Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/270 6. Wahlperiode 15.02.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Langfristige Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ und ANTWORT der Landesregierung In ihrer Unterrichtung zum Abschlussbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Drucksache 5/4384) stellt die Landesregierung fest, dass unter Berücksichtigung der im Zuge der Evaluation festgestellten Bedingungen das Konzept der Regionalzentren stetig weiterzuentwickeln und das Landesprogramm fortlaufend umzusetzen ist. 1. Welche Schritte zur Weiterentwicklung der Regionalzentren für demokratische Kultur wurden seit Vorlage der Unterrichtung unternommen ? Die Landesregierung hat Mitte August 2011 gemeinsam mit den Regionalzentren für Demokratische Kultur und der vom Bund beauftragten Beratungsagentur die oben genannte Landtagsbehandlung ausgewertet und ein qualitätssicherndes Verfahren initiiert. Ebenso wurden demokratiepädagogische Aktivitäten in Begleitung der Landtagswahlen beraten und vorgestellt sowie ein online-gestütztes Monitoring für die Erfassung und Auswertung der Aktivitäten der Regionalzentren beraten. In einer weiteren Beratung der Regionalzentren im Oktober 2011 wurden die Landtagswahl vom 4. September 2011 ausgewertet und die Beratungsbedarfe zur Qualitätssicherung der Arbeit mit der Beratungsagentur des Bundes erörtert. Ebenso wurden in dieser Beratung Leitziele der Arbeit vorgestellt und Regionalanalysen beraten. Drucksache 6/270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen wurden seit Vorlage der Unterrichtung zur Sicherstellung der fortlaufenden Umsetzung des Landesprogrammes eingeleitet? Die bis 2011 zuständige Landeskoordinierungsstelle hat zweimonatlich Beratungen mit den Regionalzentren und anderen Akteuren im Bereich Demokratie und Toleranz durchgeführt und mit den einschlägigen Instituten des Bundes (Deutsches Jugendinstitut e. V. und Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung) sowie mit den Bundesbehörden (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium des Innern) zusammengearbeitet. Des Weiteren hat die Landeskoordinierungsstelle die neuen und bisherigen Akteure der lokalen Aktionspläne (LAP) eingeladen, um die Aktivitäten der unterschiedlichen LAP mit den Regionalzentren abzustimmen. In einer gesonderten Arbeitsgruppe hat die Landeskoordinierungsstelle erste Entwürfe für ein online-gestütztes Monitoring erarbeitet und vorgestellt. 3. Laut Unterrichtung bleibt die weitere Förderung der Regionalzentren nach Auslaufen der ESF-Förderperiode nach 2013 politischen Entscheidungen vorbehalten. Welche Entscheidungen hat die Landesregierung getroffen oder will sie diesbezüglich treffen? Der Europäische Sozialfonds für die Förderperiode ab 2014 befindet sich gegenwärtig in der Konzipierungsphase. Insofern kann die Landesregierung hierzu noch keine Aussage treffen. 4. Wesentliche Hilfe und Unterstützung bei der Realisierung des Landesprogramms gab bislang die beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales angesiedelte Landeskoordinierung. Wie und in welchem Umfang soll diese Landeskoordinierung fortgeführt werden? Die Landeskoordinierung wird künftig im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wie im bisherigen Umfang fortgeführt.