Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2805 6. Wahlperiode 10.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ist das Ziel der Landesregierung die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz Schule so zu gestalten, dass sie die Anforderungen an den Schutz von Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten und nicht nur für Lehrkräfte erfüllen. Nach § 3 Absatz 1 und § 4 Arbeitsschutz- gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 1. Wie sind derzeit die Arbeitgeberpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung (perso- nelle Verantwortung) und der konkreten Verantwortlichkeiten vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern bzw. den Staatlichen Schulämtern und den Schulleitun- gen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geregelt? Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten an allen Schulen zu ermitteln. Drucksache 6/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Diese Aufgabe wurde auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen“ vom 13. Oktober 2010 im Punkt 2.9.4 an die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen. Für die Beschäftigten in den Staatlichen Schulämtern ist die Schulamtsleiterin beziehungsweise der Schulamtsleiter als Arbeitgeber verantwortlich. Für die Führung des gesamten Prozesses ist im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Landeskoordinator für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement zuständig. 2. In welchen Rechtsnormen sind aktuell die Arbeitgeberpflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und deren Umsetzung für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geregelt? Arbeitsschutzrecht ist EU- beziehungsweise Bundesrecht. Die Länder sind lediglich mit der Durchsetzung und Überwachung der Rechtsnormen beauftragt worden. Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten ist das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ von 1996 (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 geändert worden ist. Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender EG-Richtlinien: - Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeit- nehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) und - Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl. EG Nr. L 206 S. 19). Alle anderen Rechtsnormen aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden auf dieser Grundlage erlassen. Hinsichtlich der Übertragung der Arbeitgeberpflichten wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 3. In welcher Form werden aktuell die Lehrkräfte der öffentlichen allge- mein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern als Arbeitnehmer a) über die Ansprechpartner für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und b) über inhaltliche Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes informiert? Zu 3 a) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert nicht nur die Lehrkräfte, sondern alle Beschäftigten an den öffentlichen Schulen umfassend und regelmäßig über die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2805 3 Über die Ansprechpartner für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden die Schulen umfassend informiert. Hierzu werden regelmäßig Dienstberatungen in den Staatlichen Schulämtern und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genutzt. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien mit Kontaktdaten der Ansprechpartner (unter anderem die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, der Betrieb für Bau und Liegenschaften und der Arbeitsmedizinische Dienste TÜV Rheinland, die Beratungslehrerinnen für Gesundheits- förderung und Prävention) regelmäßig digital beziehungsweise in gedruckter Form an die öffentlichen Schulen übermittelt. Zu 3 b) Über inhaltliche Fragen werden die Schulleiterinnen und Schulleiter regelmäßig auf Dienstberatungen der zuständigen Schulaufsichtsbehörden informiert. So fanden zum Beispiel ganztägige Schulleiterdienstberatungen am 30. Oktober 2013 für den Schulamtsbereich Greifswald und am 5. März 2014 für den Schulamtsbereich Neubrandenburg statt. Am 8. Mai 2014 ist diese Schulleiterdienstberatung für den Schulamtsbereich Rostock und im September 2014 für den Schulamtsbereich Schwerin geplant (siehe auch Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). 4. Auf der Basis welcher Schulungs- bzw. Personalentwicklungs- konzepte erfolgten seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 konkrete Schulungsangebote für die mit Arbeitsschutzauf- gaben beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Derartige Schulungs- oder Personalentwicklungskonzepte liegen der Landesregierung nicht vor. Es werden durch die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Fortbildungen für die Sicherheitsbeauftragten der öffentlichen Schulen, die auf der Grundlage des Punktes 2.9.10 der Verwaltungsvorschrift „Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen“ vom 13. Oktober 2010 durch die Schulleiterrinnen und Schulleiter zu bestellen sind, angeboten und durchgeführt (siehe auch Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). Drucksache 6/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Schulleitungen sowie der Kollegien der öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 jährlich im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geschult (bitte getrennt nach Schul- amtsbereichen und Schuljahren angeben)? Derartige statistische Erhebungen werden vonseiten der Landesregierung nicht erfasst, da durch die Vielzahl der verschiedenen Anbieter für Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz keine zusammenfassende Aussage zu den Teilnehmer- zahlen möglich ist (siehe Antworten zu den Frage 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). 6. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 für die Schulungen der Beauftragten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an den öffentlichen allgemein bilden- den und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aufge- wendet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Derartige statistische Erhebungen werden durch die Landesregierung nicht erfasst. 7. Wie ist gegenwärtig die betriebsärztliche Betreuung der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern personell abgesichert und organisiert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den AMD (Arbeitsmedizinische Dienste) TÜV Rheinland auf der Grundlage eines Vertrages mit der betriebsärztlichen Betreuung der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen sowie der Beschäftigten der Staatlichen Schulämter beauftragt. Der AMD TÜV Rheinland führt die Betreuung „aus der Region für die Region“ durch. Auf diese Weise sind kurze Wege für Beschäftigte und schnelle Reaktionszeiten gewährleistet. Folgende Zentren sind für die öffentlichen Schulen zuständig: Schwerin, Rostock, Greifswald und Malchin. Für die betriebsärztliche Betreuung stehen folgende Betriebsärzte zur Verfügung: - Frau Taja Diel Schulamtsbereich Greifswald, - Herr Dr. med. Kurt Kikull Schulamtsbereiche Schwerin und Rostock, - Herr Dr. med. Werner Egert Schulamtsbereich Neubrandenburg. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2805 5 Die Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland greifen gegebenenfalls auch auf die Fachexper- tinnen und Fachexperten ihres Präventionsteams zurück. Es setzt sich unter anderem zusammen aus Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Psychologinnen und Psychologen, Gesundheitswirten, Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftlern, Physiotherapeu- tinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden. Im Rahmen der Delegation übernehmen diese Fachexpertinnen und Fachexperten Teilleistungen und führen im Anschluss Ergebnisse beim Betriebsarzt beziehungsweise bei der Betriebsärztin zusammen. Alle Fachexpertinnen und Fachexperten wirken im Team für eine ganzheitliche Auswahl der für die Beschäftigten nutzbringenden schulspezifischen Betreuungsinhalte. Der Kerngedanke der betriebsärztlichen Betreuung besteht darin, dass die Ergebnisse der Arbeitsplatzbegehungen und -beratungen sowie der Gefährdungsbeurteilung gebündelt im Arbeitsschutzausschuss des Staatlichen Schulamtes oder im Beirat für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammenlaufen und gemeinschaftlich ausgewertet werden (Ausnahme: Inhalte, die der ärztlichen Schweige- pflicht unterliegen). Betrachtet werden dabei alle in Frage kommenden Belastungen und Beanspruchungen sowohl aus der technischen Arbeitssicherheit, als auch aus dem Gesund- heitsschutz und der Gesundheitsförderung (ganzheitliche Analyse und Bewertung). Der Arbeitsschutzausschuss im Staatlichen Schulamt stimmt gemeinsam mit der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für das Betriebliche Gesundheitsmanagement die inhaltlichen Betreuungsschwerpunkte ab. Dabei steht das gesamte Leistungsspektrum aus der Arbeitsmedizin und der Betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung. 8. In welcher Form werden die Betriebsärzte bei der Analyse der erstell- ten Gefährdungsbeurteilungen der Schulen, insbesondere im Hinblick auf psychosomatische Belastungsfaktoren und medizinische Gefähr- dungspotenziale, eingebunden? Die „Moderne, gesundheitsfördernde Arbeitsmedizin“ des AMD TÜV Rheinland bündelt Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung und Arbeitspsychologische Beratung als Bestandteil der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Damit wird ein ganzheitlicher Ansatz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz geschaffen. Ein Betreuungsschwerpunkt liegt in der besonderen Berücksichtigung arbeitspsychologischer Belastungen. Bei der Beurteilung wird grundsätzlich in Belastungen und Beanspruchungen unterschieden. Während Belastungen unabhängig vom Beschäftigten sein können (zum Beispiel psychische Einflüsse, Raumtempe- ratur, Lärm, Gewicht von zu transportierenden Unterrichtsmaterialien), drücken Beanspru- chungen die subjektive Wahrnehmung der oder des Einzelnen aus und stehen damit in Wechselwirkung zu personenbezogenen Einflussfaktoren. Unter anderem nutzt der AMD TÜV Rheinland die AVEM-Fragebögen (Arbeitsbezogenes Verhaltens- und Erlebensmuster) als diagnostisches Instrument zur Früherkennung möglicher Gesundheitsgefährdungen, an die sich gezielte schulspezifische Präventionsmaßnahmen anschließen. Die Erfassung der psychischen Belastungen mit qualitativen und quantitativen Methoden beim AMD TÜV Rheinland entspricht den wissenschaftlichen Gütekriterien. Drucksache 6/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte führen bei Bedarf regelmäßige Betriebsbegehungen gegebenenfalls in Kooperation mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit durch. Diese dienen als Grundlage für eine fundierte Beratung sowie der Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Die Schulen sind darüber informiert, dass sie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte jederzeit im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung (sowohl psychoso- matische als auch technisch/medizinische) hinzuziehen können. Nach Bedarf werden Einzelberatungen für Beschäftigte vor Ort an der Schule oder in den zuständigen Geschäfts- stellen durchgeführt. . Welche konkreten Angebote umfasste die betriebsärztliche Betreuung für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013, insbesondere a) über arbeitsmedizinische Themen und b) zum Wiedereingliederungsmanagement (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Zu 9 a) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680 verwiesen. Durch den AMD TÜV Rheinland werden vielfältige Unterstützungsangebote vorgehalten, die bei Bedarf durch die Schule abgerufen werden müssen. Die Angebote des AMD TÜV Rheinland werden nicht schulamtsbezogen erstellt, sondern gelten für alle öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die inhaltlichen Angebote und Schwer- punkte des AMD TÜV Rheinland gelten seit dem Schuljahr 2010/2011 und werden regelmäßig auf der Grundlage des Bedarfs überarbeitet beziehungsweise konkretisiert. Angebote zu arbeitsmedizinischen Themen: - Rückengesundheit, - Schulleitungscoaching, - Betriebsbegehungen, - Medizinische Check-Ups, - Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 37, G 42) und gegebenenfalls auch Impfungen, - Einzelcoaching und Einzelberatungen, - Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, - Unterstützung bei schulamtsübergreifenden Veranstaltungen (Schulgesundheitstag, Lehrergesundheitstag), - Informationsveranstaltungen für Schulrätinnen und Schulräte, Schulleiterinnen und Schulleiter, - Stimmtraining, - Lärmprävention, - Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, - Ernährungsberatung, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2805 7 - Mit den eigenen Kräften haushalten: - Stressmanagement, - Kommunikationsmanagement, - Zeitmanagement, - Entspannungstraining, - Mobbing, - Konflikttraining, - Burnout-Vorsorge, - Supervision, - gesunde Ernährung mit der LOGI (LOw Glycemic and Insulinemic Diet)-Methode, - Untersuchungen werdender Mütter. Zu 9 b) Angebote zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement: - Beratung der Schulleitungen, - Einzelberatungen und Untersuchungen für Beschäftigte. 10. Wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen und standen jeweils in welchem Stundenumfang seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2013/2014 den Lehrerinnen und Lehrern der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schuljahren angeben)? Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) V2“ wurde die Anzahl der notwendigen Fachkräfte für die öffentlichen Schulen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berechnet. Seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2013/2014 standen für die öffentlichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zwei Fachkräfte für je zwei Schulamtsbereiche zur Verfügung. Seit dem Jahr 2013 standen darüber hinaus zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um weitere Leistungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit vertraglich abzusichern. Hier wird auf die Beantwortung der Frage 1 in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680 verwiesen.