Der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/28 6. Wahlperiode 21.10.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeigebäudekomplex in der Rostocker Blücherstraße 1 - 3 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Polizeiliegenschaft Blücherstraße 1 - 3 befindet sich in zentraler Lage zwischen dem Steintor und dem Hauptbahnhof in Rostock. Das Quartier beinhaltet einen mehrteiligen Gebäudekomplex überwiegend aus den 1950er-Jahren, bestehend aus einer Blockrandbebauung und hofseitig angeordneten Nebengebäuden. Unter Beachtung der im März 2011 in Kraft getretenen Polizeistrukturreform sind derzeit umfangreiche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung moderner Arbeitsbedingungen für die Polizei im ganzen Land vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der neuen Unterbringung in der Liegenschaft Ulmenstraße 54, Rostock, wird der Standort Blücherstraße 1 - 3 derzeit auch als Zwischenunterbringung für Polizeidienststellen vorübergehend weitergenutzt. Auf der Netzseite des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist mit Datum 05.08.2011 ein Offener Brief, unterzeichnet von Vertretern der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes der Kriminalisten und der Deutschen Polizeigewerkschaft , zu finden. Gerichtet ist das Schreiben an den landeseigenen Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V). In dem Brief (http://www.bdk.de/lv/mecklenburgvorpommern/aktuelles/offener-briefan -den-bbl-mv-geschaeftsbereich-rostock) werden die Bedingungen, unter denen die Kolleginnen und Kollegen im Komplex Blücherstraße 1 - 3 arbeiten müssen, einer Kritik unterzogen. Drucksache 6/28 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung den baulichen Zustand des Kom- plexes Blücherstraße 1 - 3 und die im Offenen Brief genannten Arbeitsbedingungen? a) Wie viele Mitarbeiter und welche Abteilungen beherbergt der Komplex? b) Wie viele Mitarbeiter und welche Abteilungen sind von den im Offenen Brief angerissenen schlechten Arbeitsbedingungen betroffen? c) Worin liegen die Ursachen für die offensichtlich schlechten Bedingungen , unter denen zumindest ein Teil der Belegschaft arbeiten muss? Seit 1990 wurden Maßnahmen für Nutzungsanpassungen, Substanzerhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen durchgeführt, die Gebäude wurden jedoch nicht grundlegend saniert. Die Verkehrssicherungspflichten sind erfüllt, eine Gefährdung durch die Gebäudesubstanz besteht für die Bediensteten nicht. Zu a) In der Blücherstraße 1 - 3 sind die Kriminalpolizeiinspektion Rostock mit 112 Beschäftigten, die Polizeiinspektion Rostock Führungsgruppe mit 32 Beschäftigten, das Kriminalkommissariat Rostock mit 101 Beschäftigten und der Polizeiärztliche Dienst Rostock/Stralsund mit 4 Beschäftigten untergebracht. Zu b) Der Sanierungsbedarf bezieht sich auf weite Teile des Gebäudekomplexes. Insoweit ist der größte Teil der in den oben genannten Dienststellen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem im offenen Brief genannten Bauzustand betroffen. Zu c) Im Rahmen der Organisationsentscheidung im Jahr 2005, die ehemalige Polizeidirektion Rostock nach Waldeck zu verlegen, wurde festgelegt, die Erhaltungsmaßnahmen in der Liegenschaft Blücherstraße 1 - 3 auf ein Mindestmaß zu beschränken. Durch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in der Polizeiliegenschaft Ulmenstraße werden moderne Arbeitsbedingungen für die Polizeidienststellen (siehe Antwort zu Frage 1 a) geschaffen. Für die Dauer der Bauzeit wird die Liegenschaft Blücherstraße auch als Zwischenunterbringung vorübergehend genutzt. Aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Rostock, der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, dem Polizeipräsidium Rostock und dem Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) vereinbart, weiterhin nur die unbedingt notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in dieser Liegenschaft durchzuführen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/28 3 2. Welche konkreten Sanierungsarbeiten wurden seit 1990 an dem oder im Gebäude durchgeführt (bitte einzeln aufführen und die Höhe der jeweils aufgewendeten Mittel darstellen)? Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Jahr Volumen Leistungen 1991 171.980,79 DM Herrichtung der Führungsebenen Polizeidirektion (PD) und Kriminalpolizeiinspektion (KPI), Maler, Fußboden und Elektrik 1992 681.117,27 DM Herrichtung der Führungsebene PD und KPI, Fortführung der oben genannten Gewerke, IT-Installation, Dachsanierung, Fensterwechsel und Rückbauten 1993 573.709,23 DM Herrichtung von Teilen des Ärztehauses (Plattenbau) zur Nutzung durch die Polizei 1994 203.735,63 DM Austausch defekter Fenster im Haus 1 (Turmbereich) und Malerarbeiten 1995 281.852,02 DM Austausch defekter Sanitäranlagen 1996 425.116,08 DM Heizungsumstellung von Kohle auf Fernwärme einschließlich der Montage von Thermostatventilen 1997 270.124,20 DM Teilsanierung der Dachhaut sowie der Traufbereiche 1998 136.611,95 DM Strangsanierung Sanitärbereiche 1999 338.467,62 DM Herrichtung Labore für KPI und Sanierung Treppenhaus Haus 3 2000 308.934,14 DM Herrichtung der Arbeitsräume der Puppenbühne im Ärztehaus, Sanierung der Regenrinnen und Fallrohre 2001 90.048,16 DM Herrichtung Teeküchen, Maler und Fußboden 2002 160.554,93 € anteilige Dachsanierung, Sanierung Arbeitsräume 2003 124.150,30 € Herrichtung Umkleideräume Inspektion Zentrale Dienste (IZD) 2004 158.288,61 € Sanierung Führungsbereiche PD und KPI, Malerarbeiten, Fußboden, Fenster, Elektrik, Informationstechnik 2005 172.718,14 € Sanierung Einsatzleitstelle, Erneuerung Doppelboden, Sanierung Verkehrsflächen Hof 2 2006 226.124,95 € Abbrüche Heizhaus und Herrichtung Zaunanlage Hof 2 und Hof 3 2007 68.501,27 € Sanierung und Austausch der Sanitärstränge Bereich KPI 2008 57.349,49 € Herrichtung Räume für Aktenhaltung Bereich KPI 2009 72.767,69 € Toilettensanierung Bereich PD, Bauwerkssicherung 2010 24.614,87 € Dachreparatur, Fassadensicherung, Malerarbeiten Büroräume 2.839.714,50 € Summe (DM-Teilbeträge wurden in EURO umgerechnet) Drucksache 6/28 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Im Rahmen von Kleinen Baumaßnahmen wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Jahr Volumen Leistungen 1994 631.000 DM Umbau für Einsatzleitstelle 1997 186.200 € Umbau von Arbeitsräumen 2008 285.400 € Verkehrssicherung Außenbereich 794.225 € Summe (DM-Teilbeträge wurden in EURO umgerechnet) 3. Inwieweit war zu früheren Zeitpunkten vorgesehen, Sanierungsarbeiten an dem oder im Komplex vorzunehmen? a) Aus welchen Gründen wurden die Arbeiten nicht durchgeführt und/oder verschoben? b) Wie viele Beschwerden über die im Offenen Brief angeschnittenen Arbeitsbedingungen erreichten die Landesregierung seit 1990? Die Fragen 3 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Herrichtung der Landesliegenschaft wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2006/2007 zugunsten des Neubaus in der landeseigenen Liegenschaft Rostock, Ulmenstraße, zurückgestellt . Zu b) Über die im Offenen Brief angeschnittenen Arbeitsbedingungen sind zwei weitere Beschwerden eingegangen. 4. Inwieweit ist an eine Komplettsanierung des Gebäudes gedacht? a) Mittel in welcher Höhe wären für eine Komplettsanierung erforderlich? b) Mittel in welcher Höhe stehen für Sanierungsarbeiten zur Verfügung bzw. sind zum jetzigen Zeitpunkt eingeplant? c) Welche konkreten Bereiche sollen in welchen Zeiträumen saniert werden? Es ist vorgesehen, die Gebäude 1 bis 3 grundinstandzusetzen und einen Neubau zu errichten. Zu a) Die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Baumaßnahme (Grundinstandsetzung und Neubau) betragen rund 21,0 Mio. EURO. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/28 5 Zu b) Im Haushalt 2010/2011 sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung sind keine Mittel für Sanierungsarbeiten eingeplant. Zu c) Vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2012/2013, einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung, wäre ein Baubeginn ab 2017 möglich. Der konkrete Bauablauf würde im Zuge der weiteren Planung erstellt werden 5. Soll das Gebäude Blücherstraße 1 - 3 aufgegeben werden? Wenn ja, a) bis wann soll das Gebäude aufgegeben werden? b) in welche Gebäude ziehen die Mitarbeiter? c) welchen Zwecken soll das Gebäude dann zur Verfügung stehen? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine abschließende Entscheidung zur Aufgabe des Gebäudes steht noch aus.