Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2709 6. Wahlperiode 05.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Regionalbeiräte und Regionale Netze für Arbeit und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Neue Strukturen bei der Umsetzung der Landesarbeitsmarktpolitik“ (Drucksache 6/2589 vom 24.01.2014) stelle ich Nachfragen. 1. Welche Förderpunkte sollen durch die Regionalbeiräte zum Landes- arbeitsmarktprogramm künftig beraten und votiert werden (bitte einzeln aufführen)? Künftig werden die Regionalbeiräte zu folgenden Richtlinien votieren: - Förderung von Integrationsprojekten, - Förderung von Kleinprojekten, - Stärkung von Familien, insbesondere familienorientiertes Fallmanagement und Familiencoach im Quartier, - Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen sowie - Förderung der beruflichen Mobilität. Drucksache 6/2709 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit verbindet sich mit der künftigen Votierung von zwei neuen Förderpunkten auch eine Erhöhung des Finanzvolumens für die zu votierenden Projekte? Die Finanzausstattung einzelner Förderpunkte in der neuen Förderperiode befindet sich in der Planung. Es ist davon auszugehen, dass neue Förderpunkte nicht ohne eine entsprechende finanzielle Ausstattung umgesetzt werden können. 3. Welche Personen und/oder Institutionen sollen in den geplanten regionalen Netzen für Arbeit mitarbeiten? In die geplanten regionalen Netze für Arbeit sollen alle relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteure eingebunden werden. 4. Welche Kompetenzen sollen die regionalen Netze für Arbeit haben und wie grenzen sie sich hinsichtlich ihrer inhaltlichen Arbeit und der damit verbundenen Entscheidungskompetenzen gegenüber bestehenden Strukturen, wie dem Bündnis für Arbeit, dem Fachkräftebündnis , den Regionalbeiräten zum Landesarbeitsmarktprogramm ab? 5. Inwieweit soll die Bildung der regionalen Netze für Arbeit durch die Landesregierung bzw. das zuständige Arbeitsministerium organisatorisch und inhaltlich unterstützt werden? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die regionalen Netze für Arbeit werden durch die Regionalbeiräte initiiert, um bestehende Netzwerke effektiver zu vernetzen und um Synergieeffekte zu erzeugen. Die Arbeit der Regionalbeiräte wird durch deren Geschäftsstellen und das zuständige Fachreferat im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2709 3 6. Wie stellt sich die durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für die Arbeit der regionalen Netze für Arbeit in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung aus ESF Mitteln dar? a) Inwieweit geht die Förderung inhaltlicher Themenstellungen, wie der Stärkung sozialer Teilhabe für langzeitarbeitslose Eltern, Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Kleinprojekte mit lokalem Bezug etc. im Rahmen der regionalen Netze für Arbeit zu Lasten bislang bestehender Strukturen? b) Welche thematischen Ziele und damit welche Töpfe im Bereich der ESF Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte sollen in welchem Umfang zur Finanzierung der regionalen Netze für Arbeit genutzt werden? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Arbeit der regionalen Netze für Arbeit werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel in Aussicht gestellt. Vielmehr geht es um eine Vergrößerung und Effizienzsteigerung bestehender Netzwerkstrukturen. 7. Welche Partner haben zu welchen inhaltlichen Zielen und in welchem finanziellen Umfang die Ergänzung der in Aussicht gestellten ESF Förderung zugesagt? Gegenwärtig befindet sich der Europäische Sozialfonds (ESF) in der Programmierungsphase, daher wurde auch noch keine Ergänzung einer noch nicht in Aussicht gestellten ESF-Förderung zugesagt. Grundsätzlich gilt, dass auch in der kommenden Förderperiode die gültigen Kofinanzierungssätze des ESF einzuhalten sein werden. 8. An wen sollen an der Umsetzung der in den regionalen Netzen für Arbeit abgestimmten Maßnahmen interessierte Träger ihre Anträge richten? In den regionalen Netzen für Arbeit werden keine Maßnahmen abgestimmt. Die Träger können ihre Anträge an die in den einschlägigen Richtlinien ausgewiesenen Stellen richten.