Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2817 6. Wahlperiode 10.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Mehrfachvergabe der Steueridentifikationsnummer und ANTWORT der Landesregierung Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein ein- heitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden an- zugeben ist. Die Bundesregierung hat kürzlich öffentlich eingeräumt, dass zum Teil einer Person mehrere Steueridentifikationsnummern zugewiesen wurden. Insgesamt gebe es über 164.000 Hinweise auf Mehrfachvergaben (vgl. BT-Drs. 18/712). Die mehrfache Vergabe von Steueridentifikationsnummern hat zum Teil gravierende Folgen für die Betroffenen, etwa durch die Zuweisung einer falschen Steuerklasse und die damit einhergehende höhere Steuerlast. Hinzu kommt ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand in den Finanzbehörden und der Meldebehörde, um die Fehler zu korrigieren (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 22.03.2014). 1. Aus welchen Gründen kam es nach Kenntnis der Landesregierung zu einer Mehrfachvergabe der Steueridentifikationsnummer? a) Wann und aus welchem Anlass hat die Landesregierung erstmalig davon Kenntnis erlangt? b) Welche Vorkehrungen wurden nach Kenntnis der Landesregierung auf Bundes- und Länderebene getroffen, um eine Mehrfach- vergabe zukünftig zu vermeiden? Hauptursache für die Mehrfachvergabe von Steueridentifikationsnummern ist die fehlerhafte Feststellung der Personenidentität. Drucksache 6/2817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Qualität der in der Steueridentifikationsnummer-Datenbank verarbeiteten Daten ist im Wesentlichen von der Qualität der Meldedaten und somit von den Erhebungsmöglichkeiten der Meldebehörden abhängig. Hierbei kann neben individuellen Sachbearbeitungsfehlern bei der Prüfung der Personenidentität auch die automatisierte Ähnlichkeitssuche in Einzelfällen unzutreffende Ergebnisse liefern. Zu 1 a) Die Problematik einer möglichen Mehrfachvergabe von Steueridentifikationsnummern war allen Beteiligten bereits in der Verfahrenskonzeption bewusst. Daher wurde vor jeder Zuordnung von Steueridentifikationsnummern ein Abgleich mit dem schon vorhandenen Datenbestand der Steueridentifikationsnummer-Datenbank vorgesehen. Eine Mehrfach- vergabe kann dennoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Zu 1 b) Das Bundeszentralamt für Steuern hat mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität bei der Prüfung der Personenidentität ergriffen. Neben der technischen Spezifikation für den Austausch von Daten zwischen den Meldebehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern sind den Meldebehörden beispielsweise ein Frage-Antwort-Katalog, eine Telefonhotline sowie Handreichungen zur Verfügung gestellt worden. Das Bundesministerium der Finanzen plant, regelmäßige Suchläufe in der Steueridentifikationsnummer-Datenbank zu veranlassen, um mögliche Mehrfacherfassungen vorbeugend zu identifizieren. In Workshops mit den Meldebehörden, den Innenministerien von Bund und Ländern sowie den betroffenen Softwareherstellern wird das Thema ebenfalls regelmäßig aufbereitet. 2. Wie viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind in Mecklenburg- Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung von der Mehrfach- vergabe der Steueridentifikationsnummer betroffen (bitte zum Stand Dezember 2013)? Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind, da die Betreuung der Steueridentifikations- nummern-Datenbank dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt. Hier erfolgt keine regionale Unterteilung. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den zusätzlichen Verwaltungs- aufwand für das Land ein, um die erforderlichen Korrekturen vorzu- nehmen? Der Landesregierung ist eine realistische Kostenschätzung des Verwaltungsaufwandes mangels belastbarer Datengrundlagen nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2817 3 Da die Verwaltung der Steueridentifikationsnummer dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt, können Meldebehörden und Finanzämter nicht unmittelbar Korrekturen in der Steueridentifikationsnummer-Datenbank vornehmen, sondern lediglich Hinweise über mögliche Mehrfacherfassungen entgegennehmen und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. 4. Wie schätzt die Landesregierung die qualitative Betroffenheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich ein? a) In wie vielen Fällen und in welchen Fallkonstellationen kam es zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen für die Betroffenen? b) In wie vielen Fällen und in welchen Fallkonstellationen kam es zu ungerechtfertigten Minderbelastungen für die Betroffenen? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. In Fällen der Mehrfacherfassung kann es insbesondere zur Bildung von fehlerhaften elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kommen. Dies erkennen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings bei ihrer Lohnabrechnung, sodass sie darauf reagieren können. Die Benennung konkreter finanzieller Be- oder Entlastungen ist nicht möglich. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen es zu ungerechtfertigten Mehr- oder Minderbelastungen für die Betroffenen kam.