Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2776 6. Wahlperiode 18.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat November 2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung zu Drucksache 6/2180 wird verwiesen. Nachstehende Fragen nehmen unter anderem Bezug auf die Landtags- Drucksache 6/2442. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller für den o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunfts- ländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller; bitte ebenfalls dar- stellen, um den wievielten Antrag auf Asyl der jeweiligen Person es sich handelte)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Russische Föderation 52 Eritrea 48 Serbien 21 Syrien, Arabische Republik 21 Armenien 19 Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Afghanistan 18 Ghana 13 Staatenlos 13 Ägypten 11 Mauretanien 10 Mazedonien 8 Türkei 5 Iran, Islamische Republik 5 Bosnien und Herzegowina 4 Ungeklärt 4 Georgien 2 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 2 Ungarn 1 Algerien 1 Äthiopien 1 Tunesien 1 Vietnam 1 Irak 1 Insgesamt 262 Angaben zur Anzahl von Asylantragstellungen einzelner Personen liegen der Landes- regierung nicht vor. 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im o. g. Monat festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im November 2013 wurden durch die Landespolizei 64 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zu den durch die Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 3 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Tunesien 1 20 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 27 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Indien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Aserbaid- schan 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 52 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 9 31, 31, 13, 12, 9, 8, 7, 2, unbe- kannt Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Somalia 1 33 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Äthiopien 1 50 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 44 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 17 Sassnitz Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 15 Mukran Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Eritrea 1 16 Sassnitz Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 17 Sassnitz Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Jordanien 1 24 Bad Doberan Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Afghanistan 1 30 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 1 24 Bad Doberan Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Somalia 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Somalia 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Eritrea 1 23 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Äthiopien 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 52 Greifswald Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Pakistan 1 24 Neubrandenb urg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 42 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 44 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Afghanistan 1 32 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 21 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 26 Wolgast Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Syrien 1 46 Rostock Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 1 19 Rostock Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 40 Rostock Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 27 Stralsund Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz Irak 1 27 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 24 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Tunesien 1 20 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 28 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Ghana 1 28 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 33 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 7 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Türkei 1 26 Ludwiglust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 38 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthalts- gesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Serbien 1 28 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 2 49, 12 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 28 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 47, 10, 6 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 28 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 40, 8, 5 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ungeklärt 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 22 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ungeklärt 1 26 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz 3. Wie vielen Personen wurde im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Iran, Islamische Republik 5 Afghanistan 1 Syrien, Arabische Republik 1 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Asylanträge wurden im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern und der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 35 Ghana 7 Afghanistan 4 Ungeklärt 4 Iran, Islamische Republik 3 Mazedonien 2 Äthiopien 2 Vietnam 2 Russische Föderation 1 Marokko 1 Somalia 1 Armenien 1 Insgesamt 63 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 9 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Abschiebung/bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen wurden im Monat Oktober 2013 in Abschiebungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte monatsweise aufschlüsseln und nach Staatsangehörigkeiten sortieren)? b) Wie stellte sich für den o. g. Monat die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, ausführlich dargestelltem Verhinde- rungsgrund der Abschiebung, Alter und Geschlecht)? Hinsichtlich der in der Antwort zu Frage 4 genannten Asylbewerberinnen und -bewerber sind im Monat November 2013 keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet worden. Zu 5 a) Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen 5 a) und b) auf die Angaben für den Monat November 2013 beziehen, da gleichlautende Angaben für den Monat Oktober 2013 in der Kleinen Anfrage 6/2775 abgefragt werden. Für männliche Abschiebungsgefangene erfolgte die Unterbringung im November 2013 in Amtshilfe durch das Justizressort des Landes in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Im Monat November 2013 wurden insgesamt zwei männliche Personen in der Justizvollzugs- anstalt Bützow in Abschiebungshaft genommen. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Monat Staatsangehörigkeit November Afghanistan November Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde für Mecklenburg-Vorpommern im Monat November 2013 eine weibliche Person aus Kamerun in Abschiebungshaft genommen. Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu 5 b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EG) Nummer 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. untergetaucht 56 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 53 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 21 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 22 weiblich Russische Föderation „ Verzögerte Bescheidzustellung, es lag keine Vollziehbarkeit vor. 28 männlich Russische Föderation „ „ 28 weiblich Russische Föderation „ „ 7 männlich Russische Föderation „ „ 6 männlich Russische Föderation „ Am Tag der Abschiebung ist ein Antrag nach § 80 Absatz 5 Verwaltungs- gerichtsordnung gestellt worden. 37 männlich Russische Föderation „ „ 36 weiblich Russische Föderation „ „ 10 weiblich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 11 Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation „ „ 9 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 35 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 56 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 53 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 21 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 22 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 45 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 10 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 25 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 21 weiblich Russische Föderation „ untergetaucht 2 männlich Ghana „ untergetaucht 19 männlich Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. Am Abschiebungstag erkrankt, sodass keine Reisefähigkeit gegeben war. 32 männlich Serbien „ „ 27 weiblich Serbien „ „ 7 männlich Serbien „ „ 3 weiblich Serbien „ untergetaucht 37 männlich Serbien „ untergetaucht 35 weiblich Serbien „ untergetaucht 15 männlich Serbien „ untergetaucht 13 weiblich Serbien „ untergetaucht 11 weiblich Serbien „ untergetaucht 9 männlich Serbien „ untergetaucht 40 männlich Serbien „ Eine Verwaltungsgerichtsentscheidung lag noch nicht vor, sodass die Vollziehbarkeit nicht gegeben war. 38 männlich Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge-schlecht Serbien „ „ 36 weiblich Serbien „ „ 16 weiblich Russische Föderation „ Am Flughafen erkrankt, sodass keine Reise- fähigkeit gegeben war. 22 männlich Russische Föderation „ Am Flughafen wurde das Einsteigen in das Flugzeug verweigert/ Renitenz. 41 männlich Russische Föderation „ „ 42 weiblich Russische Föderation „ „ 20 männlich Russische Föderation „ „ 11 männlich Russische Föderation „ „ 7 weiblich 6. Wie viele Duldungen wurden im o. g. Monat nach Angaben des Ausländerzentralregisters an aufhältige Ausländer erteilt (bitte dar- stellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen und Gründen der Duldung)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 18 Algerien 1 Armenien 31 Aserbaidschan 13 Benin 2 Bosnien und Herzegowina 3 China 1 Ghana 34 Honduras 1 Indien 12 Irak 16 Iran, Islamische Republik 2 Jugoslawien (ehemals) 1 Kosovo 8 Kroatien 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 13 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Libanon 2 Mali 1 Marokko 2 Mauretanien 2 Mazedonien 10 Pakistan 1 Russische Föderation 36 Senegal 1 Serbien 8 Serbien (ehemals) 2 Somalia 1 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 5 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 2 Syrien, Arabische Republik 3 Togo 6 Tunesien 1 Türkei 6 Ukraine 2 Ungeklärt 28 Vietnam 10 Ägypten 3 Gesamtergebnis 277 Geschlecht Anzahl Personen Männlich 180 Weiblich 97 Gesamtergebnis 277 Altersgruppen Anzahl Personen 0 - unter 16 Jahre 55 16 - unter 18 Jahre 7 18 - unter 25 Jahre 44 25 - unter 35 Jahre 79 35 - unter 45 Jahre 44 45 - unter 55 Jahre 37 55 - unter 65 Jahre 8 65 Jahre und älter 3 Gesamtergebnis 277 Drucksache 6/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Grund der Duldung Anzahl Personen Duldung nach § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 2 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz 182 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz aus sonstigen Gründen 23 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wegen fehlender Reisedokumente 68 Duldung nach § 60a Absatz 2b Aufenthaltsgesetz 2 Gesamtergebnis 277 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum 31.12.2013 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausgereiste Personen, die eine Duldung im November 2013 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemeinschaftsunter- kunft und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 153 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 39 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee 167 116 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Güstrow - Waldweg Bad Doberan - Stülower Weg 98 102 40 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg 242 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 159 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 79 84 62 245 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 61 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2776 15 8. Wie viele Personen waren im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen/kreisfreien Städten und der jeweiligen Zahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 30.11.2013 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 212 Landeshauptstadt Schwerin 139 Ludwigslust-Parchim 101 Landkreis Rostock 141 Mecklenburgische Seenplatte 324 Nordwestmecklenburg 41 Vorpommern-Greifswald 108 Vorpommern-Rügen 425