Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2801 6. Wahlperiode 08.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Tierauffangstationen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Da die Landesregierung zu den abgefragten Sachverhalten keine statistischen Erhebungen führt, wurde der Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. in die Beantwortung der Fragen einbezogen. Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/2408 während der 56. Landtagssitzung am 11. November 2013 ist im Kapitel 0802 ein neuer Titel 894.05 für die Gewährung von „Zuschüssen an Zoos für Maßnahmen zur Aufnahme kranker Wildtiere “ eingerichtet und für jedes der Planjahre mit jeweils 30.000 € ausgestattet worden. Zur Begründung wird angeführt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr kranke Wildtiere in den Zoos abgegeben worden seien. Mit der erforderlichen Aufnahme dieser Tiere seien die Zoos zu- nehmend überfordert. Zur Schaffung von Aufnahmemöglichkeiten gewähre das Land einmalig Zuschüsse. 1. In welchem Umfang haben die Zoologischen Gärten und Tierparks im Land Mecklenburg-Vorpommern während der zurückliegenden drei Jahre kranke oder verletzte Wildtiere aufgenommen? Annähernd verlässliche Zahlen liegen für die Jahre 2000 bis 2009 vor. Drucksache 6/2801 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Diese Zahlen basieren auf einer Erhebung von 18 Mitgliedseinrichtungen des Landeszoo- verbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., wobei generell davon auszugehen ist, dass die Erfassung der aufgenommenen Tiere nicht in allen Einrichtungen vollständig erfolgt ist und es dadurch eine sehr hohe Dunkelziffer gibt. In diesem Zeitraum wurden pro Jahr zirka 1.000 Tiere von den 18 Mitgliedern aufgenommen, wobei die Zoos in Schwerin, Rostock, Stralsund, Greifswald und der Vogelpark Marlow anteilmäßig die meisten Tiere aufgenommen haben. Eine zweite Erhebung wurde für die Jahre 2010/2011 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden von acht Einrichtungen pro Jahr insgesamt zirka 500 Tiere aufgenommen. Auch hier muss von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden. 2. Welche der benannten Einrichtungen verfügen bereits über Quarantänestationen zur Aufnahme von Wildtieren? Keine der genannten Einrichtungen verfügt über eine Quarantänestation zur Aufnahme von Wildtieren. In diesem Zusammenhang wird auf den Unterschied zwischen einer Wildtierauffangstation und einer Quarantänestation hingewiesen. Die Wildtierauffangstation dient der zeitweiligen Unterbringung von kranken und verletzten Wildtieren. Eine Quarantänestation dient der separaten Unterbringung von Tieren bis zu ihrer vorgesehenen Unterbringung in Tierparks oder Zoos. Sie muss räumlich, baulich und organisatorisch so gestaltet sein, dass eine mögliche Infektionsgefahr für die dort gehaltenen Tiere ausgeschlossen werden kann. 3. Wie wird angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa mit verletzten Wildschweinen/Frischlingen verfahren? Der Jagdausübungsberechtigte ist im Rahmen der ihm nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz obliegenden Wildschutzaufgaben verpflichtet, dem Wild unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen und eine tierschutzgerechte Tötung vorzunehmen. Dies gilt ungeachtet der aktuellen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2801 3 4. Gibt es im Land neben den Zoos und Tierparks weitere ehrenamtlich tätige Personen oder Vereine, die kranke oder verletzte Wildtiere auf- genommen haben, die nicht in den Genuss einer Förderung durch die öffentliche Hand gekommen sind? Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es im Land einige auf wenige Tierarten spezialisierte Stationen, zum Beispiel Igelstationen. Die Möglichkeit der Förderung der Unterbringung von verletzten und kranken Wildtieren gibt es erst seit 2014 [Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen (Tierheim- Förderrichtlinie - Tierh-RL M-V) vom12.01.2014]. 5. Wie hoch ist der Anteil der nach ihrer Genesung durch die genannten Einrichtungen wieder in die Natur entlassenen Wildtiere? Nach Mitteilung des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. wird ein- geschätzt, dass etwa ein Drittel der Tiere wieder wildnistauglich wird, ein weiteres Drittel verendet beziehungsweise wegen tierärztlicher Indikation euthanasiert werden muss, das letzte Drittel auf Dauer im Zoo verbleibt. Hierzu zählen auch die zunehmend anfallenden Exoten. 6. Welche konzeptionellen Überlegungen der Landesregierung und/oder der Zoologischen Gärten gibt es hinsichtlich der Nutzung der ein- gestellten Haushaltsmittel? Der Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat auf seiner vorletzten Mitglieder- versammlung vorgeschlagen, dass im Zoo Stralsund eine Pilotanlage errichtet wird, sofern Investitionsmittel bereitgestellt werden und die Frage der Unterhaltungskosten geklärt ist. Für den Einbau einer solchen Station liegt in Stralsund bereits eine mit den zuständigen Behörden abgestimmte Planung vor. 7. Sollen diese Auffangstationen zentral im Lande oder an verschiedenen Standorten aufgebaut werden? Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass vier bis sechs dezentral im Land verteilte Auffangstationen aufgebaut werden sollen.