartenparzellen. Drucksache 6/2690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Während dort im Jahr 2002 noch 20 Mitgliedsverbände (Kreis- und Regionalverbände) mit insgesamt 84.546 Mitgliedern vereint waren, sind inzwischen vier Verbände ausgetreten. Insofern kann nicht beurteilt werden, ob der Rückgang der Mitglieder allein auf dem Austritt von Kreis- und Regionalverbänden beruht oder ob andere Gründe dafür vorliegen. Insgesamt schätzt der Landesverband die Entwicklung als grundsätzlich stabil ein, wobei nicht außer Acht gelassen wird, dass es in bestimmten ländlichen Regionen sowie auch im Ostteil unseres Bundeslandes ernstzunehmende Probleme durch die demografischen Veränderungen gibt. Weitere Angaben anderer Verbände liegen der Landesregierung nicht vor. 6. In welchem Maße sind Kleingartenanlagen gegenwärtig von Leer- stand betroffen? a) Inwiefern wirken die von der Landesregierung 2002 ausgemachten Problemfelder (vgl. Landtagsdrucksache 3/2920, S. 4) heute auf den Verpachtungsgrad? b) Welche darüber hinausgehenden Umstände beeinflussen nach Kenntnis der Landesregierung die Leerstandsentwicklung? c) Inwieweit ist die von der Landesregierung 2002 ausgemachte Ten- denz, wonach sich wieder mehr junge Familien um einen Klein- garten bemühen, von Bestand und geeignet, der Leerstands- problematik nachhaltig zu begegnen? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor. Nach Angaben des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. verzeichnen die dort organisierten Kleingartenverbände einen durchschnittlichen Leerstand in Höhe von etwa 5 %. Zu 6 a) Die damals festgestellten Probleme wirken nach wie vor. Inzwischen werden jedoch regional auch Kleingärten mit normalem Ausstattungsgrad zur Neuverpachtung angeboten und es stehen geräumte Parzellen zur Verfügung, so dass auch einkommensschwache Bevölkerungs- schichten einen Garten pachten können. Außerdem ist in der nachwachsenden Generation, insbesondere bei jungen Familien mit Kindern in wirtschaftlich besser gestellten Regionen, das Interesse an Kleingärten deutlich gestiegen. Zu 6 b) Die zunehmende Konzentration der Bevölkerung im Bereich von Oberzentren führt zusammen mit der Überalterung in stadtferneren Siedlungsgebieten dazu, dass Kleingärten nicht mehr neu verpachtet werden können. Auch die Aufgabe von Militärstandorten hat in den betroffenen Regionen zu einer sinkenden Bevölkerungszahl und einem Rückgang der Nachfrage nach Kleingärten geführt, insbesondere wenn diese Standorte keiner anderen Nutzung zugeführt werden konnten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2690 5 Zu 6 c) Die steigende Zahl der Verpachtungen an junge Familien wird nach Einschätzung der Landesregierung nur regional dazu beitragen können, der Leerstandsproblematik nachhaltig zu begegnen. Es wird auf die vorstehenden Antworten verwiesen. 7. In welchen Kommunen des Landes existieren Kleingartenbeiräte und/ oder Kleingartenentwicklungskonzepte? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Haben in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 Kleingartenvereine ihre kleingärtnerische Gemeinnützigkeit aufgrund aus Leerstand resul- tierender oder anderer Gründe verloren (ggf. Anzahl und Ursachen angeben)? Nein, es haben seit 2012 keine Kleingartenvereine ihre Anerkennung der Gemeinnützigkeit verloren. 9. Inwiefern sind nach Auffassung bzw. Erfahrungen der Landes- regierung die (staatlich geförderte) Einrichtung von Schul-, Lehr-, Senioren- und anderen Gemeinschaftsgärten geeignet, dem Leer- standsproblem in Kleingartenvereinen des Landes spürbar entgegen- zuwirken? Die Einrichtung von Schul-, Lehr-, Senioren- und anderen Gemeinschaftsgärten wirkt sich nach Einschätzung der Landesregierung positiv auf die Leerstandsproblematik in Klein- gartenanlagen aus. Gerade Schulgärten tragen dazu bei, dass Kinder bereits früh eigene Erfahrungen im Umgang mit vielfältigen Gartenarbeiten machen können. Diese Erfahrung motiviert möglicherweise die Schülerinnen und Schüler, im späteren Leben einen Kleingarten zu übernehmen und zu bewirtschaften. Eine generelle Lösung der Leerstandsproblematik ist damit jedoch nicht zu erreichen. Zudem sind bei anderweitiger Nutzung von Kleingärten die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes zu berücksichtigen. Drucksache 6/2690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Welche rechtlichen, finanziellen, demographischen und anderen Rahmenbedingungen stellen das Kleingartenwesen in Mecklenburg- Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung seit 2012 vor besondere Herausforderungen und wie wurde die Förderung des Kleingartenwesens durch das Land hierauf im Einzelnen eingestellt? Die Ausrichtung der Förderpolitik der Landesregierung erfolgt stets unter Berücksichtigung der sich verändernden rechtlichen, finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen. Dies gilt auch für den Bereich des Kleingartenwesens. So wurden beispielsweise zur Anpassung der Abwasserentsorgung an den Stand der Technik in den letzten beiden Jahren zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Die Förderung des Kleingarten- wesens wird in diesem Sinne fortgesetzt, die dafür notwendigen Mittel sind in der mittel- fristigen Finanzplanung berücksichtigt worden.