Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2788 6. Wahlperiode 25.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weiterentwicklung und Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung und ANTWORT der Landesregierung Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat am 1. Januar 2014 den Vorsitz der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister übernommen. Ein Schwerpunkt der Justizministerkonferenz werde, so Kuder, die psychosoziale Prozessbegleitung sein, die mit dem neuen Haushalt ausgebaut werden könne. Seit dem 1. Juli 2010 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Projekt durchgeführt, welches Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Opfer eines Sexualdelikts oder einer schweren Gewalttat geworden sind, kostenlos psychosoziale Prozessbegleitung durch professionelle Betreuung, Informations- vermittlung und Begleitung gewährt. Der Abschlussbericht der wissen- schaftlichen Begleitung des Modellprojekts enthält eine Reihe von Empfehlungen im Hinblick auf die erforderliche Weiterentwicklung bzw. den Ausbau dieses Angebots. 1. Inwieweit hat die Landesregierung die in dem Abschlussbericht enthaltenen Empfehlungen in der Zwischenzeit berücksichtigt? Die Empfehlungen im Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modell- projekts „Psychosoziale Prozessbegleitung“ in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen im Wesentlichen den folgenden Fragen 2 bis 8. Im Rahmen der Antworten auf diese Fragen wird jeweils im Einzelnen dargestellt, inwieweit die Empfehlung zwischenzeitlich umgesetzt worden ist. Drucksache 6/2788 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wurde das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung über Schwerin und Neubrandenburg hinaus auf weitere Regionen erwei- tert? a) Wenn ja, auf welche? b) Wenn nicht, für wann ist eine Erweiterung geplant? Ja. Zu 2 a) Das kostenlose Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung wurde auf die Landgerichts- bezirke Stralsund und Rostock erweitert. Damit wird die psychosoziale Prozessbegleitung seit März 2014 landesweit angeboten. Zu 2 b) Entfällt. 3. Inwiefern wurde in der Zwischenzeit die Information von Betroffenen und ihren Familien über die Möglichkeit einer Prozessbegleitung verbessert? Entsprechend der Empfehlung des Abschlussberichts wurden die zuständigen Polizeibehörden durch das Ministerium für Inneres und Sport im März 2013 informiert, dass in Umsetzung des § 406 h Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) insbesondere Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren, die durch sexuelle oder körperliche Gewalt verletzt wurden, beziehungsweise ihre Angehörigen und Bezugspersonen möglichst frühzeitig, gegebenenfalls also schon bei der Anzeigenaufnahme, und regelmäßig schriftlich darauf hinzuweisen sind, dass sie Unter- stützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung erhalten können. Hierfür wurden 1.000 gedruckte Flyer und eine elektronische Flyer-Fassung zur zielgerichteten Verteilung bereitgestellt. Seit April 2013 ist die Einbeziehung einer Prozessbegleitung zwecks Unterrichtung der Staatsanwalt- schaft aktenkundig zu machen. Aktuell sind die Polizeibehörden informiert worden, dass seit März 2014 je eine psycho- soziale Prozessbegleiterin pro Landgerichtsbezirk in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist. Vom Justizministerium sind 10.000 Flyer erstellt und an die Träger des Projekts sowie das Ministerium für Inneres und Sport verteilt worden. Den zuständigen Polizeibehörden sind hiervon 2.100 Flyer mit den aktuellen Erreichbarkeiten der Prozessbegleiterinnen zur Verfügung gestellt worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2788 3 Weiter hat die Landesregierung - das Justizministerium - durch verstärkte Pressearbeit und Pressemitteilungen auf die Erweiterung des Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam gemacht. Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung stehen auch auf den Homepages der Landesregierung - Bereich Justizministerium - und der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern - Bereich „Vorbeugung und Sicherheit“ Rubrik „Opferberatung“ - zur Verfügung. 4. Erfolgt mittlerweile eine gezielte Information über die Möglichkeit einer Prozessbegleitung durch die Polizei schon bei der Anzeigen- aufnahme? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Ja. Zu 4 a) Seit April 2013 (vergleiche Antwort zu Frage 3). Zu 4 b) Entfällt. 5. Haben die Prozessbegleiter mittlerweile Zugang zu Angeboten der Supervision? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nicht, warum nicht? Ja. Zu 5 a) Die im Projekt tätigen Prozessbegleiterinnen erhalten seit Beginn des Projekts im Jahr 2010 regelmäßig in Abständen von zwei Monaten Supervision, zu deren Teilnahme sie aufgrund der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Durchführung des Projekts der Justiz zur Psychosozialen Prozessbegleitung verpflichtet sind. Die Supervision findet im Justizministerium statt. Drucksache 6/2788 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 5 b) Entfällt. 6. Wie viele Stellen sind derzeit pro Standort vorgesehen und inwieweit ist eine Erweiterung der personellen Ausstattung geplant? In allen vier Landgerichtsbezirken des Landes gibt es eine psychosoziale Prozessbegleitungs- stelle. Eine Erweiterung der personellen Ausstattung ist derzeit nicht geplant. 7. Wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind derzeit an den Projektstandorten tätig? In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt keine ehrenamtliche psychosoziale Prozessbegleitung. Um die Qualität der psychosozialen Prozessbegleitung in dem hiesigen Projekt sicherzu- stellen, hat das Justizministerium ein spezielles Qualifikations- und Anforderungsprofil an die Prozessbegleiter sowie Grundsätze und Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung festgelegt. Qualitative Voraussetzung für Prozessbegleiter ist danach eine psychosoziale Grundausbildung (Studium Fachhochschule) und eine Zusatzqualifikation, die die Vermittlung von strafrechtlichen und strafprozessualen Grundkenntnissen und einzelfall- angemessenen Bewältigungsstrategien mit einschließt. Im Projekt werden ausschließlich Prozessbegleiterinnen tätig, die über eine Zusatzausbildung durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e. V. „Recht würde helfen“ fortgebildet wurden. 8. Plant die Landesregierung eine Erweiterung des Angebots auf weitere Regionen? a) Wenn ja, auf welche? b) Wenn nicht, warum nicht? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2788 5 Zu 8 a) Entfällt. Zu 8 b) Schwerpunkt der zu verhandelnden Strafverfahren sind die Landgerichte. In allen vier Landgerichtsbezirken des Landes wird bereits psychosoziale Prozessbegleitung angeboten. 9. Plant die Landesregierung eine Verstetigung der psychosozialen Prozessbegleitung? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Ja. Zu 9 a) Dies kann mittelfristig nur im Rahmen einer bundesgesetzlichen Implementierung der psychosozialen Prozessbegleitung geschehen. Die Landesregierung unterstützt eine bundesweite Implementierung des neuen Arbeitsfelds der psychosozialen Prozessbegleitung. Zu 9 b) Entfällt. 10. Soll psychosoziale Prozessbegleitung nach den Vorstellungen der Landesregierung in Zukunft auch für Erwachsene angeboten werden? a) Wenn ja, in welchen Fällen? b) Wenn nicht, warum nicht? Langfristig ja. Drucksache 6/2788 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu 10 a) Es wird auf die Gesetzesbegründung zu § 406 h StPO verwiesen. Danach sollen das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung insbesondere Verletzte von schweren Sexual- oder sonstigen Gewaltstraftaten erhalten, damit auch Erwachsene. Zu 10 b) Entfällt.