Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2722 6. Wahlperiode 18.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Kontrolle des ökologischen Landbaus in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Ergebnisse haben die bereits in meiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2052 vom August 2013 angesprochenen Ermittlungen zu den durch das LALLF und die Staatsanwaltschaft Rostock festgestellten Verstößen gegen Produktionsvorschriften des Ökolandbaurechts , des Lebens- und Futtermittelrechts und zum Tatverdacht des Betruges bei der Produktion und Vermarktung von Bioeiern? Die Staatsanwaltschaft hat die Prüfung in strafrechtlicher Hinsicht abgeschlossen und beabsichtigt, die Verfahren einzustellen. Die Verfahren werden anschließend zur weiteren Ahndung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) an die zuständige Behörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF), zurückgegeben. Die Bearbeitung der Verfahren wird dort nach Erhalt umgehend fortgesetzt. 2. Welche Öko-Kontrollstellen waren für diese Bioeier produzierenden Betriebe zu dem Zeitpunkt der gemachten Feststellungen tätig? Zuständig für diese Betriebe war die Kontrollstelle Fachverein Öko-Kontrolle e.V. Drucksache 6/2722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Schlussfolgerungen leitet die Landesregierung, auch unge- achtet der vielleicht noch ausstehenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, für die Kontrolltätigkeit in Betrieben des ökologischen Landbaus ab? a) Wie sollen diese umgesetzt werden? b) Ab welchem Zeitpunkt sollen diese wirksam werden? Zu 3, a) und b) Aus Sicht der Landesregierung ist die in Deutschland praktizierte Kontrolle durch staatlich zugelassene private Kontrollstellen grundsätzlich ein geeignetes und bewährtes Kontrollsystem . Ungeachtet dessen müssen mögliche Schwachstellen der Arbeit der deutschen ÖkoKontrollstellen festgestellt, zügig beseitigt und bei Bedarf in den Bundesländern mit geeigneten Sanktionen belegt werden können. Dazu bedarf es bundeseinheitlicher Vorgaben für die gute Kontrollpraxis. Dieser nationale Methodenstandard muss von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter Einbeziehung der Länder festgelegt werden. Außerdem sollte eine bundeseinheitliche Schulung des Kontrollpersonals mit gleichartigen Schulungsunterlagen angestrebt werden. Auch die Frage der Gebührenerhebung ist zu überprüfen. Ein qualitativ hochwertiges Kontrollsystem kann nur gewährleistet werden, wenn eine adäquate Gebührenerhebung sichergestellt ist. Ein Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns ist dabei nicht zielführend. Die Landesregierung wird sich daher auf der Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2014 gegenüber dem Bund und den Ländern dafür einsetzen, dass zeitnah Vorschläge zur Weiterentwicklung des deutschen Kontrollsystems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung erarbeitet werden. Dies wird in engem Kontakt zur Praxis, den Kontrollstellen und dem Branchenverband erfolgen. 4. Welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen des LALLF und des Ministeriums zur Qualität und Zuverlässigkeit dieser Kontrollen erbracht und welche Konsequenzen wurden eventuell gezogen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 beziehungsweise 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2722 3 5. Wie ist das Zulassungsverfahren der Kontrollstellen für ökologischen Landbau, Verarbeitung und Handel nach EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 und Verbandsstandards generell geregelt und welche Rechte und Pflichten hat die Landesregierung bezüglich einer Zulassung bzw. der Entziehung einer Zulassung? Die aktuelle EG-Öko-Verordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Diese lässt den Mitgliedsstaaten die Wahl zwischen behördlicher oder privater Überwachung (Art. 27 der VO (EG) Nr. 834/2007). In Deutschland erfolgt die Überwachung des ökologischen Landbaus auf der Basis des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz - ÖLG) durch private Kontrollstellen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist gemäß § 2 Absatz 2 ÖLG zuständig für die Zulassung der Kontrollstellen und bei Bedarf auch für den Entzug der Zulassung. Gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 ÖLG wird die Tätigkeit einer Kontrollstelle von der zuständigen Behörde des Landes überwacht, in dem die Kontrollstelle ihre jeweilige Tätigkeit ausübt. Stellt die zuständige Länderbehörde Tatsachen fest, die den Entzug der Zulassung begründen oder die Aufnahme oder Änderung von Auflagen zur Zulassung erforderlich machen können, so hat sie gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 ÖLG zu verfahren. Hat die zuständige Länderbehörde Tatsachen festgestellt, die den Entzug der Zulassung begründen oder die Aufnahme oder Änderung von Auflagen zur Zulassung erforderlich machen können, so kann sie der Kontrollstelle bis zur unanfechtbaren Entscheidung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in einem Verfahren die Ausübung der betroffenen Kontrolltätigkeit in ihrem Land vorläufig untersagen. Die Kontrolle von Verbandsstandards obliegt nicht den Behörden. 6. Welche Zusammenarbeit bzw. welchen Informationsaustausch gibt bzw. gab es zur Tätigkeit des Fachvereins Öko-Kontrolle in Karow mit dem Land Sachsen und der BLE als oberster Öko-Auditierungsstelle seit Bekanntwerden von ersten Unregelmäßigkeiten, die laut Presse schon im Jahre 2011 in Sachsen entdeckt wurden und zu Auflagen geführt haben sollen? Das LALLF steht im direkten Austausch mit der BLE und den anderen Bundesländern. Des Weiteren werden Kontrollen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in MecklenburgVorpommern durch das LALLF begleitet. Audits des LALLF beim Fachverein Öko-Kontrolle e. V. werden durch die DAkkS begleitet, so auch am 27.02.2014. Drucksache 6/2722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Worin bestanden die bereits im letzten Jahr festgestellten und jetzt erst bekannt gegebenen Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit des Fachvereins Öko-Kontrolle e. V. in Karow? Im Sommer 2013 wurde eine Tiefenprüfung des Fachvereins Öko-Kontrolle durchgeführt. Dabei wurden Schwachstellen beanstandet. Dazu zählten unter anderem folgende Feststellungen bei einzelnen Betrieben: - unvollständige Zulassungsprüfungen auf Einhaltung der Ökorichtlinien von Betrieben, die auf ökologische Bewirtschaftung umstellen wollen, - unzureichende Dokumentation, - unübersichtliche, fehlerhafte und lückenhafte Aktenführung, - vereinzelt inkonsequente Durchführung von Nachkontrollen bei festgestellten Mängeln. Im November 2013 erfolgte nach der Auswertung des Audits vom 27. Juni 2013 die Androhung der Beantragung des Verfahrens zur Entziehung der Mitwirkungsrechte im Land sowie die Vorgabe, einen Maßnahmeplan zur Behebung der Mängel vorzulegen. Am 17. Januar 2014 erhielt das LALLF einen konkreten Maßnahmenplan zur Korrektur der aufgedeckten Missstände und über einen Schulungstermin des Personals. Am 27. Februar 2014 erfolgte ein erneutes Audit, um zu überprüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Dieser Prüfbesuch wird derzeit ausgewertet. 8. Welche weiteren Ökokontrollstellen sind neben dem Fachverein ÖkoKontrolle e. V. Karow im Lande Mecklenburg-Vorpommern tätig? Deutschlandweit sind 18 Kontrollstellen aktiv, 14 davon in Mecklenburg-Vorpommern. DE-ÖKO-001 BCS Öko-Garantie GmbH DE-ÖKO-003 Lacon GmbH DE-ÖKO-005 IMO Institut für Marktökologie GmbH DE-ÖKO-006 ABCERT AG DE-ÖKO-007 Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte e.V. DE-ÖKO-021 Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. DE-ÖKO-022 Kontrollverein ökologischer Landbau e.V. DE-ÖKO-024 Ecocert Deutschland GmbH DE-ÖKO-034 Fachverein für Öko-Kontrolle e.V. DE-ÖKO-037 ÖKOP ZertifizierungsGmbH DE-ÖKO-039 GfRS – Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH DE-ÖKO-044 Ars Probata GmbH DE-ÖKO-060 QAL - Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH DE-ÖKO-070 Peterson CU Deutschland GmbH (PCU Deutschland GmbH) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2722 5 9. Werden die Kontrollstellen für ökologischen Landbau, Verarbeitung und Handel nach EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 und Verbandsstandards in irgendeiner Weise aus öffentlichen Mitteln gefördert und wenn ja, aus welchen Titeln und in welcher Höhe? Die aktuelle EG-Öko-Verordnung ist die VO (EG) Nr. 834/2007. Nein, es erfolgt keine Förderung. Die Finanzierung erfolgt über die Gebührenerhebung. 10. Wird die Personalausstattung und die Qualifikation für die wachsenden Aufgaben der Ökokontrolle im LALLF als ausreichend eingeschätzt bzw. sind Verstärkungen erforderlich und sind diese kurzfristig vorgesehen? Die Personalausstattung und die -qualifikation werden unter Berücksichtigung des Personalkonzeptes 2010 derzeitig als ausreichend eingeschätzt. Für den zukünftigen Personalbedarf wird zum einen die Entwicklung der Anzahl der Unternehmen und der bewirtschafteten Fläche des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern und zum anderen die Ausgestaltung des einschlägigen Fachrechts auf EU- und nationaler Ebene entscheidend sein. Aktuell wird ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der EU-Ökoverordnung Nr. 834/2007 erwartet.