Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2764 6. Wahlperiode 12.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Pflegefachkräfte, Mindestlöhne und Tarifverträge und ANTWORT der Landesregierung In der Drucksache 6/2358 (Antworten zu den Fragen 3 und 4) hebt die Landesregierung hervor, „dass eine Steigerung der Vergütung, welche die Leistungsanbieter von der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten, bei der erzielten Einigung erstmalig an die Zahlung von Mindestlöhnen für die Beschäftigten geknüpft wurde (optionale Erhöhung der Vergütung um 4 % zum 01.07.2014).“ Im Bundesland Bremen haben die Wohlfahrtsverbände der Dienstleis- tungsgewerkschaft Verdi kürzlich Gespräche über einheitliche Tarife in der Altenpflege angeboten. Im Falle erfolgreicher Verhandlungen müssten in Bremen und Bremerhaven künftig auch private Altenpflege- träger die mit Verdi ausgehandelten Tarife zahlen. Mit einem solchen Tarifvertrag wäre Bremen bundesweit Vorreiter. 1. Wie stellen sich die in der o. g. Drucksache genannten Mindestlöhne konkret dar (bitte differenzieren nach den Berufen Altenpfleger, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesund- heits- und Krankenpflegehelfer)? Das Mindestentgelt im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt nach Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) vom 15.07.2010: - ab dem 1. August 2010: 7,50 Euro je Stunde, - ab dem 1. Januar 2012: 7,75 Euro je Stunde, - ab dem 1. Juli 2013: 8,00 Euro je Stunde. Drucksache 6/2764 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Mindestentgeltverordnung beinhaltet keine weitere Berufsdifferenzierung und umschließt somit alle Pflegefachberufe. Die in der Drucksache 6/2358 dargestellte optionale Erhöhung der Vergütung um 4 Prozent bezieht sich auf eine Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner der Pflege. Die Vergütungs- vereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern und den privaten Berufsverbänden in Mecklenburg-Vorpommern koppelt die Vergütungserhöhung zum 01.07.2014 im Bereich der häuslichen Krankenpflege an die Zahlung von Mindestentgelten. Im Vertragsbereich der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern sind für eine Erhöhung der Vergütung, welche die Anbieter von den Kostenträgern erhalten, mindestens folgende Jahresbruttogehälter bezogen auf eine 40 Stundenwoche ohne leistungsabhängige Zuschläge zu zahlen: - Verantwortliche Pflegefachkraft: 27.718,00 Euro - Pflegefachkräfte: 21.275,00 Euro - Pflegekräfte/Pflegehilfskräfte: 17.681,00 Euro Im Vertragsbereich der privaten Berufsverbände Mecklenburg-Vorpommern sind für eine Erhöhung der Vergütung, welche die Anbieter von den Kostenträgern erhalten, mindestens folgende Jahresbruttogehälter bezogen auf eine 40 Stundenwoche inklusive Nebenleistungen des Arbeitgebers und Zuschlägen vereinbart worden: - Verantwortliche Pflegefachkraft: 27.718,00 Euro - Pflegefachkräfte: 21.275,00 Euro - Pflegekräfte/Pflegehilfskräfte: 17.681,00 Euro 2. Welche Position bezieht die Landesregierung zu dem Vorstoß der Wohlfahrtsverbände im Land Bremen, der Dienstleistungsgewerk- schaft Verdi Verhandlungen über einheitliche Tarife in der Alten- pflege anzubieten? Tarifvereinbarungen werden zwischen den Tarifparteien selbstständig verhandelt. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich entsprechende Initiativen von Tarifparteien. 3. Plant die Landesregierung einen ähnlichen Vorstoß? a) Wenn ja, wann soll ein entsprechender Vorstoß unternommen werden? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 3, 3 a) und 3 b) Die Fragen zu 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Die Landesregierung ist nicht Tarifvertrags- partei.