Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2765 6. Wahlperiode 17.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Sanierung der Kreisstraße 29 in der Ortslage Warlitz und ANTWORT der Landesregierung Nachdem bereits zwei Bauabschnitte zur Sanierung der Kreisstraße 29 in der Ortslage Steegen saniert sind, stellen die Einwohner der Gemeinde Warlitz zu Recht die Frage, wann die Kreisstraße in ihrem Ort saniert wird. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung standen für die Förderung kommunaler Straßen in den letzten Jahren jährlich etwa 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Umverteilung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2014 beläuft sich der Anteil an Landesmitteln für den kommunalen Straßenbau auf 10 Millionen Euro. Hinzu kommen 7,5 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die überwiegend in Ober- und Mittelzentren eingesetzt werden. Durch diese Umverteilung bedarf es einer Anpassung der für 2014 aufgestellten Programme. Die Maßnahme an der Kreisstraße 29 in der Ortslage Warlitz war für dieses Jahr vorgesehen. Durch die notwendige Anpassung der Programme für 2014 ist eine Entscheidung auf Förderung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Drucksache 6/2765 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann wurden bislang Fördermittelanträge in Bezug auf die Sanierung der Kreisstraße 29 in der Ortslage Warlitz gestellt? Mit welchem Prüfungsergebnis? 3. Wann können die Anwohner mit einer Sanierung der maroden Kreis- straße rechnen? Zu 2 und 3 Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich wird durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung der Neu- und Ausbau von kommunalen Straßen gefördert. Diese Förderung kann sich auf bis zu maximal 70 Prozent der Kosten einer Straßenbaumaßnahme belaufen. Auf den durch den kommunalen Straßenbaulastträger zu erbringenden Eigenanteil hat das Ministerium dabei jedoch keinen Einfluss. Dem Straßenbauamt Schwerin liegt ein Antrag vom 23. Juli 2010 für den Ausbau der Kreisstraße 29 in der Ortslage Warlitz vor. Der Ausbau wurde als förderfähige Maßnahme eingestuft. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.