Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2726 6. Wahlperiode 04.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Geplantes Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP EU-USA und Investitionsschutz-Klauseln und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Europäische Rat hat sich am 8. Februar 2013 für ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten haben der Kommission, die nach dem EU-Vertrag für die Verhandlungsführung zuständig ist, im Juni 2013 ein Verhandlungsmandat erteilt. Das Europäische Parlament hat sich am 23. Mai 2013 in einer Entschließung grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben geäußert. Es verlangt allerdings, dass der Bereich Kultur und Audiovisuelles ausgenommen wird und dass die EU in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Gesundheit auf ihren Standards bestehen soll. Der Bundesrat hat sich am 7. Juni 2013 zur TTIP geäußert. Er begrüßt die Verhandlungen wegen der erwarteten positiven Auswirkungen auf Wachstum und Arbeitsplätze. Gleichzeitig fordert er insbesondere die Beibehaltung der EU-Standards in den Bereichen Soziales, Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte sowie Gesundheits- und Datenschutz (Bundesratsdrucksache 464/13 - Beschluss). Die Landesregierung trägt den Beschluss vollinhaltlich mit. Die Verhandlungen wurden am 8. Juli 2013 aufgenommen. Inzwischen haben drei Verhandlungsrunden stattgefunden, die letzte Mitte Dezember 2013. In 2014 sind weitere Verhandlungsrunden geplant. Bisher sind vor allem die Rahmenbedingungen diskutiert und grundsätzliche Verhandlungspositionen ausgetauscht worden. Ein Abschluss der Verhandlungen ist nicht abzusehen. Drucksache 6/2726 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Generaldirektion Handel hat eine Internetseite eingerichtet, auch mit erläuternden Papieren zu Themen, die in der öffentlichen Diskussion besonders im Fokus stehen. Der Europa-Ausschuss des Landtages wird seit Mai 2013 in den regelmäßigen Briefings von der Staatskanzlei über die TTIP unterrichtet. Im November und im Dezember des vergangenen Jahres fanden in Brüssel Verhandlungsrunden zur sogenannten Transatlantischen Handelsund Investitionspartnerschaft statt. Dabei ging es auch um Investitionsregeln . 1. Welche Auffassung hat die Landesregierung zu der verschiedentlich geäußerten Befürchtung bzw. Position, dass über sogenannte Investitionsschutz -Klauseln das gesamte deutsche Recht ausgehebelt würde und der hiesige Steuerzahler unter Umständen mit Schadenersatzforderungen in erheblicher Höhe konfrontiert werden könnte? 2. Inwieweit besteht hierbei die Gefahr, dass Investitionen US-amerika- nischer Firmen jeglicher Kontrolle von Regierungen und/oder Parlamenten entzogen werden? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Befürchtung, dass sich US-Firmen de facto unbegrenzt an Staaten schadlos halten könnten, indem lediglich die Behauptung aufgestellt zu werden bräuchte, dass ihre Investments durch fehlerhafte Behördenentscheidungen , neue Gesetze oder auch Bürgerproteste an Wert verloren hätten? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Zuständigkeit für den Investitionsschutz ist erst mit dem Vertrag von Lissabon von den Mitgliedstaaten auf die EU übertragen worden. Derzeit gelten in diesem Bereich noch rund 1400 bilaterale, inhaltlich sehr unterschiedliche Abkommen der Mitgliedstaaten. Welchen Inhalt eine entsprechende Passage in dem angestrebten Abkommen haben wird, ist bisher nicht absehbar, da die Verhandlungen noch im Anfangsstadium sind. Die Kommission hat im November 2013 in einem auch in deutscher Sprache vorliegenden Papier die Sachlage und ihre Position erläutert, die vor allem auf Klarstellung, Schutz der Regelungshoheit der Staaten und Transparenz gerichtet ist, und zwar auf beiden Seiten. Die Kommission hat am 21. Januar 2014 angekündigt, zu den Fragen des Investitionsschutzes und der Streitschlichtung eine öffentliche Konsultation durchzuführen. Diese soll im März 2014 auf der Grundlage eines Konsultationspapiers eröffnet werden und voraussichtlich bis Juni dauern. Während der Konsultationsphase sollen die Verhandlungen zur Thematik ruhen. Die Landesregierung wird den Verlauf der Verhandlungen weiterhin aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen des Landes gewahrt werden.