Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2728 6. Wahlperiode 17.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Ausspähen von Kredit- und Bankdaten (Skimming) und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen knüpfen unter anderem an die Drucksache 6/44 an. 1. Wie viele Skimming-Angriffe wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Oktober 2011 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeit- punkt registriert (bitte die Zahl der Fälle jahresbezogen angeben)? In Mecklenburg-Vorpommern wurden vom 1. Oktober 2011 bis zum 26. Februar 2014 zwei Fälle des sogenannten Skimmings registriert. Ein Fall wurde im Jahr 2011 und ein weiterer Fall im Jahr 2012 erfasst. 2. Wie viele Tatverdächtige konnten im eben genannten Zeitraum ermit- telt werden? Es wurden keine Tatverdächtigen ermittelt. Drucksache 6/2728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welchen Nationalitäten gehören die Tatverdächtigen an? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Schäden entstanden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Mecklenburg-Vorpommern durch Skimming-Angriffe (bitte die Schadenssummen jahrweise angeben)? Bei den in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Fällen handelte es sich um Versuche. Ein Schaden ist nicht entstanden. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im genannten Zeitraum bzw. werden geführt? a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt (bitte auch die Gründe für die Einstellungen angeben)? b) In wie vielen Verfahren wurde Anklage erhoben? c) Welche Strafen wurden im genannten Zeitraum verhängt? Zu 5, 5 a) und 5 b) Die Fragen 5, 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden im genannten Zeitraum zwei Ermittlungsverfahren geführt. Beide Ermittlungs- verfahren wurden eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. 6. Wie viele Verfahren dauern an? Keine. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2728 3 7. Wie ging das Berufungsverfahren aus [siehe Antwort zu Frage 5 c) der Drucksache 6/44, Satz 2]? Das Landgericht Rostock hat die Angeklagten im Berufungsverfahren mit Urteil vom 07.12.2011 jeweils zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat das Oberlandesgericht Rostock mit Beschluss vom 02.06.2012 als unbegründet verworfen. 8. Welche präventiven Maßnahmen wurden wann ergriffen, um die Bevölkerung über das Skimming aufzuklären? Das Phänomen Skimming erfährt fortlaufend Beachtung in der Öffentlichkeits- und Präventionsberatung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Unter anderem erfolgte eine Sensibilisierung der Geldinstitute, Ermittlungsdienststellen und Präventionsberater zu diesem Thema. Eine Statistik über die Präventionsmaßnahmen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit Datumsangabe wird nicht geführt.