Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2692 6. Wahlperiode 04.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherung der Hebammenversorgung und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf meine beiden Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/1206 und 6/2309. Sie geht grundlegend davon aus, dass die Sicherung der Wahlfreiheit für werdende Eltern in unserem Bundesland ein wichtiges Anliegen auch der Landesregierung ist. 1. Wie viele Hebammen sind in Mecklenburg-Vorpommern in Kliniken, Ämtern oder bei Trägern angestellt tätig (bitte nach Klinik, Amt bzw. Träger sowie Stundenbudget aufschlüsseln)? Am 31.12.2012 waren 117 Hebammen in Krankenhäusern des Landes angestellt. Eine Aufteilung auf die einzelnen Kliniken und Erkenntnisse über den Stundenumfang, den die einzelnen Hebammen leisten, liegen nicht vor. Außerdem waren 182 Hebammen freiberuflich tätig. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 58 Familienhebammen. 2. Wie viele Hebammen sind zusätzlich zu ihrer Anstellung freiberuflich tätig? Am 31.12.2012 waren 105 Hebammen zusätzlich zu ihrer Anstellung freiberuflich tätig. Drucksache 6/2692 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele der freiberuflichen Hebammen bieten Geburtshilfe, Geburtshausgeburten und Hausgeburten an (bitte regional, nach Landkreisen und kreisfreien Städten, aufschlüsseln)? Die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen im Land wird einmal jährlich erfasst. Hebammen, die Hausgeburten anbieten, werden separat ausgewiesen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Hausgeburtshilfe und Geburtshausgeburtshilfe. Landkreis/kreisfreie Stadt Zahl der hauptberuflich freiberuflich tätigen Hebammen davon Hebammen mit Hausgeburten Zahl der nebenberuflich freiberuflich tätigen Hebammen Hansestadt Rostock 42 3 20 Landeshauptstadt Schwerin 7 4 17 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 32 5 21 Landkreis Rostock 20 1 6 Landkreis Vorpommern Rügen 27 3 19 Landkreis Nordwestmecklenburg 10 0 1 Landkreis Vorpommern Greifswald 14 1 5 Landkreis Ludwigslust Parchim 30 0 16 Mecklenburg-Vorpommern 2012 182 17 105 4. Wie viele Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen gibt es, die Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von der Verbandszugehörigkeit für Geburtshilfe versichern? Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2692 3 5. Wie haben sich seit dem Jahr 2005 die Beiträge für die Versiche- rungen entwickelt, die eine Hebamme abschließen muss, um in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden zu können (Angaben bitte aufschlüsseln nach Beiträgen von Hebammen, die Geburtshilfe anbieten sowie Beiträgen von Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten)? Nach Angaben des Berufsverbandes sind die Beiträge für die Versicherungen seit dem Jahr 2005 kontinuierlich angestiegen. Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Beiträge von Hebammen, die Geburtshilfe anbieten beziehungsweise nicht anbieten, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Da die Hebammen ihre Verträge bundesweit über die Berufsverbände als Gruppenverträge aushandeln, ist davon auszugehen, dass die dort ausgehandelten Konditionen auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten. 6. Welche Entwicklung der Versicherungsbeiträge erwartet die Landesregierung zukünftig? Nach Aussagen des Berufsverbandes sind weitere Haftpflichterhöhungen für Juli 2014 und Juli 2015 angekündigt. 7. Wie viele Hebammen haben seit dem Jahr 2005 eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen (bitte zusätzlich zur Nennung der Gesamtzahl aufschlüsseln nach den Kategorien Geburtshilfe, Geburtshausgeburtshilfe und Hausgeburtshilfe)? Zahl der Hebammen, die ihre freiberufliche Tätigkeit in den Gesundheitsämtern neu angemeldet haben Zahl der Hebammen, die eine Tätigkeit mit Geburtshilfe neu angezeigt haben 2005 - - 2006 - 5 2007 11 - 2008 29 3 2009 11 - 2010 11 8 2011 2 - 2012 10 - Eine Differenzierung nach Geburtshilfe, Geburtshausgeburtshilfe und Hausgeburtshilfe ist nicht möglich. Drucksache 6/2692 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie viele Hebammen haben seit dem Jahr 2005 ihre Tätigkeit vor Erreichen des Rentenalters eingestellt? Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Sind der Landesregierung Gründe für die vorzeitige Einstellung der Berufstätigkeit bekannt? Siehe Antwort zu Frage 8. 10. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass die Stärkung der Hebammenbegleitung von Beginn der Schwangerschaft an zu einer Senkung der Anzahl an Kaiserschnittentbindungen beitragen kann? Falls ja, plant die Landesregierung vor diesem Hintergrund entsprechende unterstützende Maßnahmen? Der Landesregierung liegen keine Gutachten vor, die diese Aussage bestätigen. Die Kaiserschnittrate in Mecklenburg-Vorpommern liegt im Ländervergleich unter dem Bundesdurchschnitt.