Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2704 6. Wahlperiode 05.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Statistische Daten hinsichtlich der Überwachung und der Einhaltung des Arbeitsschutzes für die Jahrgänge 2007 bis 2012 befinden sich in den Tätigkeitsberichten der Behörden für Arbeitsschutz und technische Sicherheit. Veröffentlicht sind diese unter https://osha.europa.eu/fop/mecklenburg-vorpommern/de/publications/jahresberichte-1. Für das Jahr 2013 liegen die abschließenden Daten noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung der Listen „nach Region beziehungsweise Landkreis oder kreisfreier Stadt“ ist in den Tätigkeitsberichten nicht vorgesehen. Daten, die sich auf Regionen, Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte beziehen, können nachträglich wegen der erfolgten Änderungen im Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), zum Beispiel aufgrund der Kreisgebietsreform und der zwischenzeitlich eingeführten Erfassung per Kosten-Leistungsrechnung, nicht ermittelt werden. Zur Definition: Eine Betriebsstätte im Sinne von IFAS ist ein Betrieb oder ein Betriebsort, der eine eigene Anschrift besitzt, unabhängig von der Postanschrift. Somit ist jede Filiale eines Unternehmens eine eigenständige Betriebsstätte. Drucksache 6/2704 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Behörden setzen in Mecklenburg-Vorpommern den Kontroll- und Überwachungsauftrag aus § 21 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) um und wie wirken die zuständigen Landesbehörden und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Überwachung geltenden gesetzlichen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zusammen? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) überwacht als die zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das LAGuS und die Unfallversicherungsträger überwachen sowie beraten die Betriebe nach einem abgestimmten Vorgehen im Rahmen der Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). 2. Wann haben die zuständigen Landesbehörden mit den Unfallversicherungsträgern die gemeinsamen Arbeitsprogramme nach § 20a Abs. 2 Nr. 2 und die gemeinsame Beratungs- und Überwachungsstrategie nach § 20 Abs. 2 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zuletzt beraten und zuletzt novelliert bzw. beschlossen? Die sechs Arbeitsprogramme der ersten GDA-Periode liefen von 2008 bis 2012 im Land. In dieser Zeit fanden gemeinsame jährliche Erfahrungsaustausche statt. Mit dem Enden dieser Periode und dem gemeinsamen Auswerten bestand zeitweise kein weiterer Beratungsbedarf mit der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS). In der zweiten GDA-Periode 2013 bis 2018 werden drei Arbeitsprogramme zusammen umgesetzt. Die Beschlussfassung ist im ersten Halbjahr diesen Jahres vorgesehen. Die Ziele, Handlungsfelder und Strategien des gemeinsamen Vorgehens erarbeiteten die jeweiligen Arbeitsgruppen. Die Umsetzung wird in einer Vereinbarung der obersten Landesbehörde mit der GLS fixiert. Im Anschluss werden die Betriebe zu den einzelnen Programmen untereinander aufgeteilt. 3. Welche inhaltlichen Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte haben die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2007 jährlich in Umsetzung des § 21 Absatz 3 Ziffer 2 Arbeitsschutzgesetz festgelegt und inwieweit bildeten die Festlegungen dazu die Grundlage für welche Aktionen und/oder Arbeitsprogramme? Bis 2012 waren drei Arbeitsschutzziele vereinbart: - Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, - Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen und - Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2704 3 Ein Umsetzen der Arbeitsschutzziele erfolgte durch die Arbeitsschutzbehörde mit sechs Arbeitsprogrammen. Die Programme waren: - „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten“, - „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit“, - „Sicher fahren und transportieren“, - „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“, - „Gesund und erfolgreich im Büro“ und - „Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeiten und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen“. Für den Zeitraum 2013 bis 2018 wurden bzw. werden drei Ziele vereinbart, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu verbessern: - Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, - Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich und - Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung. Aus dem Festlegen der Ziele resultieren drei Arbeitsprogramme; „Organisation“, „MuskelSkelett -Erkrankungen“ und „Psyche“. 4. Wie hat sich die Anzahl der Unternehmen bzw. Betriebe in Mecklenburg -Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt, für die sich für die zuständige Landesbehörden die Beratungs- und Überwachungspflicht nach dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ergab (bitte für das Land insgesamt sowie nach Region bzw. Landkreis oder kreisfreier Stadt, Branchen und Betriebsgröße darstellen)? Eine Auflistung über die beim LAGuS erfassten Betriebsstätten liegt in den eingangs genannten Tätigkeitsberichten vor, veröffentlicht sind diese auf https://osha.europa.eu/fop/mecklenburg-vorpommern/de/publications/jahresberichte-1. Die Daten befinden sich in den Tabellen 3.1, sortiert nach Leitbranchen und in den Spalten 1-3 nach den Größenklassen Gr.1-Gr.3. (Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte, Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte, Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte). Drucksache 6/2704 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie haben sich der Personalbestand und die Anzahl der Vollbeschäf- tigteneinheit (VbE) in den einzelnen Behörden im Land zum Zwecke der Beratung und Überwachung zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit seit 2007 jährlich entwickelt? Das Personal der Arbeitsschutzbehörden laut Stellenplan ist in der Tabelle 1 der Tätigkeitsberichte dargestellt; veröffentlicht sind diese auf https://osha.europa.eu/fop/mecklenburg-vorpommern/de/publications/jahresberichte-1. 6. Wie oft wurden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des sich aus § 21 ergebenden Auftrages in den Jahren 2007 bis 2013 jährlich a) beraten, b) im Rahmen von Betriebsbesichtigungen überwacht bzw. kontrol- liert (bitte für das Land insgesamt sowie nach Region, Branchen und Betriebsgröße darstellen)? Eine Auflistung über die beim LAGuS jährlich überwachten beziehungsweise kontrollierten Betriebsstätten liegt in den Tätigkeitsberichten vor. Zu a) Die Anzahl der Beratungstätigkeit erfasst statistisch nicht die Kriterien, Betriebsstätten, Branchen, Größe, Kreise. In der Tabelle 4 der eingangs genannten Tätigkeitsberichte der Arbeitsschutzbehörde kann nur die Gesamtanzahl der jährlichen Beratungstätigkeit entnommen werden, siehe Zeile: „Anzahl der Tätigkeiten“ und Spalte „Beratung“. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl 3441 2547 12.476 11.962 14.537 14.603 Zu b) Die Daten zu den aufgesuchten Betriebsstätten befinden sich nach Leitbranchen sortiert in den Tabellen 3.1 und in den Spalten 5 bis 7 nach den Größenklassen Gr. 1 - Gr. 3. Zu den kontrollierten Betriebsstätten befinden sich die Daten nach Leitbranchen sortiert in den Tabellen 3.1 in den Spalten 9 bis 11 nach den Größenklassen Gr. 1 - Gr. 3. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2704 5 7. In wie vielen Fällen und in welcher Art wurden Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz festgestellt und wie wurden diese geahndet (bitte pro Jahr und Branche auflisten)? Eine jährliche Auflistung der Ahndung von Verstößen mittels „Anordnungen/Androhungen von Zwangsgeld“ und „Verwarnungen/Bußgelder/Strafanzeigen“ nach Branchen in Betriebsstätten befindet sich in den Spalten 25 und 26 der Tabellen 3.1 der Tätigkeitsberichte. Hinsichtlich nichtstationärer Betriebsstätten befinden sich diese Angaben in den Spalten 12 und 13 der Tabellen 3.2 der Tätigkeitsberichte. Die Tabelle 4 enthält die Gesamtanzahlen der Zwangsmaßnahmen (Spalten 16 und 17) und der Ahndung in den Spalten 18 bis 20 der Zeile „Anzahl der Tätigkeiten“. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Summe Zwangsmaßnahmen 63 138 362 347 245 275 Summe Ahndungen k.A. 392 1.786 1.354 1.423 1.643 8. In wie vielen Fällen wurden die zuständigen Behörden aktiv aufgrund von a) Hinweisen durch den Bürgerbeauftragten des Landes, b) Hinweisen von Betriebs- und/oder Personalräten bzw. Belegschaften, c) Anzeigen aktiv (bitte pro Jahr und Branche auflisten)? Zu 8, a), b) und c) Zu den Fragen 8, 8a) 8b) und 8c) liegen der Arbeitsschutzbehörde keine separaten Statistiken vor. Hinweise werden gemeinsam mit Anfragen und der Bearbeitung von gesetzlich geforderten Anzeigen gezählt. 9. In wie vielen Fällen wurden die Unfallversicherungsträger im Land im Zeitraum 2007 bis 2013 aktiv, um auf der Basis von § 5 Arbeitsschutzgesetz die Existenz einer Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren ? Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Drucksache 6/2704 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wie hat sich das Unfallgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt (bitte das Gesamtunfallgeschehen, meldepflichtige Unfälle, tödliche Unfälle, Arbeitsunfälle, Schul- und Kindergartenunfälle, Unfälle in Heim und Freizeit etc. darstellen)? Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 tödliche Arbeitsunfälle 14 15 8 5 8 8 (Quelle: Tätigkeitsberichte der Behörden für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern) Zu den weiter genannten Unfallgeschehen liegen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales keine Statistiken vor.