Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/271 6. Wahlperiode 15.02.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Engagement der Bundeswehr an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Besuche von Jugendoffizierinnen und -offizieren der Bundeswehr fanden im Schuljahr 2010/2011 an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes statt? 2. In wie vielen Klassen welcher Klassenstufe und Schulart traten die Jugendoffizierinnen und -offiziere der Bundeswehr auf? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Besuche von Jugendoffizierinnen und -offizieren der Bundeswehr erfolgen im Rahmen der Verantwortung der Selbstständigen Schule. Seit dem 13. Juli 2010 wird per „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“ geregelt, dass Angehörige der Bundeswehr auf Einladung der jeweiligen Schule auftreten. Die Schule entscheidet in eigener Angelegenheit über die Ausgestaltung der Umsetzung der Vereinbarung. Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden keine Daten über die Anzahl von Veranstaltungen von Jugendoffizierinnen und -offizieren der Bundeswehr an Schulen erhoben. Aus dem Jahresbericht der Jugendoffiziere Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2010/2011 geht hervor, dass 128 Veranstaltungen mit Schulen beziehungsweise Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurden, die 2.705 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichten. Drucksache 6/271 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Veranstaltungen schlüsseln sich wie folgt auf: - 85 Vorträge in Schulen mit 1.621 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, - 32 Besuche bei Einrichtungen der Bundeswehr mit 867 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, - zwei Pol&IS (Politik & internationale Sicherheit)-Veranstaltungen mit 86 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, - fünf Seminare mit 131 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie - sonstige Veranstaltungen (Jugend debattiert, Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage, Hanse Sail, ZiSCH - Zeitung in der Schule). Generell fanden diese Vorträge in den Klassenstufen 9 bis 12 in allen Schulformen sowie in Berufsschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Die genaue Verteilung auf Klassenstufen wird nicht erfasst. 3. An wie vielen der unter Fragen 1 und 2 genannten Veranstaltungen nahmen zugleich Mitglieder von friedens- oder bundeswehrkritischen Vereinen, Aktionsbündnissen o. Ä. teil? Angaben über die Teilnahme der oben genannten Organisationen werden nicht erhoben. 4. Wie viele Besuche von Vertretern friedens- oder bundeswehrkritischer Vereine und Aktionsbündnissen fanden insgesamt im Schuljahr 2010/2011 an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes statt? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden keine Daten über die Anzahl von Veranstaltungen von friedens- oder bundeswehrkritischen Vereinen und Aktionsbündnissen an Schulen erhoben. 5. In welcher Weise wurden die Veranstaltungen der Jugendoffizierinnen und -offiziere der Bundeswehr an den Schulen durch das Lehrpersonal beaufsichtigt? In der Regel nehmen Lehrkräfte an den Veranstaltungen teil. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/271 3 6. Wie wird das Recht der Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler gewährleistet, an den Veranstaltungen mit Jugendoffizierinnen und - offizieren nicht teilzunehmen und liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass dieses Recht missachtet wurde? Unter Punkt I Absatz 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr wird geregelt, dass Angehörige der Bundeswehr auf Einladung der Schule im Rahmen von unterschiedlichen Veranstaltungen auftreten. Weiterhin wird festgelegt, dass die Entscheidung zur Ausgestaltung der Umsetzung der Vereinbarung in eigener Zuständigkeit der Schulen liegt. Im Übrigen wird auf die Mitwirkungsbefugnisse der Erziehungsberechtigten verwiesen. Die Einladungsabsicht der Schule kann mit der Schulkonferenz abgestimmt werden. Sollte es sich um für unverbindlich erklärte Veranstaltungen handeln, ist das Recht der Eltern gewährleistet. Erfolgt der Einsatz der Angehörigen der Bundeswehr jedoch in verbindlichen schulischen Veranstaltungen beziehungsweise innerhalb ordentlicher Unterrichtsfächer unter Berücksichtigung der gemäß § 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern bestimmten Aufgabengebiete, besteht grundsätzlich für die Schülerinnen und Schüler eine Schulpflicht. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die oben genannte Vereinbarung regelt, dass die verantwortliche Lehrkraft die Einhaltung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsens sichert. Gleichwohl regelt § 8 Absatz 1 Schulpflichtverordnung Mecklenburg-Vorpommern folgende Rechtslage: „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers kann ein Schüler in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Der Schüler kann verpflichtet werden, während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teilzunehmen.“ Die Entscheidungsbefugnis für die Befreiung vom Unterricht oder von schulischen Veranstaltungen wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter wahrgenommen. Erkenntnisse über die Missachtung des Rechtes beziehungsweise über Probleme in der Zusammenarbeit von Bundeswehr und Schule liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Werben Jugendoffizierinnen und -offiziere im Rahmen der Veranstaltungen an Schulen für die Bundeswehr als Arbeitgeber? Gemäß Punkt II Absatz 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr werben Jugendoffizierinnen und -offiziere nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr. Drucksache 6/271 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. In welcher Weise wird gesichert, dass die Jugendoffizierinnen und -offiziere im Rahmen der Veranstaltungen an Schulen auch darauf hinweisen, dass die Soldatinnen und Soldaten insbesondere bei Auslandseinsätzen ihr Leben und ihre Gesundheit gefährden? Dieser Aspekt ergibt sich regelmäßig aus der Diskussion über die Auslandseinsätze. Häufig wird dieser Punkt auch direkt von den anwesenden Lehrkräften angesprochen. 9. Wann und in welcher Weise wurde die „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“ den Schulleitungen des Landes bekannt gemacht? Nach Unterzeichnung der oben genannten Kooperationsvereinbarung am 13. Juli 2010 wurde zeitgleich eine Pressemitteilung diesbezüglich veröffentlicht, in der die Kooperationsvereinbarung als Anlage beigefügt war. Des Weiteren war diese auch Thema in der regionalen und überregionalen Presse. Die oben genannte Kooperationsvereinbarung steht unter folgendem Link öffentlich zur Verfügung: http://www.bildung-mv.de/export/sites/lisa/de/_conf/infobox_download/ Kooperationsvereinbarung_BMxBundeswehr.pdf Im Februar 2012 wurde die Kooperationsvereinbarung den Schulen zur Kenntnis gegeben. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem entsprechend der Kooperationsvereinbarung vorzulegenden schriftlichen Bericht der Jugendoffizierinnen und -offiziere der Bundeswehr ? Es sind gegenwärtig noch keine Schlussfolgerungen möglich, da der oben bezeichnete Bericht zurzeit von der Landesregierung geprüft wird.