Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2711 6. Wahlperiode 05.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Inanspruchnahme der zusätzlichen Mittel für ambulante Versorgung und ANTWORT der Landesregierung Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vom 16. Juli 2013 wurden den Kreisen und kreisfreien Städten im laufenden Jahr 1,5 Millionen Euro zur Finanzierung zusätzlicher Kosten u. a. zur Weiterentwicklung primär ambulant orientierter Pflegeund Versorgungsangebote zur Verfügung gestellt (Artikel 1, Absatz 6). Als Voraussetzung für das Ausreichen der Mittel ist der Nachweis der Zusätzlichkeit der Ausgaben erforderlich sowie der Nachweis darüber, dass mit der Zuweisung ausdrücklich die kommunale Leistungsfähigkeit im Bereich der Pflege und der Pflegesozialplanung gestärkt wird und eine Verbesserung der Versorgung mit ambulanten oder in geeigneten Fällen teilstationären Pflegeangeboten erfolgt. 1. Wie viele Mittel sind bisher beantragt und abgeflossen (bitte jeweils gefördertes/ beantragtes Vorhaben, Empfänger sowie Höhe der beantragten Mittel, Höhe der bewilligten Mittel und Höhe der bereits ausgezahlten Mittel angeben? Die Mittelbeantragung sowie der Mittelabfluss werden in folgender Tabelle dargestellt: Drucksache 6/2711 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 örtliche Träger/ Antragsteller Vorhaben Antragshöhe in Euro Bewilligte Zuwendung in Euro Ausgezahlte Mittel in Euro Landkreis Ludwigslust-Parchim Erstellung einer Sozialplanung, Zertifikatsstudiengang, Sachausgaben 135.657,05 57.302,40 57.302,40 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Erstellung einer integrierten Pflegesozialplanung 195.238,56 195.238,56 195.238,56 Landkreis VorpommernGreifswald Zertifikatsstudiengang 4.342,00 4.342,00 4.342,00 Landkreis VorpommernGreifswald Zwei Module des Zertifikatsstudiengangs 995,00 995,00 995,00 Landkreis Rostock Zertifikatsstudiengang, dabei anfallende Reisekosten 7.088,90 4.342,00 4.342,00 Landeshauptstadt Schwerin Ein Modul des Zertifikatsstudiengangs, dabei anfallende Reisekosten 511,70 452,00 452,00 Landkreis Nordwestmecklenburg Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit im Bereich Pflege in Verbindung mit einer erweiterten integrierten Pflegesozialplanung 25.000,00 25.000,00 19.754,00 Hansestadt Rostock Vorhaben Entwicklung eines Rahmenkonzeptes quartiersorientierter Versorgung alter Menschen mit komplexen Hilfebedarfen 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Hansestadt Rostock Zwei Module des Zertifikatsstudiengangs 1.143,00 1.085,85 1.085,85 Gesamt 394.976,21 313.757,81 308.511,81 2. Falls die Gelder nicht vollständig abgeflossen sind, worin sieht die Landesregierung die Gründe dafür? Die Mittel können nur auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzung von § 1 Absatz 6 Sozialhilfefinanzierungsgesetz gewährt werden. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe haben über die positiv beschiedenen Anträge hinaus keine weiteren Anträge mit Erfolgs- und Umsetzungsaussicht in 2013 gestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2711 3 Ursächlich dafür könnte die Tatsache sein, dass der Zeitpunkt von der Beschlusslage des Gesetzes am 19. Juni 2013 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 zu kurz war, um in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die nötigen konzeptionellen und vertragsseitigen Umsetzungsvoraussetzungen für einen vollständigen Mittelabfluss in 2013 zu schaffen. Folgerichtig war das beantragte Mittelvolumen sowie der Abfluss der Mittel dort besonders hoch, wo es klare inhaltliche Vorstellungen und Vorbereitungen gab. 3. Werden 2013 nicht abgeflossene Mittel übertragen? Die nicht abgeflossenen Mittel werden nicht übertragen.