Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2694 6. Wahlperiode 11.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datensicherheit im Zeitalter des NSA-Skandals und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Soweit in den nachfolgenden Fragen von Daten gesprochen wird, geht die Landesregierung davon aus, dass personenbezogene Daten gemeint sind. Im Übrigen macht sich die Landesregierung die von den Fragestellern vorgenommene Bewertung des „NSA-Skandals" aufgrund des hier vorliegenden Kenntnisstandes nicht zu eigen. Dies vorangestellt, beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mit Hilfe von Programmen wie PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE ist noch immer nicht vollständig geklärt. Zahlreiche Anbieter von Kommunikations- dienstleistungen, deren Server in den USA stehen, verarbeiten personen- bezogene Daten der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Daten sind nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von der umfassenden und anlasslosen Überwachung personen- bezogener Daten durch US-amerikanische Geheimdienste auf dem Terri- torium der USA mitbetroffen. Daneben sei noch immer unklar, ob bundesdeutsche Stellen anderen Staaten rechtswidrig personenbezogene Daten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt und ob bundesdeutsche Stellen rechtswidrig erlangte Daten für eigene Zwecke genutzt hätten. Mit Schriftsatz vom 3. Februar 2014 haben nun die Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club und der Verein Digitalcourage beim General- bundesanwalt Strafanzeige wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit nach § 99, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs nach den §§ 201 ff. sowie Strafvereitelung nach § 258 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter anderem gegen die Bundeskanzlerin, den Bundesinnenminister, den Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz erstattet. Drucksache 6/2694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Geschäftsbereiche der Landesregierung verarbeiten Daten auf Servern, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden (bitte nach Geschäftsbereich, Serverstandort und Zweck der Daten- verarbeitung angeben)? Die Landesregierung verarbeitet keine personenbezogenen Daten auf Servern, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. 2. Hat die Landesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Behörden nach der Aufdeckung des NSA-Skandals die von ihr vorgenommenen Datenübermittlungen ins Ausland auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 2, 2 a) und 2 b) Frage 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Datenübermittlungen werden stets auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Daher bestand für eine weitere Überprüfung kein Anlass. 3. Hat die Landesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Behörden nach der Aufdeckung des NSA-Skandals geprüft, ob die von ihr an bundesdeutsche Stellen übermittelten personenbezogenen Daten anderen Staaten rechtswidrig zur Verfügung gestellt wurden? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? 4. Hat die Landesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Behörden nach der Aufdeckung des NSA-Skandals geprüft, ob sie rechtswidrig erlangte Daten nutzen oder genutzt haben? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 3, 3 a), 3 b), 4, 4 a) und 4 b) Fragen 3, 3 a), 3 b), 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass jemals an bundesdeutsche Stellen übermittelte personenbezogene Daten anderen Staaten rechtswidrig zur Verfügung gestellt wurden. Zugleich liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass die Landesregierung rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten nutzt oder genutzt haben könnte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2694 3 Im Übrigen hat es bislang auch keinerlei Veranlassung gegeben, an der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten in bundesdeutschen Stellen zu zweifeln. 5. Wie bewertet die Landesregierung den unter anderem gegenüber dem Leiter der hiesigen Verfassungsschutzbehörde erhobenen Vorwurf der verbotenen Geheimdiensttätigkeit nach § 99, der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs nach den §§ 201 ff. sowie der Strafvereitelung nach § 258 StGB? Die Landesregierung nimmt keine Stellung zu laufenden Verfahren der Strafverfolgungs- behörden