Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2695 6. Wahlperiode 20.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bewegungsgeld“ für Polizeibeamte im Außendienst oder für Informanten? und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die mit den Fragen 3, 5, 6 und 7 der Kleinen Anfrage erbetenen Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dementsprechend legt der Haushaltsplan 2014/2015 für den Titel 547.01 auch einen entsprechenden Prüfungsvorbehalt gemäß § 88 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) fest. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Allerdings würde die Offenlegung der mit den Fragen 3, 5, 6 und 7 erbetenen Informationen es insbesondere Banden der schweren und Organisierten Kriminalität ermöglichen, Rückschlüsse auf polizeiliche Einsatzkapazitäten im Bereich dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu ziehen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Banden der schweren und Organisierten Kriminalität könnten sich bei Kenntnis der Daten darauf einstellen, durch eine entsprechend hohe Bezahlung von Mittätern und Gehilfen der Weitergabe von Informationen vorzubeugen und gegebenenfalls vertrauliche Zeugen durch ein Mitbieten abwerben. Die Landesregierung hat insoweit alle Handlungen zu unterlassen, durch die die polizeilichen Kapazitäten zur Inanspruchnahme von Informanten und die staatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung insbesondere schwerer und schwerster Kriminalitätsformen erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe befürchten, dass die wirksame Abwehr von Gefahren und die Bekämpfung von Straftaten beeinträchtigt würden und hierdurch dem Wohl des Landes Mecklenburg-Vorpommern Nachteile zugefügt würden. Drucksache 6/2695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In Einzelplan 04, Kapitel 06 sind unter dem Titel 459.64 für „Pauschalabfindungen “ in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 192.100 Euro vorgesehen . In den Erläuterungen des Haushaltsplanentwurfes hieß es dazu, veranschlagt sei eine pauschale Aufwandsentschädigung (Bewegungsgeld ) für Mitarbeiter der Schutz- und Kriminalpolizei. In der Sitzung des Innenausschusses am 26. September 2013, in der der Einzelplan 04 beraten wurde, unterrichtete die Landesregierung die Ausschussmitglieder, Bewegungsgeld erhielten nur solche Mitarbeiter, die im Außendienst tätig seien, zum Beispiel, um Informanten etwas zuzustecken. Auf die Frage, ob an bestimmte Informanten regelmäßig Geld ausgereicht werde, hieß es, dass natürlich auch solche Mittel zur Verfügung stünden. Auf die dann im Rahmen der Kleinen Anfrage Drucksache 6/2297 gestellte Frage, wie viele Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei in den letzten drei Jahren mehr als zwei Zahlungen aus diesem Titel erhalten hätten, antwortete die Landesregierung, Informanten erhielten aus dem Titel 459.64 keine Zahlungen. 1. Aus welchem Haushaltstitel werden Gelder an Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei ausgezahlt? Gelder an Informanten werden aus dem Titel 0406 547.01 ausgezahlt. 2. Aus welchem Haushaltstitel werden Belohnungen für sachdienliche Hinweise im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung ausgezahlt? Soweit Auslobungen durch Polizeibehörden ausgesetzt werden, gehen diese zu Lasten des Titels 0406 547.64. 3. An wie viele Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei wurden in den letzten fünf Jahren Gelder ausgezahlt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2695 3 4. In welcher Gesamthöhe wurden in den letzten fünf Jahren Gelder an Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei ausgezahlt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Die Antwort ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Betrag (in Euro) 5.167 12.058 6.890 5.765 14.400 5. An wie viele Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei wurde in den letzten fünf Jahren mehr als einmal Geld ausgezahlt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? 6. An wie viele Informanten der Schutz- und Kriminalpolizei wurde in den letzten fünf Jahren regelmäßig (mehr als zwei Mal) Geld ausgezahlt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? 7. Wie hoch war die höchste Summe, die ein Informant der Schutz- und Kriminalpolizei in den letzten fünf Jahren innerhalb eines Jahr und insgesamt über den Zeitraum von fünf Jahren erhalten hat? Zu 5, 6 und 7 Die Fragen 5, 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Wie lassen sich die widersprüchlichen Antworten der Landesregierung auf die zunächst im Innenausschuss (vgl. Wortprotokoll vom 26. September 2013) und dann noch einmal im Rahmen der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2297 gestellten Frage erklären? Bei der Erörterung im Innenausschuss wurde versehentlich von der falschen Annahme ausgegangen, dass es sich beim entsprechenden Titel 459.64 für „Pauschalabfindungen“ auch um den Titel für Zahlungen an Informanten handelt.