Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2759 6. Wahlperiode 18.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Ver- und Entsorgung der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/1561 „Verund Entsorgung der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin“ vom 20.03.2013 war der Bau und die Nutzung von Regenwasserrückhaltebecken (RRB) Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin. Ein Überlauf des Regenwassers in einen Vorfluter war nicht geplant und auch nicht genehmigt. Das anfallende Regenwasser sollte in einem Kreis- laufsystem genutzt werden. Trotz der relativ niederschlagsarmen Wetter- periode kam es laut Pressemeldungen in der letzten Woche zu über- laufenden RRB und zu Überflutungen angrenzender Ackerflächen. Das Wasser aus der Anlage wird derzeit über die Vorflut in die Bäke, die in die Tollense fließt, abgeleitet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtliche Situation der ursprünglich nicht genehmigten, aber jetzt erfolgenden Einleitung des Regenwassers in die Vorflut? Das anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen wird im Südwesten der Anlage in zwei Multifunktionsbecken (Speichervolumen zirka 7.000 m³) gesammelt. Eine Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht und ist auch künftig nicht vorgesehen. Es wird eine Entnahme- leitung für die Luftwäsche vorgehalten; zur Aufrechterhaltung der Funktionsweise des Biofilters sind pro Jahr rund 36.000 m³ Wasser erforderlich. Eine weitere Leitung steht für die Entnahme von Feuerlöschwasser im Brandfall zur Verfügung. Im Nordosten der Anlage wurde ein kombiniertes Absetz- und Speicherbecken (als Klarbecken) mit einem Speichervolumen von zirka 9.000 m³ errichtet. Dort werden das anfallende Niederschlagswasser von den Verkehrs- und Freiflächen sowie unbelastete Abflüsse der Biogasanlage eingeleitet. Drucksache 6/2759 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das dort gesammelte Niederschlagswasser soll entsprechend den Planungsunterlagen teilweise in die Multifunktionsbecken gepumpt beziehungsweise in den Monaten März bis Oktober durch Ausbringung landwirtschaftlich genutzt werden. Das Abwasser aus dem Sozialbereich wird in einer abflusslosen Sammelgrube gesammelt und durch eine Fachfirma entsorgt. Eine Nachweisführung liegt vor. Das Reinigungswasser aus dem Stallbereich wird der Gülle zugeführt. Am 18.02.2014 wurde bei einer Vor-Ort-Kontrolle des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) und der Unteren Wasserbehörde Vorpommern-Greifswald (UWB) festgestellt, dass die Becken im Nordosten der Anlage zu voll waren, um das gesammelte Niederschlagswasser der Verkehrs- und Freiflächen aufnehmen zu können. Durch den Gegendruck trat das Wasser aus dem Straßeneinlauf an der Einfahrt wieder heraus. Die benachbarten Ackerflächen waren im Bereich der Straße bereits teilweise überflutet. Bei dem aus dem Becken übergelaufenen Wasser handelt es sich nicht um kontaminierte Abflüsse, sondern um gesammeltes Niederschlagswasser. Die UWB ordnete bezüglich der Wasserqualität eine sofortige Beprobung aller Becken durch ein unabhängiges Labor an. Im Ergebnis der Beprobung konnte keine nennenswerte Belastung festgestellt werden. Am 19.02.2014 fand ein weiterer Vor-Ort-Termin der UWB mit den betroffenen Bauern sowie dem Anlagenleiter statt. Um ein weiteres unkontrolliertes Überlaufen aus dem Becken zu verhindern, erteilte die UWB eine Ausnahmegenehmigung für das Einleiten aus dem Klarbecken in den L 111 D (verrohrter Graben) bis zu einem Wasserstand von 15 cm unter den Beckenrand. Weiterhin wurde beauflagt, dass weiteres Wasser in die Multifunktions- becken und in leere Behälter gepumpt wird, um bei Niederschlägen ein erneutes Überlaufen zu vermeiden. Derzeit ist ein Wasserstand von ca. 70 cm unter Beckenrand zu verzeichnen und es wird ständig weiter Wasser in das Multifunktionsbecken im Südwesten der Anlage gepumpt. Diese Verfahrensweise und die mit entsprechenden Nebenbestimmungen vorgesehene Erlaubniserteilung für die Einleitung des im Klarbecken gesammelten Niederschlagswassers in ein Gewässer entsprechen den wasserrechtlichen Vorschriften. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 2. Wurden die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/1561 benannten Maßnahmen zur Speicherung und Verwendung des Regenwassers in der Ferkelzuchtanlage vollständig umgesetzt und welche Abweichun- gen davon hat es evtl. gegeben und wie waren diese durch welche Behörde begründet? Das geplante Regenentwässerungssystem wurde mittlerweile vollständig umgesetzt. Wie bereits dargestellt, wird das Regenwasser entsprechend dem Entwässerungskonzept nach Bedarf innerbetrieblich genutzt. Ob dabei die in der Planung angegebenen Randbedingungen im laufenden Betrieb vollständig eingehalten wurden, ist Gegenstand der laufenden Prüfungen (siehe Antwort zu Frage 4). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2759 3 3. Durch welche Behörden wurden die Baukontrolle und Endabnahme dieser Maßnahmen durchgeführt und welche Mängel oder Bauabwei- chungen mit welchen möglichen Folgen wurden evtl. festgestellt? Die Entwässerungsplanung, welche Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Geneh- migung war, wurde nach der Genehmigungserteilung mehrfach geändert. Da dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf immissionsschutzrechtliche Belange hatte, wurden diese Änderungen vom Bauamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald genehmigt und kontrolliert. 4. Wie erklärt sich die Landesregierung das Nichtfunktionieren des geprüften und genehmigten Entwässerungskonzepts der Ferkelzucht- anlage Alt Tellin? Nach Kenntnisstand der Landesregierung erfolgte zum einen für die Luftwäsche weniger Entnahme von gespeichertem Niederschlagswasser aus dem Multifunktionsbecken, da der Biofilter der Luftwäsche während der Frostperiode nicht zusätzlich befeuchtet wird. Zum anderen wurde gemäß der Planung in den Monaten November bis Februar auch kein Wasser für landwirtschaftliche Zwecke entnommen. Zur Funktionsfähigkeit des Entwässerungssystems der Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage ist es notwendig, dass der Betreiber unter anderem auf den laut Planung einzuhaltenden Freibord bei den Regenrückhaltebecken achtet. Im vorliegenden Fall hätte der Betreiber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht rechtzeitig Wasser in die Multifunktionsbecken und/oder in die leer stehenden Behälter pumpen müssen. Es wird derzeit seitens der UWB, des StALU und des Betreibers das System der Regen- entwässerung für den gesamten Standort erneut geprüft. Der Betreiber wurde bereits aufgefordert, erforderliche Daten beizubringen. Die Prüfung zielt darauf ab, ob die in der Planung gesetzten Annahmen hinsichtlich der Verbrauchsmenge des gesammelten Niederschlagswassers im laufenden Betrieb tatsächlich eingehalten werden. 5. Wie wird sichergestellt, dass keine kontaminierten Abflüsse erfolgen und welche Auflagen sind dazu ergangen und wie werden diese kon- trolliert (bitte detailliert nennen)? Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 6/2759 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche zukunftssichere und umweltgerechte Lösung des Regen- wasserproblems in der Anlage sieht die Landesregierung und bis wann soll diese erreicht werden? Am 20.02.2014 stellte die Schweinezucht Alt Tellin GmbH den Antrag auf Einleitung von unbelastetem Regenwasser aus dem Klarbecken in den L 111 D in Form eines Überlaufes, sobald der Wasserstand im Klarbecken über das Maß von 15 cm unter dem Beckenrand steigt. Aufgrund der vorliegenden Beprobungsergebnisse und unter der Voraussetzung der noch ausstehenden Zustimmung des für die Gewässerunterhaltung zuständigen Wasser- und Bodenverbandes ist davon auszugehen, dass die UWB die Einleitungserlaubnis in der beantragten Form erteilt. Die Erlaubnis würde zunächst befristet auf ein Jahr gelten und mit Nebenbestimmungen zur Selbstüberwachung des Füllstandes der Becken versehen werden. Die Selbstüberwachung würde dreimalige Beprobungen im laufenden Jahr einschließen. Vor Nutzung der Einleitung wäre zudem stets eine anderweitige Verwendung des Wassers zu prüfen. Weitere Auflage wäre, dass die UWB über alle Störungen und Havarien mit möglichen Umweltauswirkungen sofort unterrichtet werden müsste. 7. Welche Produktionseinschränkungen oder Teilstilllegungen der Anlage ergeben sich aus Sicht der Landesregierung, wenn die Wasser- probleme nicht kurzfristig gelöst werden können? Die mit dem anfallenden Niederschlagswasser aufgetretenen Probleme stellten keine Gefahr für die Umwelt dar und konnten durch das Eingreifen der UWB kurzfristig gelöst werden. Weiterhin wird an mittel- und langfristigen Lösungen gearbeitet, um ein Überlaufen von Niederschlagswasser auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen künftig zu vermeiden. Nach gegenwärtigem Stand gibt es daher keine rechtlichen und fachlichen Gründe, die eine (Teil-)Stilllegung der Anlage notwendig machen.