Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2760 6. Wahlperiode 20.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Ausländische Bettlerbanden in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Betteln an sich erfüllt nicht den Tatbestand einer Straftat und wird somit von der Polizei nicht statistisch erfasst. Wenn es durch bettelnde Personen zu anderen Straftaten, wie zum Beispiel Nötigung, Diebstahl oder Betrug kommt, werden lediglich diese Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Im Zuge dieser Erfassung erfolgt jedoch keine besondere Kennzeichnung dieser Straftaten. Entsprechend liegt hier kein auswertbares Datenmaterial vor. Medienberichten zufolge warnt die Polizei vor Bettlerbanden. Besonders im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, hier vor allem in den Städten Friedland und Neubrandenburg, agierten laut Nordkurier rumänische Staatsangehörige, die an Haustüren um Geld bettelten. Gegenüber den Bürgern der betroffenen Kommunen wird seitens der bettelnden Personen dabei erklärt, eine schwere Situation durchlebt zu haben und deshalb Geld zu benötigen. Die Polizei musste vermehrt eingeschaltet werden. Drucksache 6/2760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung zu den im Vortext genannten Vorfällen (bitte auch die Nationalitäten bzw. Staatsangehörigkeiten der Angehörigen der Bettlerbanden aufführen)? a) Wie viele Bürger informierten über Notruf die Polizei (bitte auch die Zahl der eingegangenen Anzeigen auflisten)? b) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und um welche Delikte handelte es sich im Einzelnen? c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt (bitte auch die jeweiligen Gründe anführen)? Im Januar 2014 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg fünf Fälle von bettelenden Personen bekannt. Die Staatsangehörigkeit der angetroffenen Personen war rumänisch und armenisch. In keinem der vorgenannten Fälle wurden Straftaten festgestellt. Zu 1 a) Bei der Polizei erfolgt keine statistische Auswertung der eingehenden Notrufmeldungen nach inhaltlichen Aspekten. Von daher liegt dazu kein Datenmaterial vor. Zu 1 b) Zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Fällen wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu 1 c) Es wird auf die Antwort zur Frage 1b) verwiesen. 2. Wie viele Strafverfahren resultierten aus den Ermittlungsverfahren (bitte auch die Strafmaße benennen)? Es wird auf Antwort zu Frage 1b) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2760 3 3. Inwieweit haben sich seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern Asylbewerber an Bettelhandlungen beteiligt (bitte auflisten mit Datum, Ort des Vorfalls, Nationalitäten bzw. Staatsangehörigkeiten, Ort der Unterbringung der Asylbewerber - getrennt nach dezentral und Gemeinschaftsunterkunft -, Deliktsarten, Sanktionen bzw. Strafen)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung - bezogen auf den Zeitraum 2000 bis 2013 - über ausländische Bettlerbanden in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in chronologischer Form mit einer jeweils kurzer Skizzierung des Vorfalls, dem Ort/den Orten der Vorfälle, den Nationalitäten/Staatsangehörigkeiten der Bettler, der Zahl der aufgenommenen Anzeigen, der Zahl der eingeleiteten und eingestellten Ermittlungsverfahren mit und ohne Geldbuße - samt Deliktsarten - sowie der Zahl der eingeleiteten Strafverfahren mit dem jeweiligen Ausgang aufführen)? 5. Wie hat sich die Zahl in Mecklenburg-Vorpommern agierender ausländischer Betterbanden seit 2000 entwickelt (bitte nach Jahr, Schwerpunktregion/en bzw. Kreisen und kreisfreien Städten sowie Nationalitäten/Staatsangehörigkeiten und Mitgliederzahlen differenzieren )? 6. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zur Struktur, zur „Arbeitsteilung“ und zur „Arbeitsweise“ der ausländischen Bettlerbanden (Stichwort: „Bettelmafia“)? Zu 4, 5 und 6 Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Es liegen keine Erkenntnisse zu ausländischen Bettlerbanden oder einer "Bettelmafia" in Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Welcher materielle Schaden entstand im Zeitraum 2000 bis 2013 infolge von Bettelhandlungen ausländischer Staatsangehöriger (bitte in Jahresscheiben mit der jeweiligen Schadenssumme aufführen)? Soweit mit „materiellem Schaden“ das erbettelte Geld gemeint sein sollte, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Das Betteln an sich erfüllt keinen Straftatbestand. Drucksache 6/2760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Maßnahmen haben Regierungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern seit 2000 ergriffen, um die Bevölkerung wirksam vor Bettlerbanden zu schützen (bitte in chronologischer Form aufführen)? Durch die Polizeibehörden erfolgten anlassbezogen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Statistik wird hierüber nicht geführt. 9. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung wann zu ergreifen, um die Bevölkerung wirksam vor Bettlerbanden zu schützen? Sofern ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass bettelnde Personen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, werden die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen.