Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2732 6. Wahlperiode 11.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Stand der Fortschreibung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2002 im Rahmen des Bun- deswettbewerbs Stadtumbau Ost von 44 Gemeinden Integrierte Stadt- entwicklungskonzepte erarbeitet. 1. Welche der ursprünglich 44 Gemeinden haben ihre Integrierten Stadt- entwicklungskonzepte fortgeschrieben und führen ein Monitoring durch (bitte jeweils Jahr der Fortschreibung mit angeben)? Folgende Gemeinden haben ihr Integriertes Stadtentwicklungskonzept fortgeschrieben und führen ein Monitoring durch: Jahr der letzten Fortschreibung Altentreptow 2013 Anklam 2005 Bad Doberan 2011 Barth 2009 Boizenburg 2006 Bützow 2011 Demmin 2007 Drucksache 6/2732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Gemeinden erarbeiteten nur für den Bundeswettbewerb Stadt- umbau Ost im Jahr 2002 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, d. h., aktualisierten es seitdem nicht mehr? Die Gemeinden Bergen und Grimmen erarbeiteten im Jahr 2002 ein Integriertes Stadtent- wicklungskonzept im Rahmen des Bundeswettbewerbes. Derzeit werden diese Konzepte aktualisiert. Jahr der letzten Fortschreibung Dranske 2003 Eggesin 2006 Friedland 2005 Gadebusch 2007 Goldberg 2006 Grabow 2013 Greifswald 2005 Grevesmühlen 2009 Güstrow 2005 Hagenow 2005 Laage 2006 Ludwigslust 2012 Malchin 2010 Malchow 2006 Neubrandenburg 2008 Neustadt-Glewe 2007 Neustrelitz 2006 Parchim 2006 Pasewalk 2011 Ribnitz-Damgarten 2005 Rostock 2011 Sagard 2006 Sassnitz 2006 Schwerin 2010 Stavenhagen 2013 Sternberg 2011 Stralsund 2006 Strasburg 2005 Teterow 2012 Torgelow 2012 Ueckermünde 2005 Waren 2012 Wismar 2013 Woldegk 2005 Wolgast 2005 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2732 3 3. In welchen der ursprünglich 44 Gemeinden erfüllen die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte wegen nicht durchgeführten Monitorings bzw. aufgrund länger zurückliegender Aktualisierung nicht mehr die Voraussetzungen für die Gewährung von Städtebauförderung und worin liegen die Gründe für die unterbliebene Fortschreibung? Die Gewährung von Städtebaufördermitteln stellt auf ein vorliegendes Integriertes Stadtentwicklungskonzept ab, wobei Inhalt beziehungsweise Zeitpunkt einer Aktualisierung nach der Situation in der jeweiligen Gemeinde zu beurteilen sind. Bislang liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln in allen Städten weiterhin vor. 4. Gibt es Gemeinden, die später als 2002 erstmals Integrierte Stadtent- wicklungskonzepte erarbeitet haben und diese fortschreiben, wenn ja, bitte Gemeinden und jeweils Jahr der Erarbeitung bzw. Fortschrei- bung angeben? Folgende Gemeinden haben später als 2002 erstmals ein Integriertes Stadtentwicklungs- konzept erarbeitet: Gemeinde Erarbeitung Fortschreibung Dömitz 2012 - Penzlin 2009 - 5. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der aktuellen Integrier- ten Stadtentwicklungskonzepte der einzelnen Gemeinden, in welchen Bereichen gibt es Kritikpunkte, was sollte gegebenenfalls geändert oder ergänzt werden? 6. Werden vonseiten der Landesregierung den Gemeinden Konsulta- tionen oder Hilfestellungen angeboten, um die Qualität der Integrier- ten Stadtentwicklungskonzepte zu verbessern bzw. sie um notwendige Inhalte zu ergänzen? a) Wenn ja, um welche Angebote bzw. Maßnahmen handelt es sich? b) Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Zu 5, 6, 6a) und 6b) Die Fragen 5, 6, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/2732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die vorgelegten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte erfüllten in allen Fällen die gemäß den Vorgaben des Bundes gesetzten Voraussetzungen für die Gewährung von Städtebau- fördermitteln. Eventuelle Aktualisierungen sind Gegenstand der aktuellen Programmbesprechungen mit den Kommunen. Den Gemeinden wurde ein Leitfaden zur Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungs- konzepte an die Hand gegeben. 7. Welche der ursprünglich 44 Gemeinden erhielten Fördermittel zur Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte, welche der Gemeinden konnten Fördermittel für die Fortschreibung in Anspruch nehmen? Alle 44 Gemeinden erhielten Fördermittel zur Erarbeitung der Integrierten Stadtentwick- lungskonzepte und konnten Fördermittel für die Fortschreibung in Anspruch nehmen. 8. Ist eine Förderung der Erarbeitung Integrierter Stadtentwicklungs- konzepte ausschließlich aus dem Teil Aufwertung des Stadtumbau- programms möglich oder stehen noch andere Quellen zur Förderung zur Verfügung? a) Wenn ja, aus welchen Quellen/Fördertöpfen ist die Erarbeitung/die Fortschreibung/das Monitoring von Integrierten Stadtentwick- lungskonzepten möglich und was muss gegebenenfalls beachtet werden? b) Wenn nicht, bedeutet das, dass nur die kreisfreien und ehemals kreisfreien Städte mit Hilfe von Fördermitteln ihre Integrierten Stadtentwicklungskonzepte aktualisieren können, da nur diese Städte Aufwertungsmittel erhalten? Zu 8, 8 a) und 8 b) Die Fragen 8, 8 a) und 8 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Förderung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte und des Monitoring Stadt- entwicklung ist aus allen Städtebauförderprogrammen und für alle Fördergemeinden (Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren) möglich. Die Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind zu beachten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2732 5 9. Inwiefern ist ein aktuelles Integriertes Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebauförderung aus Mitteln der EU bzw. des Bundes, sind alle Gemeinden ohne ein solches Konzept von Förderung ausgeschlossen? Ein aktuelles Integriertes Stadtentwicklungskonzept ist Fördervoraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln der EU und des Bundes im Rahmen der Städtebauförderung. 10. Was unternimmt die Landesregierung, um auch kleinen und mittleren Städten Zugang zur Städtebauförderung zu ermöglichen? Es besteht kein Ausschlusstatbestand für kleine und mittlere Städte zur Aufnahme in die Städtebauförderung.