Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2761 6. Wahlperiode 17.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Defekte Brandmeldeanlage und Feuer im Asylbewerberheim Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Dieses Jahr kam es zu einem Brand im Asylbewerberheim Neubranden- burg. Laut Angaben der Polizei haben Möbelstücke in einem Raum Feuer gefangen. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde bereits in den Wochen zuvor die Brandmeldeanlage im Asylbewerberheim im Mark- scheiderweg beschädigt. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen über die Brandursache? Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach dem derzeitigen Stand kann auch eine fahrlässige Inbrandsetzung des Mobiliars nicht ausgeschlossen werden. 2. Wie hoch ist der entstandene Sachschaden? Eine abschließende Schadensaufstellung aller Geschädigten liegt gegenwärtig noch nicht vor. Bislang wurde die Schadenshöhe mit 27.312,00 Euro angegeben. Drucksache 6/2761 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Konnten ein oder mehrere Täter ermittelt werden (bitte auflisten nach Nationalität und Alter)? Nein. 4. Welche Motive liegen der Tat zugrunde? Da ein Tatverdächtiger bislang nicht ermittelt werden konnte, können zur Motivlage keine Aussagen getroffen werden. 5. Inwieweit kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Asylbewerber handelt, welche die Brandmeldeanlage beschädigt haben? 6. Seit wann ist bekannt, dass die Brandmeldeanlage defekt ist? 7. In welchem Zusammenhang steht die Beschädigung der oben erwähn- ten Brandmeldeanlage mit dem Brand? 8. Wurde wegen der Beschädigung der Brandmeldeanlage ein Ermittlungsverfahren seitens der Strafbehörden eingeleitet? Zu 5 , 6, 7 und 8 Die Fragen 5 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Nach polizeilichen Feststellungen war die Brandmeldeanlage im Asylbewerberheim Neubrandenburg zum Zeitpunkt des Brandes voll funktionsfähig und in Betrieb. Die Brandmeldeanlage hat im Zusammenhang mit dem Brand auch ausgelöst. Eine Beschädigung der Brandanlage ist bisher nicht angezeigt worden, sodass diesbezüglich seitens der Strafverfolgungsbehörden gegenwärtig kein Ermittlungsverfahren geführt wird.