Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2697 6. Wahlperiode 31.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Theater-Erlass der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie lautet der vollständige Inhalt des neuen Erlasses zur Finanzierung der Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Der Auszahlungserlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Zuweisungen an Theater und Orchester gemäß § 7 Absatz 5 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) für die Jahre 2014 und 2015 ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Wie wurde die Höhe der Förderbeträge für die einzelnen Theater und Orchester jeweils ermittelt (bitte sowohl den allgemeinen Berechnungsgrundsatz als auch die exakte Berechnung angeben)? Der jeweilige Förderbetrag ergibt sich aus dem Durchschnittswert der vergangenen drei Jahre am jeweiligen Standort. Zieht man von dieser Gesamtsumme die gemäß § 16 Absatz 4 Finanzausgleichgesetz Mecklenburg-Vorpommern vergebenen Mittel des Ministeriums für Inneres und Sport sowie die Pauschalzuweisungen an die Einsparten- und Bespieltheater ab, erhält man die jeweilige Zuweisungssumme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Theater- und Orchesterstandort in den Jahren 2014 und 2015. Die Berechnungstabelle ist als Anlage 2 beigefügt. Drucksache 6/2697 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie begründet sich die Differenz zu der Erstattung im Vorjahr (bitte nach Theaterstandort getrennt angeben)? Bei den Theatermitteln in den Jahren 2014 und 2015 handelt es sich um Zuweisungen und damit um keine Erstattungen. Die Differenz ergibt sich aus dem in Frage 2 geschilderten Berechnungsmodus. Die Theater- und Orchesterstandorte erhalten erstmals für zwei Jahre verlässliche Zuweisungssummen, da bisher die Festlegung der Zuweisungssumme jährlich schwankte. 4. Nach welchen Kriterien sollen ab dem Jahr 2016 die Mittelzuweisungen erfolgen? Ab dem Jahr 2016 werden die Zuweisungen des Ministeriums für Inneres und Sport voraussichtlich weiterhin nach einwohnerbezogenen Kriterien vergeben. Die darüber hinaus durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergebenen 24,9 Millionen Euro ab dem Jahr 2016 sind reine Landesmittel und werden als Zuwendungen ausgereicht. Gemäß Punkt 5.5 werden die Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Theater und Orchester rechtzeitig vor dem Hintergrund des Umstrukturierungsprozesses verhandelt. Grundlagen der Mittelverteilung werden ausschließlich die Festlegungen im Rahmen eines landesweiten Konzeptes für Theater- und Orchesterstrukturen und das Erreichen der festgelegten Zielstellungen sein. Die Mittel werden unabhängig von finanzausgleichsrechtlichen Erwägungen verteilt und sind nicht mehr an die damit einhergehenden Kriterien oder die Berechnungen, die Grundlage des Erlasses 2014/2015 sind, geknüpft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2697 3 Anlage 1 Auszahlungserlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Zuweisungen an Theater und Orchester gemäß § 7 Absatz 5 des Finanzausgleichsgesetzes MecklenburgVorpommern für die Jahre 2014 und 2015 Zur Förderung der Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt das Land in den Jahren 2014 und 2015 erneut je 35,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die kommunalen Träger von Theatern und Orchestern erhalten nach dem am 11.12.2013 beschlossenen Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MecklenburgVorpommern (FAG M-V) gemäß § 16 Absatz 4 zum 01.01.2014 Zuweisungen in Höhe von 10,9 Millionen Euro, die nach der Einwohnerzahl der Verflechtungsbereiche der Oberzentren verteilt werden. Darüber hinaus wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 7 Absatz 5 FAG M-V ein Betrag in Höhe von 24,9 Millionen Euro für die Bildung langfristig tragfähiger Theater- und Orchesterstrukturen übertragen. Dieser Erlass regelt die Verteilung der übertragenen Mittel durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Grundsätze Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Ministeriums für Inneres und Sport vom 1. Juni 2010 (FAG-Theatererlass 2010 bis 2013) läuft am 31.12.2013 aus. Die Verteilung von 24,9 Millionen Euro an die Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nunmehr über diesen Auszahlungserlass festgesetzt. Jede Zuweisung im Wege eines Finanzausgleichs steht unter einem allgemeinen Willkürverbot . Selbstgesetzte Maßstäbe sind durch den Gesetzgeber nur aus einleuchtenden Gründen zu verlassen und dürfen keine widersprüchlichen Ausgleichsergebnisse hervorrufen. Ferner sind sprunghafte Abstufungen von einigem Gewicht untersagt. Aus diesem Grund ist die Mittelverteilung an den FAG-Zuweisungen der vergangenen Jahre orientiert. Die Mittelverteilung für die Jahre 2014 und 2015 knüpft unmittelbar an den Durchschnitt der Zuweisungssummen 2011 bis 2013 des § 19 FAG M-V (a. F.) an die jeweiligen Träger der Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern an. Die Zuweisungssummen für die Jahre 2011 bis 2013 wurden auf Grundlage des gemeinsamen FAG-Theatererlasses 2010 bis 2013 vom Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgesetzt. Das Berechnungsverfahren für diese Jahre ist den Trägern bekannt, die gewählten Maßstäbe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der jeweilige Zuweisungsbetrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergibt sich aus dem Durchschnittswert der FAG-Zuweisungen in den Jahren 2011 bis 2013 abzüglich der geplanten Zuweisungen des Ministeriums für Inneres und Sport gemäß § 16 Absatz 4 des am 11.12.2013 beschlossenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V. So werden die sich aus der Einwohnerzuordnung zu den Oberzentren ergebenden unterschiedlichen Zuweisungen in den Jahren 2014 und 2015 ausgeglichen. Anlage 1 erläutert die Herleitung der standortbezogenen Mittelverteilung. Dabei stehen die Zuweisungen des Ministeriums für Inneres und Sport nach § 16 Absatz 4 FAG in der Fassung vom 01.01.2014 für das Haushaltsjahr 2015 unter dem Vorbehalt der abschließenden Festlegung durch das Ministerium für Inneres und Sport. Drucksache 6/2697 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die ermittelten Durchschnittswerte werden für die nächsten zwei Jahre festgeschrieben, um die Planbarkeit an den Theater- und Orchesterstandorten zu erhöhen. Der gemittelte Zahlenwert hat den Vorteil, dass jahresbezogene Abweichungen aufgrund von Besucherschwankungen , Veranstaltungsausfall etc. durch bessere Ergebnisse in anderen Jahren ausgeglichen werden und so der Zuweisung ein realistischer Zahlenwert zugrunde liegt. Als tragfähig anerkannte Kooperationen und Fusionen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 FAG M-V (a. F.) wurden bei der Ermittlung der Durchschnittswerte eingerechnet. Die Kündigung eines abgeschlossenen Kooperationsvertrages durch einen der Vertragspartner bewirkt, dass das Land zu weiteren Zahlungen der festgesetzten Zuweisung an das strukturbestimmende Mehrspartentheater bzw. dessen Träger nicht verpflichtet ist und einen Anspruch auf Rückzahlung des Pauschalbetrages hat, der dem Finanzierungsanteil im laufenden Haushaltsjahr ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung entspricht. 10 Prozent der Zuweisungssumme werden in Abhängigkeit vom Zustandekommen von Zielvereinbarungen und deren Umsetzung zur Sicherung einer landesweit abgestimmten Theater- und Orchesterlandschaft ausgezahlt. Soweit Finanzmittel nicht ausgezahlt oder zurückgefordert werden, fließen diese in einen standortunabhängigen Strukturfonds und werden zur Abfederung von fusionsbedingten Mehrkosten oder Strukturveränderungen eingesetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuweisung besteht nicht. Festsetzungen und Erläuterungen 1. Gegenstand der Förderung 1.1 Die Zuweisung der 24,9 Millionen Euro für die Mehrspartentheater für das Jahr 2014 wird hiermit festgesetzt. Die Zuweisung der 24,9 Millionen Euro für die Mehrspartentheater für das Jahr 2015 steht unter dem Vorbehalt der Neuberechnung nach § 16 Absatz 4 FAG MV für das Haushaltsjahr 2015. 1.2 Die Zuweisung wird mit dem Ziel ausgereicht, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. In Anlehnung an den FAG-Theatererlass 2010 bis 2013 sind dabei insbesondere tragfähige Kooperationen/Fusionen bzw. mit dem Land abgestimmte Maßnahmen zu bevorzugen, die inhaltlich, personell und finanziell tragfähige Strukturen innerhalb der beiden Kulturkooperationsräume sichern. Ein erhebliches Landesinteresse besteht in der Sicherung und Weiterentwicklung eines landesweit ausgewogenen Theater- und Konzertangebotes mit Schauspiel, Ballett, Kinder- und Jugendtheater, Musiktheater und Konzertwesen sowie Niederdeutscher Bühne. Die standortbezogenen Zielstellungen werden in Zielvereinbarungen festgeschrieben. Die Auszahlung von 10 Prozent der festgesetzten Zuweisung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist an das Zustandekommen dieser Zielvereinbarungen und im Folgenden an die Umsetzung der dort festgeschriebenen Zielstellungen gebunden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2697 5 Die Umsetzung der Zielstellungen ist gegenüber dem Land laufend nachzuweisen. Die Träger der Theater und Orchester erstatten dem Land unter dem Vorbehalt anderer Regelungen in den Zielvereinbarungen mindestens zum 31.07.2014 und 31.07.2015 schriftlichen Bericht über die Umsetzung der Zielstellungen. Ab 2016 können sich zudem an den Standorten, mit denen keine Zielvereinbarung zustande kommt, die Zuschüsse in Relation zum geplanten Angebot weiter reduzieren. Diesen Vorbehalt wird das Land nur nach Verhandlungen mit den Trägern der Theater geltend machen. 2. Zuweisungsempfänger 2.1 Zuweisungsempfänger sind Städte und Landkreise, die Träger von Mehrspartentheatern einschließlich der angeschlossenen Orchester sind. 2.2 Zuweisungsempfänger der Pauschalbeträge für die Einsparten- und Bespieltheater sind die Zuweisungsempfänger des jeweils strukturbestimmenden Mehrspartentheaters. 3. Zuweisungen an die Einsparten- und Bespieltheater Die Einsparten- und Bespieltheater des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden auf Grundlage einer anerkannten Kooperation/Fusion mit einem Mehrspartentheater in Form von Pauschalbeträgen gefördert. 3.1 Förderung der Bespieltheater a) Theater Wismar Das Land fördert das Bespieltheater Wismar in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 100.000,00 Euro. b) Ernst-Barlach-Theater Güstrow Das Land fördert das Ernst-Barlach-Theaters Güstrow in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 100.000,00 Euro. 3.2. Förderung der Einspartentheater a) Mecklenburgisches Landestheater Parchim Das Land fördert das Mecklenburgische Landestheater Parchim in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 1.150.000,00 Euro. b) Vorpommersche Landesbühne Anklam GmbH Das Land fördert die Landesbühne Anklam in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 1.250.000,00 Euro. c) Deutsche Tanzkompanie gGmbH Das Land fördert die Deutsche Tanzkompanie gGmbH in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 950.000,00 Euro. Drucksache 6/2697 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Zuweisungen an die Mehrspartentheater a) Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin gGmbH Das Land fördert das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 6.134.841,70 Euro. b) Volkstheater Rostock GmbH Das Land fördert die Volkstheater Rostock GmbH in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 4.705.185,80 Euro. c) Theater Vorpommern GmbH Das Land fördert die Theater Vorpommern GmbH in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 5.493.843,14 Euro. Zuweisungsempfänger ist die Hansestadt Stralsund. d) Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz Das Land fördert die Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz in den Jahren 2014 und 2015 mit einer jährlichen Zuweisung in Höhe von 5.016.129,36 Euro. Zuweisungsempfänger ist die Stadt Neubrandenburg. 5. Verfahren 5.1 Die dem Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur zur Verteilung übertragenen Mittel in Höhe von 24,9 Millionen Euro werden nach Abzug der Pauschalzuweisungsbeträge unter Nummer 3 in Höhe von 3,55 Millionen Euro verteilt. 5.2 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur reicht 90 Prozent der ihm übertragenen Mittel an die Zuweisungsempfänger als Grundbetrag aus. Die verbleibenden 10 Prozent der festgelegten Zuweisungssumme aller Mehrsparten-, Einspartenund Bespieltheater fließen in einen standortunabhängigen Strukturfonds und werden in Abhängigkeit vom Stand der erreichten Ziele mit der letzten Mittelauszahlung des jeweiligen Jahres ausgereicht. Regelt die Zielvereinbarung keine anderen Berichtspflichten , ist hierzu jeweils am 31.07. des Jahres ein Bericht vorzulegen. Von diesen Mitteln kann jeder Träger eines Mehrsparten-, Einsparten- oder Bespieltheaters profitieren , der die Zielstellungen im Rahmen des landesweiten Konzeptes erreicht. Eine Verteilung der Mittel aus diesem Strukturfonds berücksichtigt die Zuordnung der Mehrspartentheater und der ihnen angeschlossenen Einsparten- und Bespieltheater zu Kulturkooperationsräumen gemäß FAG-Theatererlass 2010 bis 2013. Eine Kündigung kulturraumübergreifender Kooperationen kann zu einer kulturraumübergreifenden Umverteilung der Mittel führen. 5.3 Die Auszahlung der Zuweisung erfolgt in jährlich vier Raten, jeweils am 5. Tag eines neuen Quartals. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2697 7 5.4 Bei vorgesehenen Strukturveränderungen im künstlerischen Bereich wie Aufgabe oder Errichtung einer Sparte ist vorab das Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herzustellen. Erfolgt dies nicht, behält sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor, die Zuweisungen auszusetzen, zu kürzen oder teilweise zurückzufordern. 5.5 Aus diesem Auszahlungserlass können keine Aussagen über die künftige Förderung der Theater und Orchester ab dem Jahr 2016 hergeleitet werden. Die Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Theater und Orchester werden rechtzeitig vor dem Hintergrund des Umstrukturierungsprozesses verhandelt. Grundlagen der Mittelverteilung werden ausschließlich die Festlegungen im Rahmen eines landesweiten Konzeptes für Theater- und Orchesterstrukturen und das Erreichen der festgelegten Zielstellungen sein. Die Mittel werden unabhängig von finanzausgleichsrechtlichen Erwägungen verteilt und sind nicht mehr an die damit einhergehenden Kriterien oder die Berechnungen , die Grundlage dieses Erlasses sind, geknüpft. 6. Prüfrecht Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen der Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin gGmbH, der Volkstheater Rostock GmbH, der Theater Vorpommern GmbH, der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, der Deutsche Tanzkompanie gGmbH, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, des Zweckverbandes Mecklenburgisches Landestheater Parchim, des Ernst-Barlach-Theaters Güstrow und des Theaters Wismar anzufordern sowie die Verwendung der Zuweisung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuweisungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern bleibt unberührt (§ 91 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung). 7. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Auszahlungserlass kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Sie ist schriftlich und für die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Rostock beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin und für die Hansestadt Stralsund und die Stadt Neubrandenburg beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Auszahlungserlass soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Mathias Brodkorb Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Drucksache 6/2697 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage 2 Berechnung der Zuwendungen an die Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern 2014/2015 (Angaben in Euro): 2011 2012 2013 Durchschnitt 2011 bis 2013 2014/2015 (jährlich) 10 Prozent gerundet Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin 9.452.854,91 9.135.332,52 9.204.183,17 9.264.123,53 9.264.123,53* Zuweisungen Finanzausgleichsgesetz 3.129.281,83* Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 6.134.841,70* 613.000,00 Volkstheater Rostock 9.097.659,70 9.166.468,42 8.726.011,82 8.996.713,31 8.996.713,31* Zuweisungen Finanzausgleichsgesetz 3.041.527,51* Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 5.955.185,50* davon Wismar 100.000,00 10.000,00 davon Parchim 1.150.000,00 115.000,00 Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereinigt 4.705.185,80* 471.000,00 Gesamt westlicher Landesteil: 18.260.836,84 Zielzahl: 18.342.093,47** davon Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: 12.090.027,51 Theater Vorpommern 8.807.518,66 9.203.032,98 9.615.348,20 9.208.633,28 9.208.633,28* Zuweisungen Finanzausgleichsgesetz 2.464.790,14* Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 6.743.843,14* davon Anklam 1.250.000,00 125.000,00 Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereinigt 5.493.843,14* 549.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2697 9 2011 2012 2013 Durchschnitt 2011 bis 2013 2014/2015 (jährlich) 10 Prozent gerundet Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz 8.441.966,74 8.295.166,08 8.254.456,81 8.330.529,88 8.330.529,88* Zuweisungen Finanzausgleichsgesetz 2.264.400,52* Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 6.066.129,36* davon Tanzkompanie 950.000,00 95.000,00 davon Güstrow 100.000,00 10.000,00 Gesamtzuweisung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereinigt 5.016.129,36* 502.000,00 Gesamt östlicher Landesteil: 17.539.163,16 Zielzahl: 17.457.906,54** davon Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: 12.809.972,50 Summe 35.800.000,00 35.800.000,00 35.800.000,00 35.800.000,00 24.900.000,00 35.800.000,00 2.490.000,00 * Die Zahlen sind nach abschließender Festlegung durch das Ministerium für Inneres und Sport und daraus abgeleitet in den Zuwendungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu aktualisieren. ** Zielzahlen ergeben sich gemäß Zusage an die Theaterträger aus den Durchschnittswerten 2011 bis 2013 nach Landesteilen. Die Jahressummen errechnen sich aus den Gesamtzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern an den jeweiligen Standort. Gegen diesen Auszahlungserlass kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Sie ist schriftlich und für die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Rostock beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19... Mathias Brodkorb