Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2818 6. Wahlperiode 07.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Factoring im Gesundheitswesen und der Pflege in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Landesregierung liegen weder von Krankenhausträgern noch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Pflegeeinrichtungen Informationen darüber vor, ob, in welchem Ausmaß und zu welchen Bedingungen Factoring im Gesundheitswesen stattfindet. Die genannten Akteure des Gesundheitswesens sind auch nicht dazu verpflichtet, der Landes- regierung solche Informationen zu geben. Diese Informationen zählen nach Ansicht der Landesregierung auch zu deren Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. 1. Wie verbreitet ist Factoring bei Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege in Mecklenburg-Vorpommern? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie hat sich der Anteil der Vorfinanzierung in den letzten 10 Jahren entwickelt? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/2818 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die unter Frage 2 dargestellte Tendenz und wie bewertet sie diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahlungsmoral und das Zahlungsverhalten - Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Termintreue - der Kranken- und Pflegekassen? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Verfügt die Landesregierung bzw. deren nachgeordnete Landes- behörden über Kenntnisse über Beschwerden, Gerichtsverfahren o. ä. von Einrichtungen des Gesundheitswesens und/oder der Pflege über die Zahlungsmoral und das Zahlungsverhalten der Kranken- und Pflegekassen? (Wenn das zutrifft, bitte den Fall oder die Fälle nachvollziehbar darstellen.) Nein, die Landesregierung verfügt über solche Kenntnisse nicht. 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen und in der Pflege? Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen und in der Pflege. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ein gegebenenfalls bestehender Handlungsbedarf dem Bereich der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zuzuordnen wäre und damit nicht der Zuständigkeit der Landesregierung unterfiele.