Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2806 6. Wahlperiode 14.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrergesundheit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ist das Ziel der Landesregierung für die Schülerinnen und Schüler einen Unterricht in bestmöglicher Qualität sicherzustellen und den Umfang des zur Vertretung anfallenden Unterrichts durch Krankheit der Beschäftigten zu verringern. Beides ist nur mit gesunden und motivierten Pädagoginnen und Pädagogen möglich. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Wichtigkeit, die Gesundheit der in den Schulen Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, um ihnen zu ermöglichen, ihren Dienstverpflichtungen umfänglich bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zu entsprechen. Ein geeignetes Instrument zur schrittweisen Umsetzung dieses Ziels ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Darunter versteht man die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz. In diesem Sinne ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement ein langfristig angelegter, strukturierter Lern- und Entwicklungs- prozess. Effiziente Maßnahmen in diesem Bereich führen darüber hinaus zu einer stärkeren Motivation sowie zu einer höheren Arbeitsleistung der Beschäftigten. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement muss stets als einheitliches Konzept betrachtet werden. Es reicht von einer Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, über das Betriebliche Eingliederungsmanagement bis hin zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Drucksache 6/2806 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Gesundheitsziele sollen in den kommenden drei Jahren für den Lebensraum Schule hinsichtlich a) des Unfallgeschehens, b) der Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten der Lehrkräfte und c) der Reduzierung des vorzeitigen krankheitsbedingten Ausschei- dens vor Erreichen des Renteneintrittsalters und von Frühpensio- nierungen erzielt werden? Zu 1 a), 1 b) und 1 c) Die Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ist eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese ist unter: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gemeinsame-Deutsche-Arbeitsschutz- strategie/inhalt.html nachzulesen. Für die GDA-Periode 2013 bis 2018 wurden folgende Schwerpunkte bei den Arbeitsschutz- zielen festgelegt: 1. Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes, 2. Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich, 3. Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung. Mit der Zielstellung den betrieblichen Arbeitsschutz zu verbessern, stehen vor allem die Integration von Sicherheit und Gesundheit in Prozessabläufen und Entscheidungsbereichen sowie die Verbesserung der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen im Mittelpunkt. Hierzu wird auch künftig in den regelmäßig stattfindenden Dienstberatungen der zuständigen Schulaufsichtsbehörden das Thema „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ behandelt. Die Schulrätinnen und Schulräte werden dabei umfassend durch den Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Rheinland, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Unfallkasse Mecklenburg- Vorpommern zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten und informiert. Dies beinhaltet auch Themen der Unfallverhütung. Im Anschluss werden die Schulleiterinnen und Schulleiter durch die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte informiert. Darüber hinaus werden alle Schulleiterinnen und Schulleiter auf einer ganztägigen Dienstberatung über Prozesse im Betrieblichen Gesundheitsmanagement beziehungsweise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit eingewiesen (siehe auch Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). Des Weiteren wird die Unterstützung der Schulbehörden für die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verstärkt (siehe auch Antwort zur Frage 1 a) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2806 3 Zur Verringerung der Gesundheitsgefährdungen im Muskel-Skelett-Bereich werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stärker als bisher diesen Sachverhalt in ihre Arbeit mit einbeziehen. Des Weiteren wird ein zusätzliches Fortbildungsmodul „Heben, Tragen und Entspannen“, für die mit Muskel- und Skeletterkrankungen risikobehaftete Gruppe der Beschäftigten, vor allem an Förderschulen, durch den Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Rheinland angeboten. Darüber hinaus wurde die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach den §§ 4, 5 und 5a der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an öffentlichen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Interesse der Beschäftigen so umgestellt, dass sowohl die Angebotsuntersuchung und gegebenenfalls Impfung vor Ort in den Schulen durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vorgenommen werden kann. Für die Umsetzung des dritten Ziels wird künftig auf der Grundlage des § 5 des Arbeits- schutzgesetzes und den darauf beruhenden Formvorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die psychische Belastung der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungs- beurteilung durch den Arbeitgeber ermittelt. Zur Beantwortung der Fragen 1 b) und 1 c) wird auf das geplante „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ verwiesen (siehe Antwort zu Frage 8 zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2425). Ein „Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ befindet sich in Erarbeitung. 2. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen zukünftig Verbesse- rungen der aktuellen Situation im Sinne der Gesundheit der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unter Mitwirkung der Arbeitsschutz- behörde erreicht werden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) verwiesen. Ebenso können Aussagen der Landesregierung zu durchgeführten und geplanten Maßnahmen aus den Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680 entnommen werden. Des Weiteren wird auf die Antworten der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/2643 und 6/2425 verwiesen, in denen die Landesregierung bereits umfassend Auskunft erteilt hat. Drucksache 6/2806 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des staatlichen Arbeits- schutzes sind seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 für die Überwachung der Einhaltung der relevanten Gesetzlichkeiten und der Beratungen der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Wohle der Gesundheit der Lehrkräfte und der Vermeidung von krank- heits- oder unfallbedingten Folgekosten zu Lasten des Landeshaus- haltes tätig (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Aufgrund des risikobasierten Aufsichtskonzeptes der Arbeitsschutzbehörde wurden Überwachungen und Beratungen an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend anlassbezogen durchgeführt. Angaben über die Anzahl der in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 tätig gewordenen Aufsichtspersonen liegen nicht vor, vergleiche auch Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680, hier Absatz 3. 4. An welchen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde unter Berücksichtigung der Präventionsziele des staatlichen Arbeitsschutzes seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 im Sinne der Beachtung der Gesetzlichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig (bitte getrennt nach Schul- amtsbereichen und Jahren angeben)? Für das Schuljahr 2010/2011 liegt keine gesonderte Statistik vor. 2012/2013 war die Abteilung „Arbeitsschutz und technische Sicherheit“ des Landesamtes für Gesundheit und Soziales insgesamt in elf Grundschulen und 30 weiterführenden Schulen tätig. Eine differenzierte Statistik wird nicht geführt (siehe auch Antwort zur Frage 4a) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680). 5. An wie vielen der aufgesuchten öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wurden Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes festgestellt und daraufhin Empfehlungen oder Beanstandungen durch die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde ausgesprochen (bitte getrennt nach Schulen, Schulamtsbereichen und Schuljahren ange- ben)? Eine statistische Erhebung zu Beanstandungen, Mängeln an Schulen wird nicht geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2806 5 Die nachfolgend genannten arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte stellten sich bei den Besichtigungen als Schwerpunkte heraus: - unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, - Mängel bei Fluchtwegen, - Prüfungen von technischen Anlagen und technischen Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung, - unsachgemäße Lagerung von beziehungsweise Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, - Technik zur Raumbelüftung und Raumentlüftung, - Defizite in der Umsetzung einer wirksamen arbeitsmedizinischen und sicherheits- technischen Betreuung der Beschäftigten, - Informationsbedarf zum Mutterschutz, - Informationsbedarf zu den aushangpflichtigen Gesetzen, - Informationsbedarf zur Prüfung ortsfester und ortsunabhängiger elektrischer Betriebs- mittel, - bauliche, arbeitshygienische und sicherheitstechnische Mängel, - Unklarheiten zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, - Verbesserungsbedarf bei der Organisation von Unterweisungen, der Gewährleistung der Ersten Hilfe und der Anzeige von Arbeitsunfällen, - bei staatlichen Schulen ist der persönliche Kontakt der Beschäftigten zu dem bestellten Betriebsarzt beziehungsweise zu der bestellten Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit oftmals nicht hergestellt. Aus einem Aufsichtsbereich der staatlichen Arbeitsschutzbehörde wurde gemeldet, dass die Entsorgung von acht Schulstrahlenquellen über die zentrale Sammelstelle Lubmin veranlasst wurde. Siehe auch Antwort zur Frage 4 b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680. 6. Welche inhaltlichen Versäumnisse und Gefahren wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde an den jeweiligen Schulen festgestellt (bitte getrennt nach Schulen und Schulamtsbereichen angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Drucksache 6/2806 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Wie viele und welche Art von Schulungsveranstaltungen sind seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 durch die Arbeits- schutzbehörde zu Themen des Arbeitsschutzes an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern für Lehrkräfte im Sinne der Präventionsziele des Arbeitgebers realisiert worden? Die staatliche Arbeitsschutzbehörde berät den Arbeitgeber hinsichtlich seiner Pflichten im Kontext der Aufsichtstätigkeit. Die Durchführung von Schulungsangeboten für Lehrkräfte gehört hingegen nicht zum Aufgabengebiet der staatlichen Arbeitsschutzbehörde (siehe auch Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2680, Seite 7, letzter Absatz). 8. Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form werden Daten über Unfälle in den Schulen durch die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern den Arbeitsschutz- behörden des Landes übermittelt? Es bestehen keine gesetzlichen Übermittlungspflichten der Träger der Unfallversicherung an die staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Vielmehr hat der Unternehmer nach § 193 Absatz 7 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch die Pflicht, eine Durchschrift der Anzeige von Unfällen an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde zu übersenden.