Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2766 6. Wahlperiode 12.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Unterhaltung der Verbindungsstraße (ehemalige Kreisstraße 25 LWL) zwischen den Ortsteilen Pätow und Steegen der Gemeinde Pätow-Steegen sowie von Pätow zur Bundesstraße 321 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die erwähnte Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Pätow und Steegen der Gemeinde Pätow-Steegen sowie von Pätow zur Bundesstraße 321 ist aktuell immer noch als Kreisstraße LWL 25 gewidmet. Somit ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim Träger der Straßenbaulast. Seit Jahren wird den Anwohnern des Ortsteils Pätow der Gemeinde Pätow-Steegen versprochen, dass die zuvor genannte Straße saniert wird, sodass eine Nutzung der Straße ermöglicht wird, ohne Schäden für Fahr- zeuge in Kauf zu nehmen. Allerdings soll die Instandhaltung der Straße bislang aufgrund fehlender Fördermittel nicht möglich gewesen sein. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V). Drucksache 6/2766 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann wurden bislang Fördermittelanträge in Bezug auf die Instand- haltung der zuvor genannten Verbindungsstraße gestellt? Mit welchem Prüfungsergebnis? Der Landesregierung liegen derzeit keine Anträge auf Förderung in Bezug auf die benannte Maßnahme vor. 3. Wann können die Anwohner mit einer Sanierung der maroden Verbin- dungsstraße rechnen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV).