Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2782 6. Wahlperiode 18.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Auslaufen der EU-Förderung für das Holzrücken mit Pferden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Um die betriebswirtschaftlichen Nachteile (hohe Kosten) des Pferdeeinsatzes ausgleichen zu helfen, war seit 2004 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Förderung des Pferdeeinsatzes bei der Holzbringung durch entsprechende Zuschüsse an den privaten Waldbesitz möglich (keine EU-Förderung). Hierbei wurde der Einsatz von Rückepferden zum Vorliefern von Holz vom Einschlagsort zur Rückeschneise mit bis zu 50 Prozent (maximal jedoch 5 Euro je Festmeter) der zuwendungs- fähigen Ausgaben gefördert. Mit dem neuen GAK-Rahmenplan 2014 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Mecklenburg- Vorpommern hat sich für den Erhalt dieser Förderung im Rahmen der GAK eingesetzt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Insgesamt wurde die Pferderückung in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2013 mit 37.700 Euro gefördert. Bei angenommenen 5 Euro je Festmeter (wegen der hohen Kosten dürfte regelmäßig der Maximalbetrag gefördert worden sein) entspricht dies etwa 2000 Festmeter. Bei einem durchschnittlichen Holzeinschlag von jährlich 700.000 Festmeter im Privatwald beträgt das also nur knapp 0,3 Prozent. Während der Pferdeeinsatz im Wirtschaftsbetrieb der Landwirtschaft bereits keine Rolle mehr spielt, hat der Pferdeeinsatz in der Forstwirtschaft einen marginalen Stellenwert behalten. Drucksache 6/2782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im September dieses Jahres läuft die EU-Förderung für das Holzrücken mit Pferden in Mecklenburg-Vorpommern aus. Dadurch könnten nach Presseberichten Arbeitsplätze und die nachhaltige und schonende Bear- beitung des Waldes gefährdet werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Auslaufen der Förderungen für Unternehmen, die im oben genannten Sektor tätig sind? Es wurden keine Unternehmen gefördert, welche in diesem Sektor tätig sind. Ein Zuschuss wurde nur den privaten Waldbesitzern gewährt, welche Rückepferde eingesetzt haben. 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Unternehmen, die in dem Bereich des Holzrückens mit Pferden in Mecklenburg- Vorpommern tätig sind (bitte auflisten nach Sitz und Art des Unter- nehmens, Jahresgesamtumsatz der Firmen in diesem Geschäftsbereich und Anzahl der Beschäftigten)? Zielgruppe der bisherigen Förderung waren die privaten Waldbesitzer. Insofern liegen der Landesregierung keine Angaben zu den Unternehmen vor, die im Bereich des Holzrückens tätig sind. 3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um diese Unter- nehmen weiterhin zu fördern und somit Arbeitsplätze zu sichern? Eine finanzielle Förderung von Unternehmen erfolgte nicht. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung hat bereits 1997 für die Bewirtschaftung der landeseigenen Wälder per Erlass festgelegt, dass Unternehmen mit Gespannkapazitäten bei Auftragsvergaben angemessen zu beteiligen sind. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Einsatz von Pferden aus biologischen und Tierschutzgründen bei stärkeren Dimensionen des Holzes nicht mehr möglich ist. In der Landesforstanstalt sind derzeit zur Holzbringung insgesamt acht Pferde im Einsatz.