Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2803 6. Wahlperiode 10.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Verwendung der Mittel aus dem Fortbildungsbudget der allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Fortbildungsbudgets für Schulen werden seit dem Schuljahr 2010/2011 an die öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. Die Schulen sind mit diesen Mitteln in der Lage, individuelle Fortbildungsangebote, auf die Bedürfnisse der Einzelschule abgestimmt, vor Ort zu finanzieren. Die Fortbildungsangebote werden im Rahmen der Fortbildungsplanung mit den Staatlichen Schulämtern abgestimmt. Den Staatlichen Schulämtern werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf Basis der Anzahl der Schulen und der Anzahl der Lehrkräfte (inklusive Personal mit sonderpädagogischer Aufgaben- stellung, kurz PmsA) zur Verteilung an die Einzelschule bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel an die jeweilige Schule erfolgt durch das zuständige Staatliche Schulamt. Dazu erhält jede Schule einen „Sockelbetrag“ in Höhe von 150 Euro. Bestandteil der Zuweisung ist weiterhin ein Satz pro tätige Lehrkraft (eingeschlossen PmsA) mit dem Dienstort an der Schule. Für das Kalenderjahr 2014 erfolgte die Einrichtung einer zentralen Schulverwaltung für berufliche Schulen eine Zuweisung der Mittel an die verwaltende Stelle. Die nicht verausgabten und im Rahmen des Resteverfahrens übertragenen Mittel werden wieder zugewiesen. Die Mittel sind übertragbar. Eine Erfassung von Zuweisungsdaten nach bestimmten Schularten ist nicht erfolgt. Es wird hier eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Schularten realisiert. Drucksache 6/2803 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welcher Höhe wurden seit dem Kalenderjahr 2010 bis zum Kalenderjahr 2013 den allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mittel für das Fortbildungsbudget pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Kalenderjahren, Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Staatliches Schulamt 2010 (in Euro) 2011 (in Euro) 2012 (in Euro) 2013 (in Euro) Greifswald 94.151,77 316.551,18 463.351,61 563.944,80 Rostock 98.114,36 308.416,01 423.259,64 488.715,91 Schwerin 119.093,67 405.703,08 553.459,43 671.359,94 Neubrandenburg 104.785,21 329.369,16 323.516,37 410.722,74 Diese Fortbildungsbudgets können Zuweisungen aus den Haushaltsresten des jeweiligen Vorjahres enthalten. Es kann dabei nicht von gleichbleibenden Haushaltsansätzen ausgegangen werden. 2. Wie stellt sich der Mittelabfluss des Fortbildungsbudgets der Kalenderjahre 2010 bis 2013 dar (bitte getrennt nach Kalenderjahren, Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Staatliches Schulamt 2010 (in Euro) 2011 (in Euro) 2012 (in Euro) 2013 (in Euro) Greifswald 10.335,18 169.020,06 172.962,93 206.234,05 Rostock 16.951,18 145.195,63 169.829,56 124.643,82 Schwerin 6.524,14 147.513,69 168.480,23 188.983,70 Neubrandenburg 2.950,73 150.954,71 86.321,17 141.407,31 3. In welchem Umfang und auf welche Weise wurden die nicht verbrauchten Mittel der Fortbildungsbudgets den jeweiligen Einzel- schulen im darauffolgenden Kalenderjahr zusätzlich zur Verfügung gestellt? Die nicht verbrauchten Mittel wurden im Rahmen des Resteverfahrens vollständig übertragen und über die Staatlichen Schulämter den Schulen zur Verfügung gestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2803 3 4. In welcher Höhe werden im Kalenderjahr 2014 den allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mittel für das Fortbildungsbudget zur Verfügung gestellt? Im Kalenderjahr 2014 wurden den Staatlichen Schulämtern und der Schulverwaltungseinheit für die beruflichen Schulen landesweit vorläufig folgende Mittel zugewiesen: Staatliches Schulamt 2014 (in Euro) Greifswald 71.649,40 Rostock 56.537,24 Schwerin 73.865,38 Neubrandenburg 43.134,44 berufliche Schulen 24.813,53 Die Zuweisung der Haushaltsreste 2013 für das Fortbildungsbudget erfolgt voraussichtlich noch im laufenden Schuljahr. Nach Umsetzung der Zuweisung kann bei Bedarf die sich hieraus ergebende geänderte Gesamtzuweisung mitgeteilt werden. 5. In welchem Umfang und auf welche Weise werden die nicht verbrauchten Mittel der Fortbildungsbudgets des Kalenderjahres 2013 den jeweiligen Einzelschulen im Kalenderjahr 2014 zusätzlich zur Verfügung gestellt? Wie in den Vorjahren auch sollen den Schulen über die Staatlichen Schulämter und die Schulverwaltungseinheit für die beruflichen Schulen die Restmittel zur Verfügung gestellt werden.